NEWS - 10.06.2005 14:37

» VIDEO - zur Info:
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IFEU-Grundlagenbericht !!!


ADAC Motorrad-Abgastest


HONDA, BMW und Yamaha bauen die derzeit umweltfreundlichsten Motorräder. Das ist das Ergebnis eines
Abgastests, den der ADAC mit sechs leistungsstarken Euro-2-Motorrädern durchführte. Ab 2006 werden mit
der Einführung der Euro-3-Norm für neue Motorräder deutlich schärfere Abgasgrenzwerte gelten.

Vor allem Testsieger Honda treibt offensichtlich die Bemühungen um eine verbesserte Umweltverträglichkeit
voran. Das getestete Modell VFR erreicht im neuen, weltweit gültigen Testzyklus WMTC schon jetzt die bislang
bekannten Anforderungen für das Jahr 2006 bezüglich der drei Schadstoffkomponenten Kohlenwasserstoffe (HC),
Stickoxide (NOx) und Kohlenmonoxid (CO). Der ADAC schlägt vor, für den Kauf dieser Maschinen steuerliche
Anreize zu schaffen.

Im mittleren Wettbewerbsfeld liegen die Triumph Speed Triple sowie die Kawasaki Z 1000. Deren Hersteller
konzentrieren sich auf die sichere Einhaltung der aktuellen EURO 2-Norm, was bei der Kawasaki in Anbetracht
des ungeregelten Katalysators nicht verwundert.

Enttäuschend schneidet die mit geregeltem Katalysator ausgestattete Suzuki SV 1000 S ab. Besonders die
CO-Emissionen liegen um ein Mehrfaches über denen der Testbesten.

Geprüft wurde unter anderem nach dem neu entwickeltem WMTC-Zyklus, der einer üblichen Motorradfahrweise
wesentlich näher kommt als der bekannte Pkw-Zyklus NEFZ. Für die Abgasmessungen wurden innerstädtische
Fahrten bis 60 Stundenkilometer, Landstraßen- (bis 95 km/h) und Autobahn-Fahrten (bis 130 km/h) simuliert.
Für Vergleichszwecke wurde das Abgasverhalten auch entsprechend dem Pkw-Zyklus analysiert.

Quelle: www.adac.de vom 28.03.2003
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… bemerkenswert finde ich das „Zusammenspiel“ von ADAC und Bundesbehörden!

Schönes Wochenende! [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon17.gif[/image]
chris-XX

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Leitplankenpfosten als tödliche Falle … [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon9.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon9.gif[/image]

» Besser vorrausschauend handeln !!!

Traurige Aktualität gewann gestern die Präventionsveranstaltung „Mit Verstand durchs Land“.
Während die Organisatioren des Bikertags an der „Futterkrippe“ in Schönenberg noch ihre Stände
aufbauten, verunglückte ein 43 Jahre alter Motorradfahrer aus Eitorf in Much-Niedermiebach tödlich.
Der Vater dreier Kinder hatte, vermutlich zu schnell, in einer Rechtskurve auf feuchter Fahrbahn die
Kontrolle über seine Maschine verloren. Er prallte zunächst gegen einen ummantelten Pfosten der
Schutzplanke, wobei er seinen Helm verlor. Anschließend wurde er gegen einen Baum geschleudert.
Der Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Das Motorrad des 43-Jährigen rutschte weiter und
stürzte fünf Meter eine Böschung hinab, die Vordergabel wurde abgerissen.

„Vielleicht könnte er jetzt hier sein“, sagte einige Kilometer weiter und zwei Stunden später Olaf Simon,
technischer Koordinator von MEHRSi - Sicherheit für Biker. Er wirbt für den Unterfahrschutz, denn die
schwersten Verletzungen ziehen sich die Fahrer meist nicht beim eigentlichen Sturz, sondern bei der
Kollision mit den Stützpfosten zu. „Mehr Stahl gleich mehr Gefahr“, argumentiert Simon. Auf einer
Teststrecke in der Eifel ist der Unterfahrschutz angebracht, die Unfallzahlen seien drastisch gesunken.

