p - 29.8.2013 21:28:40
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MK1971
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Mitglied seit: 11.7.2012 Wohnort: Linz Status: offline
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quote:
ORIGINAL: rentnamandl quote:
daß sich das nur auf Neufahrzeuge bezieht nicht irre, gilt das für alle erstmals in A zugelassene Fahrzeuge, für die die nova zu entrichten ist. Bin zwar kein Finanzprofi, aber das BMF erklärt es so (und läßt im Bsp. II die 20% auf Nova weg): 2.2.1 Autos: Für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe gelten die EU-einheitlichen Verbrauchswerte gemäß Richtlinie 1999/100/EWG (MVEG-Zyklus). Vom Gesamtverbrauch gemäß MVEG-Zyklus wird bei Benzinfahrzeugen und bei Fahrzeugen mit Motoren für andere Kraftstoffarten ein Betrag von 3 Litern, bei Dieselfahrzeugen ein Betrag von 2 Litern abgezogen. Das Ergebnis wird verdoppelt und auf die nächste ganze Zahl aufgerundet (ab 0,50) oder abgerundet (bis 0,49). Die Steuer erhöht sich um 20% in jenen Fällen, in denen die Normverbrauchsabgabe nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist. Beispiel I (Neuwagen - ohne Bonus/Malus): Ein PKW hat einen Gesamtverbrauch (MVEG-Zyklus) von 8,7 Litern (Benzin). Die Bemes- sungsgrundlage beträgt 20.000 Euro. Vom Gesamtverbrauch werden 3 Liter abgezogen, das Ergebnis von 5,7 Litern ergibt verdoppelt 11,4. Der in diesem Fall abgerundete Steuersatz beträgt also 11%. An Normverbrauchsabgabe ist 2.200 Euro (11% von 20.000 Euro) zuzüglich 440 Euro (20% von 2.200 Euro), somit insgesamt ein Betrag von 2.640 Euro zu entrichten. Beispiel II (Gebrauchtwagen - ohne Bonus/Malus): Ein PKW hat einen Gesamtverbrauch (MVEG-Zyklus) von 7,7 Litern (Benzin). Die Bemessungsgrundlage beträgt 11.000 Euro. Vom Gesamtverbrauch werden 3 Liter abgezogen, das Ergebnis von 4,7 Litern ergibt verdoppelt 9,4. Der in diesem Fall abgerundete Steuersatz beträgt also 9%. An Normverbrauchsabgabe ist 990 Euro (9% von 11.000 Euro) zu entrichten
< Beitrag bearbeitet von MK1971 -- 29.8.2013 21:29:39 >
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Zum Streiten gehören zwei! Aber nerven kann ma auch alleine. Ich streite nie! Ich versuche nur zu erklären warum ich Recht habe.
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