nummerntaferl

frage: darf man die nummerntafel auf den seiten so umbiegen, dass die nummern und buchstaben nicht „verletzt“ werden. so breit schaut nämli scheisse aus

man.Links und rechts neben den Buchstaben müssen noch 2 mm frei bleiben.

GGR

a Dokument, darfst du nicht verändern - also auch nicht umbiegen. Aber die meisten Gendameristen sind eh tolerant was das betrifft, nur in der Mitte aufbiegen, da sinds a bissal happig - is nämlich praktisch beim Blitzen!! :wink:
SM

Laut §50 der KFG!

blablabla…bestehen keine Bedenken dagegen, die seitlichen Ränder der Kennzeichentafel auf oder umzubiegen, soweit hiedurch nicht die das Kennzeichen darstellenden Schriftzeichen auf der Tafel berührt werden. Es ist darauf zu achten, daß beim Umbiegen die Seitenränder der Tafel die Folie nicht beschädigt wird, weshalb das Umbiegen der seitlichen Tafelränder zweckmäßig über einen Dorn erfolgt. Ein Beschneiden der Tafel ist nicht zuläsig. BMÖWV 9,2.1990, 180.372/1-1/8-90 bla bla bla
lg

hab meine gleich links und rechts mit der blechschere um ein paar zenti gekürzt und in den letzten 2 jahren hat kein bulle auch nur mit der wimper gezuckt!

ich glaub bei uns is es denen egal. sempern auch nicht arg wenn du zu laut bist!

das mach ich zur zeit eh

vielleicht eh aus meiner gegend?
bin übrigens aus mautern bez leoben

was ist mit „über einen dorn biegen“ gemeint?
einfach über eine kante biegen?
ist das leicht der fall, dass die folie abgeht?

weil ich mein taferl in der mitte nach oben geknickt hatte - hätte mir bis zu 2000 ös kosten können wenn ich es nicht wieder an ort und stelle geradegebogen hätte. meine ränder sind auch bis zu den nummer eingebogen - das macht nichts

mit an 4mm silberdraht des geht super und bissl Föhnen, dann reisst nix.

nur links und rechts. leider

aber ich glaube du biegst sie über den draht damit keine eckige kante entsteht sondern eine runde oder?
und ein bischen mit dem heissluftgebläse anwärmen

bin letztes jahr einmal angehalten worden, weil ich anscheinend zu schnell (wieso !?!?!?!) unterwegs war. nach eingehender begutachtung meines radls (reifen, dimmension, nicht-original-auspuff, sonstige umbauten und beidseitig umgebogenes, total verdrecktes und verrustes nummerntaferl) hat der gendarm gemeint „is eh ois ok, nur den auspuff mias ma übaprüfn lossn, i glaub der ghert do gor net hin“, übers nummerntaferl hat er kein wort gsagt.
die überprüfung - vorführung bei der landesregierung verlief dank raschem auspuff-umbau ein paar tage später ohne probleme, auch da wurde das nummerntaferl net beanstandet.
solange man was lesen kann, is net so schlimm… nur sauber solls halt schon sein, hamms gemeint :wink:
YZF600R

nur es ist halt nix los

Da sieht man wieder, die Gendarmen kennen Sie selber net aus. Hab von mehreren gehört. Darf nicht verändert werden in keinster Weise. Also umbiegen der Seitenränder auch nicht. Typisch - muß i ma merken den §!
Danke
SM

Ich wollte Euch sagen das es nur erlaubt ist,wenn
es aus baulichen Gründen des Motorrades nicht anders zu montieren ist.
Wird allerdings nur aus Optischen Grund gebogen gibts eine Anzeige!! Ich weiß es schon.
Da bringt auch ein Einspruch nichts.

fahr ich einfach zur 1000ps party und mein fortgehdrang ist wieder ein zeitchen gestillt

und was stimmt jetzt, der eine sagt ja der eine nein - verwirrend!!!

also ich glaube dem puplikumsjoker und biege die taferl um.
ausserdem ist mir das eigentlich eh tuttl wollte nur ein paar andere meinungen hören