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Zum vierten Mal haben Verkehrs dienst und Kommissariat Vorbeugung an die Futterkrippe eingeladen,
mit dabei waren das Straßen verkehrsamt, Bürgermeister Hart mut Drawz kam für die Gemeinde, das
Deutsche Rote Kreuz aus Ruppichteroth, das dazu riet, gestürzten Kradfahrern den Helm abzuziehen,
und der ADAC. Die Veranstalter blieben nicht unter sich, zahlreiche Biker nutzten die Chance, sich
aus erster Hand über aktive und passive Sicherheit zu informieren. (rvg)

Quelle: Kölner Stadt Anzeiger vom 13.06.2005

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Toni Mang, jetzt auch Unterstützer für MEHRSi! [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon14.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon14.gif[/image]

Die Riege der prominenten Unterstuetzer von MEHRSi hat sich um einen äußerst prominenten
Unterstützer erweiter - Toni Mang: „Zum Glück gibt es immer wieder Projekte und intelligente Lösungen, die zur allgemeinen und zur speziellen Sicherheit für Motorradfahrer eingesetzt werden.

Die Problematik „Leitplanken“ besteht für uns Motorradfahrer schon so lange es eben Diese gibt. Es vergingen Jahre und Jahrzehnte - und damit verbunden viele schwere Unfälle - bis endlich die ersten Schritte für eigentlich einfache und doch so wirksame Veränderungen getan wurden.

Den Initiatoren solcher Maßnahmen sei Dank - und im speziellen danke ich an dieser Stelle MEHRSi, die mit ihren Projekten tatkräftig uns Motorradfahrer unterstützen."

Quelle: www.mehrsi.de vom 12.06.2005 und www.toni-mang.de

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Ab 01.01.2006 ist eine AU für Motorräder wohl beschlossene Sache!

« Atemschutzprävention oder Geldschneiderei ??? »

Zur Info in Sachen: Umweltuntersuchung Motorrad

Es wird bereits seit vielen Jahren über die Umweltuntersuchung der Motorräder gesprochen und geschrieben. Nach den jetzt vorliegenden Informationen des ZDK, wird der Gesetzgeber die Umweltuntersuchung Motorrad ab dem 01.01.2006 verbindlich vorschreiben.
Auf eine eigenständige Abgasuntersuchung beim Kraftrad wird der Gesetzgeber verzichten, sondern die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integrieren.
Während beim PKW ohne OBD (Onboard Diagnose) die Abgasuntersuchung eigenständig durchgeführt wird muss der Halter eines Motorrades zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung (HU) die Einhaltung der Typbezogenen Abgasgrenzwerte nachweisen.
Der Nachweis kann durch eine Abgasuntersuchung bei TÜV/DEKRA und anderen Prüforganisationen zusammen mit der HU erfolgen, oder zeitnah durch die Vorlage eines entsprechenden Prüfnachweises.
Betroffen von den neuen Regelungen sind alle zulassungspflichtigen, motorisierten Krafträder mit:
• 2- oder 4-Takt Fremdzündungsmotor
• einem Hubraum von mehr als 50 ccm und
• einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 01.01.89 werden durch die Umweltuntersuchung nicht erfasst, alle Motorräder mit Erstzulassung nach dem 01.01.89 müssen geprüft werden.
Insgesamt dürften daher über 2.000.000 Krafträder unter die Prüfpflicht fallen !!!


Nahfeldgeräuschmessung

Die Überprüfung der Geräuschgrenzwerte, wird ausschließlich während der HU durch die Überwachungsorganisationen vorgenommen werden. Hier vertraut der Gesetzgeber in erster Linie dem subjektiven Empfinden des Prüfers. Die Auspuffanlage wird wie bisher auch schon durch optische Prüfung des Zustandes geprüft werden und die Lautstärke wird durch Wahrnehmung des Prüfers beurteilt.
Wenn der Prüfer Zweifel an der Einhaltung der Geräuschgrenzwerte haben sollte, wird in Form einer Ergänzungsuntersuchung das Nahfeldgeräusch (Standgeräusch) des Kraftrades überprüft.
Durch die subjektive Einschätzung des Prüfers werden Motorräder mit einem niederfrequenten Auspuffgeräusch (z.B. 2 Zylinder, V-Motoren) etwas bevorteilt werden, da das menschliche Gehör tiefere Frequenzen bei gleicher Lautstärke als weniger störend empfindet.
Die Rahmenbedingungen für die Standfeldgeräuschmessung sind in der ECE-Richtlinie R41 festgelegt und dürften im Gegensatz zur Fahrgeräuschmessung an jeder Prüfstätte und auch in den meisten Motorradwerkstätten erfüllbar sein.
Der Prüfer muss ein zulässiges Schallpegelmessgerät verwenden, das in den Vorschriften genau festgelegt ist.


