So weit ich ... - 9.4.2005 17:46:00
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Schlucki
Beiträge: 5745
Mitglied seit: 17.6.2002 Wohnort: Wien Status: offline
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... informiert bin, ist es deine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass du a) die österreichischen Gesetze kennst (Unkenntnis des Gesetzes schützt vor Strafe nicht) und b) dein Fahrzeug in einem eben diesen Gesetzen entsprechenden Zustand ist. Geldbuße ist das Mindeste, was dir passieren wird. Ob eine Berechtigung zur Stilllegung des Fahrzeuges existiert, weil es "mehr Lärm erzeugt, als zulässig" entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
LHG, Schlucki
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