Anforderungen an den Messplatz

Die Messungen sind am stehenden Kraftrad in einer Umgebung durchzuführen, in der das Schallfeld nicht nennenswert gestört ist.
Als geeignetes Prüfgelände wird jeder freie Platz mit einer ebenen Fläche angesehen, die aus Beton, Asphalt oder einem anderen harten Material mit hohem Reflexionsvermögen besteht, ausgenommen Flächen mit natürlichem Boden oder gestampfter Erde; dieser Platz muss die Abmessungen eines Rechteckes haben, dessen Seiten mindestens 3 m vom Umriss des Kraftrades entfernt sind und in dem sich kein nennenswertes Hindernis befindet; insbesondere ist das Kraftrad so aufzustellen, dass es bei der Messung des Auspuffgeräusches einen Abstand von mindestens 1 m zu gegebenenfalls vorhandenen Bordsteinkanten aufweist.

Während der Prüfung darf sich mit Ausnahme des Prüfers und des Fahrzeugführers, deren Anwesenheit die Messung nicht beeinflussen darf, keine Person im Prüfgelände befinden.
Die Umgebungsgeräusche an jedem Messpunkt müssen mindestens 10 dB(A) niedriger als die an denselben Punkten während der Prüfung gemessenen Geräuschpegel sein.


Durchführung der Messung

Das Kraftrad ist in der Mitte des Prüfgeländes aufzustellen, wobei sich der Gangwahlhebel in Leerlaufstellung befinden und die Kupplung eingerückt sein muss. Ist dies aufgrund der Bauart des Kraftrades nicht möglich, so ist es entsprechend den Angaben des Herstellers über die Prüfung des Motors bei stehendem Kraftrad zu prüfen. Vor jeder Messreihe ist der Motor nach den Angaben des Herstellers auf normale Betriebsbedingungen zu bringen.
Das Mikrofon ist in Höhe der Mündung des Auspuffendrohres aufzustellen, jedoch in keinem Fall niedriger als 0,2 m über dem Boden. Das Mikrofon muss zur Auspuffmündung hin gerichtet sein und zu dieser einen Abstand von 0,5 m haben. Bei Auspuffanlagen mit mehreren Mündungen, deren Abstand voneinander nicht mehr als 0,3 m beträgt, ist nur eine einzige Messung durchzuführen, wobei das Mikrofon auf die Mündung auszurichten ist, die der Außenseite des Kraftrades am nächsten liegt, oder falls dies nicht zutrifft, auf diejenige Mündung, die den größten Abstand zum Boden aufweist. Bei Krafträdern mit Auspuffanlagen mit Mündungen, deren Abstand voneinander mehr als 0,3 m beträgt, ist für jede Mündung eine Messung vorzunehmen, als ob es sich um einzelne, getrennte Mündungen handelt, wobei der größte gemessene Wert festzuhalten ist.

Die Motordrehzahl ist auf einem der nachstehenden Werte konstant zu halten:
• ¾ Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl nicht höher als 5 000 min-1 ist,
• ½ Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl höher als 5 000 min-1 ist.
Nach Erreichen dieser konstanten Drehzahl ist der Gasdrehgriff schnell wieder in die Leerlaufstellung zu bringen. Der Geräuschpegel ist während dieses Betriebsablaufes zu messen, der ein kurzzeitiges Halten der konstanten Drehzahl sowie die Gesamtdauer des Drehzahlabfalls umfasst, wobei als Messwert die größte Anzeige des Messgerätes gilt.


Ergebnis der Messungen

Bei der Prüfung am stehenden Fahrzeug zur Kontrolle der im Verkehr befindlichen Krafträder sind die Ablesewerte um 5 dB(A) gegenüber den Angaben in den Kraftfahrzeugpapieren zu verringern, um Verzerrungen zu berücksichtigen, die sich durch das Prüfgelände, die Prüfbedingungen oder die Prüfgeräte ergeben können.
Wenn im Kfz-Schein eines Motorrades ein Wert von z.B. 94 dB(A) als Standgeräusch eingetragen ist, darf bei den Messungen ein Wert von 99 dB(A) nicht überschritten werden.


Durchführung der Abgasuntersuchung

Neben den Prüforganisationen werden künftig auch Kfz-Techniker- und Zweiradmechanikermeisterbetriebe die Prüfbescheinigung ausstellen dürfen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Im Rahmen der Abgasuntersuchung muss unterschieden werden zwischen Motorrädern ohne und mit Katalysator.
Motorräder ohne Katalysator müssen im Rahmen der CO-Messung einen Grenzwert erfüllen, der vom Fahrzeughersteller vorgegeben wird und im Rahmen der Typprüfung festgelegt wurde. Fehlt dieser Herstellerwert darf eine allgemeine Höchstgrenze von 4,5 % CO nicht überschritten werden.
Die Messung ist bei betriebswarmen Motor und Leerlaufdrehzahl vorzunehmen.
Motorräder mit Katalysator (unabhängig ob geregelter oder ungeregelter Katalysator) müssen strengere Grenzwerte einhalten. Der Grenzwert wird auch hier vom Fahrzeughersteller im Rahmen der Typprüfung ermittelt. Fehlt dieser Grenzwert gilt eine zulässige Höchstgrenze von 0,3 % CO bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (2000 – 2500 min -1. Auch hier muss der Motor in betriebswarmen Zustand sein.


Nachweis der Abgasuntersuchung

Zum Nachweis der Abgasuntersuchung muss ein AU-Nachweis erstellt werden. Dieser AU-Nachweis erhält fälschungserschwerende Merkmale und kann mit Hand oder Maschine erstellt werden.
Der Nachweis enthält Angaben über den prüfenden Betrieb bzw. die prüfende Stelle und dessen Kontrollnummer, Fahrzeugspezifische Daten, das Untersuchungsergebnis, eine Information über abgasrelevante Mängel die im Rahmen der Untersuchung sofort behoben wurden (z.B. durch Einstellen der Gemischaufbereitung) und über Mängel der Abgasanlage die erkannt aber nicht behoben wurden.
Um Fälschungen der Nachweise zu erschweren (z.B. Bearbeitung des Dokumentes durch EDV oder Kopien) wird auf dem Nachweis ein Siegel durch die ausführende Stelle angebracht. Dieses Siegel wird zusätzlich durch eine Prägenummer (Au-Betriebsnummer) dreidimensional geprägt. Die Prüfstellen sind gehalten, nur Nachweise im Rahmen der HU anzuerkennen bei denen das Prüfsiegel unverletzt ist und die Prägenummer (mittels Prägezange aufgebracht) noch fühlbar ist.
Die Abgasuntersuchung durch den anerkannten Meisterbetrieb darf frühestens im Monat vor der Hauptuntersuchung stattfinden. Ist für die Hauptuntersuchung z.B. der April 2006 (04/06) vorgesehen, darf die Abgasuntersuchung frühestens nach dem 01.03.2006 erfolgen.
Der Nachweis über die erfolgreiche Abgasuntersuchung muss bei der HU dem Prüfer übergeben werden, der die Testergebnisse in den Prüfbericht der HU überträgt,
Am Fahrzeug erfolgt der Nachweis der erfolgreichen Abgasuntersuchung und der erfolgreichen Geräuschprüfung durch anbringen der HU Plakette. Eine gesonderte Prüfplakette wie beim PKW ist nicht vorgesehen. Die Abgasprüfung hat wie die HU eine Gültigkeit von 24 Monaten.

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Zu beachtende Vorschriften

Für die Anerkennung als AU Prüfstelle sind im wesentlichen die folgenden 4 Vorschriften zu beachten:
• Anlage VIIIc der StVZO (Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen und/oder Untersuchungen der Abgase sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte)
• Anlage VIIId StVZO (Untersuchungsstellen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Untersuchung der Abgase)
• Anerkennungsrichtlinie nach § 29 und 47 in Verbindung mit Anlage VIII und Anlage VIIIc StVZO über die Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen und/oder Untersuchungen der Abgase und/oder Untersuchungen der Abgase an Krafträdern.
• Richtlinie für die Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte, die Sicherheitsprüfungen (SP), Untersuchungen der Abgase (AU) und Untersuchungen der Abgase an Krafträdern (AUK) nach §29 und 47 in Verbindung mit Anlage VIII und Anlage VIIIa StVZO durchführen (SP-AU-AUK Schulungsrichtlinie)
Das Anerkennungsverfahren wird durch die örtliche Kraftfahrzeuginnung vorgenommen. Eine vorhandene Zweiradmechanikerinnung wird die Innungsbetriebe bei der Antragstellung unterstützen.
Die Verordnungstexte hier im einzelnen aufzuführen würde den Umfang des Textes bei weitem sprengen. Deswegen sollen die wichtigsten Inhalte an dieser Stelle hervorgehoben werden.


Anforderungen an die AUK-Werkstatt:

Im Antragsverfahren müssen u.a. folgende Punkte nachgewiesen werden:
• Geeigneter und geschlossener Prüfraum, in dem mindestens ein Kraftrad untersucht werden kann. Ein eigener Raum wird hier nicht erforderlich sein, es genügt die normale Werkstatt. Durch die Anforderungen geschlossener Raum wird aber auch gleichzeitig die Forderung nach einer technischen Abgasabsauganlage relevant. Eine Messung im Freien ist nicht zulässig, Schläuche die die Abgase ins Freie ableiten gelten nicht als technische Lüftung.
• Geeignete und anerkannte Mess- und Prüfgeräte. Im Rahmen der AUK (Abgasuntersuchung Kraftrad) müssen folgende Daten ermittelt werden:
o Drehzahl
o Betriebstemperatur
o CO-Gehalt der Abgase

Bei der Ermittlung der Drehzahl ist es nicht ausreichend bzw. zulässig den fahrzeugeigenen Drehzahlmesser zu verwenden. Der externe Drehzahlmesser muss zudem zertifiziert und zugelassen sein.
Die Betriebstemperatur wird durch Messung der Öltemperatur dokumentiert. Auch für die Messung der Öltemperatur muss ein zugelassenes Messgerät verwendet werden.
Das CO-Abgasmessgerät muss geeicht sein und eine Zertifizierung durch die Materialprüfanstalt in Braunschweig besitzen. Anstelle des CO-Testers können auch andere Abgasmessgeräte (z.B. 4 oder 5-fach Abgastester die neben dem CO-Gehalt auch CO2, O2, NOx und HC messen) mit entsprechender Zertifizierung verwendet werden.
Der Bundesinnungsverband Zweiradmechanik geht momentan von folgenden Anschaffungskosten aus:
Drehzahlmesser ca. 400 €
Ölthermometer ca. 300 €
CO-Tester ca. 2000 €
Marktübliche 4-fach Abgastester, die bereits über Drehzahlmesser, Ölthermometer und Drucker verfügen sind ab etwa 5.000 € erhältlich.


Personelle und organisatorische Voraussetzungen für die AUK Werkstatt

Der Verordnungsgeber sieht einen verbindlichen Eintrag in der Handwerksrolle für das Kfz-Techniker oder Zweiradmechaniker-Handwerk vor. Eine Anerkennung ist also grundsätzlich nur für Meisterbetriebe möglich.
Die Fachkräfte, die künftig die AUK durchführen sollen, müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Kfz-Techniker, Zweiradmechaniker) besitzen und die verantwortliche Person muss eine Meisterprüfung im Kfz-Techniker oder Zweiradmechaniker-Handwerk erfolgreich bestanden haben.
Verantwortliche Person und Fachkraft müssen jeweils eine eintägige AUK-Schulung erfolgreich abgeschlossen haben und alle 36 Monate eine Wiederholungsschulung absolvieren.
Alle mit der AUK beauftragten Personen sowie der AUK-Betrieb müssen über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen.
Antragsteller und soweit nicht identisch, Verantwortliche Person müssen bei der Antragstellung ein Führungszeugnis vorlegen.
Nähere Informationen über das Anerkennungsverfahren werden bei den zuständigen Innungen erhältlich sein.


Vorschriften und Information im AUK-Betrieb

Im AUK-Betrieb müssen die einschlägigen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung vorhanden sein. Hier gehört die StVZO nebst Anlagen und die dazugehörigen Richtlinien zur Durchführung der AUK, entweder in Taschenbuchform oder als Loseblattsammlung.
Der AUK-Betrieb muss darüber hinaus über die laufenden Änderungen der Gesetze tagesaktuell informiert sein. Dies kann entweder durch den Bezug des Verkehrsblattes (Amtsblatt des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesens, derzeitig etwa 90 € pro Jahr) oder die fachlich einschlägigen Auszüge aus dem Verkehrsblatt wie sie ab nächstem Jahr auch in der Bike und Business erscheinen werden.
Neben diesen allgemeinen Vorschriften müssen die technischen Daten und Prüfanleitungen der Fahrzeughersteller mit Angaben über Grenzeinstell- und Vergleichswerte für die Leerlaufdrehzahl und den CO-Gehalt im Abgas bei Leerlauf bzw. erhöhtem Leerlauf vorhanden sein. Hier werden für die AUK-Betriebe die Messgerätehersteller (Software) oder entsprechende Fachverlage die Ansprechpartner sein.


[/b]Umfang der AUK-Schulung[/b]

Bei den Schulungen handelt es sich um 1-Tages Seminare mit genau vorgeschriebenen Inhalten:
Rechtliche Grundlagen 1,0 h
Technik der Fahrzeuge 3,0 h
Praktisches Können 2,0 h
Abschlussprüfung 1,0 h
Im Rahmen der Wiederholungsprüfung nach 36 Monaten halbieren sich mit Ausnahme der Prüfungsdauer die Schulungszeiten.
Die Schulungen werden ab Herbst 2005 von den anerkannten Schulungsstätten des Kfz-Techniker und Zweiradmechaniker-Handwerks angeboten werden.
Als Kosten für die AUK-Schulung werden etwa 150 € pro Person zu veranschlagen sein.

Quelle: www.desmoworld.de vom 10.06.2005

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Verspätete Diebstahlsanzeige kann Versicherungsschutz kosten

« Juristisches Repetitorium »

Eine verspätete Kfz-Diebstahlsanzeige bei der Polizei kann den Versicherungsschutz kosten,
urteilt das Oberlandesgericht (OLG) Köln. Gleiches gilt nach dem Richterspruch, wenn der
Fahrzeughalter für das gestohlene Fahrzeug einen zu hohen Kaufpreis angibt. In beiden Fällen
verletze er seine so genannten Obliegenheitspflichten, so dass die Versicherung leistungsfrei
wird (Az.: 9 U 141/03), erklärte das OLG am 08.06.2005.

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Motorradhalters gegen seine
Teilkaskoversicherung ab. Der Kläger behauptete, das Motorrad sei ihm gestohlen worden.
Die Anzeige ging aber erst zehn Tage später bei der Polizei ein. Außerdem gab er gegenüber
der Versicherung einen höheren als den tatsächlich bezahlten Kaufpreis an.

Die Versicherung weigerte sich daher, für den Schaden aufzukommen und bekam Recht.
Das OLG befand, schon jeweils für sich genommen berechtige eine verspätete Anzeige
sowie eine bewusst falsche Schadensmeldung eine Versicherung zur Leistungsverweigerung.
In beiden Fällen werde ihr berechtigtes Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts unterlaufen.

Quelle: www.jurathek.de

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Tierischer Diebstahlschutz: Oder wie - oder was ???

« Warnung vor dem bisschen Hund »

Jeden Grundstückseigentümer trifft die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren für einen
verkehrssicheren Zustand seines Grundstücks zu sorgen, um Gefahren von Dritten abzuwenden.
Eine derartige Verpflichtung gilt insbesondere für den Grundstückseigentümer, von dessen
Grundstück aufgrund besonderer Umstände - hierzu gehört auch das uneingeschränkte
Herumlaufen eines bissigen Hundes auf einem in einem Wohngebiet gelegenen Hausgrund-
stück - erhebliche Gefahren ausgehen.

Wird so ein Besucher von einem auf dem Grundstück gehaltenen Hund gebissen, so haftet der
Grundstückseigentümer nicht nur als Hundehalter, sondern auch deshalb, weil er seine Sorgfalts-
pflichten gegenüber anderen verletzt hat. Selbst das am Tor angebrachte Schild „Warnung vor
dem Hund“ stellt keine ausreichende Sicherung dar, zumal es ein Betretungsverbot nicht
ausspricht und auch nicht aussprechen soll, auf die besondere Bissigkeit des Hundes nicht
hinweist und allgemein bekannt ist, daß derartige Hinweisschilder häufig vom Verkehr
unbeachtet bleiben. Wer eine solche Warnung aber aus dem Wind schlägt, muß sich
im Falle einer Hundebißverletzung ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt
nicht den vollen Schaden ersetzt.

LG Memmingen Az. 1 S 2081/93

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Gebrauchtfahrzeugverkauf/-vermittlung

« Gericht erlaubt Händlern Haftungsausschluss »

Karlsruhe. Gebrauchtwagenhändler dürfen die Haftung für Mängel an verkauften Kfz. ausschließen,
wenn sie nur als Vermittler des Voreigentümers auftreten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH)
entschieden. Eine 2002 erlassene Vorschrift, derzufolge Unternehmen untersagt ist, sich von der
Mängelhaftung zu befreien, finde auf die so genannten Agenturgeschäfte in der Regel keine
Anwendung.

Der achte Zivilsenat gab einer Gebrauchtwagenfirma Recht, die den Opel Astra eines - im Vertrag
ausdrücklich als Verkäufer ausgewiesenen - Voreigentümers veräüßert und zugleich die Verantwortung
für Defekte abgelehnt hatte. Der Kläger, der Fehler an dem Wagen entdeckt hatte, wollte sich von dem
Vertrag lösen.

Dem Urteil zufolge ist es in dieser Konstellation für den Käufer eindeutig, dass er den Wagen von
einer - zum Haftungsauschluss berechtigten - Privatperson und eben nicht von einem gewerbsmäßigen
Händler erwirbt. Unerheblich sei, ob ausdrücklich darauf hingewiesen oder das Kfz. auf dem Betriebs-
geländer präsentiert worden ist.

Az.: VIII ZR 174/04 vom 26 Januar 2005

[image]http://img88.exs.cx/img88/8788/schutzengel.jpg[/image] «

Zur allgemeinen Info: Ein Überblick über aktuelle Urteile zu körperlichen Unfallfolgen.


» Geld, das Schmerzen lindert …


Einige hundert oder mehrere tausend Euro - wie viel Geld einem Unfallopfer zusteht, müssen oft
die Gerichte entscheiden. Ein langwierige Angelegenheit, die mit einer Rechtsschutzversicherung
im Rücken oft einfacher zu handhaben ist!

Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht, dass jeder, der schuldlos von einem anderen verletzt wird, einen
Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld hat. Damit soll dem Opfer finanzieller Ausgleich,
aber auch Genugtuung geboten werden. Welche Summen angemessen sind - darüber wird of jahre-
lang vor Gericht gestritten. Denn es geht immer um Einzelschicksale, bei denen sehr viele Faktoren
zu berücksichtigen sind, wie z.B. spezielle Schuld des Schädigers, Art der Verletzung, Alter des
Opfers sowie mögliche Mitschuld. Die spielt vor allem bei Unfällen im Straßenverkehr ein Rolle.

Ein Beispiel für besonders strittige Fälle sind Verletzungen der Halswirbelsäule (HWS) - da geht es
um höchst unterschiedliche Summen: Bei einem Mann mit HWS-Trauma, der Halskrause und Schmerz-
therapie benötigte sowie zwei Wochen arbeitsunfähig war, hielten die Richter 600,- € für angemessen.
Urteil vom OLG Köln, Az. 19 U 85/03.

Einem 53-Jährigen wurden für sein HWS-Syndrom mit Gehirnerschütterung, daraus resultierender
psychischer Beeinträchtigung und Berufunfähigkeit 12.500,- € vom OLG Köln, Az. 13 U 98/95 zuge-
sprochen. Für eine Frau, die seit der HWS-Verletzung unter ständigen, teils heftigen Schmerzen,
Funktionsstörungen und beruflichen Beeinträchtigungen leidet, wurden 40.000,- € festgesetzt.
Urteil vom OLG Schleswig, Az. 9 U 138/00.

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In anderen, sehr unterschiedlichen Verletzungsfällen haben die Gerichte folgende Schmerzensgelder
zugesprochen*:

1000,- €:: Trümmerbruch des Schlüsselsbeins. Zwölf Tage Klinik, 6 Wochen Physiotherapie. Dem Mann
wurden 3/5 Mitschuld angerechnet, sonst hätte er 2.500,- € erhalten.
OLG Hamm, Az. 27 U 86/02

1.200,- €: Brustkorbprellungen, Quetschungen an Knie und Ellbogen, drei Wochen arbeitsunfähig.
Eine Radfahrerin war einem Auto ausgewichen und gestürzt.
AG Schwerin, Az. 16 C 2962/01

1.500,- €: Schulter- und Schultereckgelenkssprengung, HWS-Schleudertrauma, multiple
Prellungen, vier Wochen arbeitsunfähig.
AG Westerstede, Az. 25 C 615/00, VII

5.000,- €: Schwere offene Unterschenkelfraktur führte bei einem Mann zu dauerhaft eingeschränkter
Beweglichkeit (1/3) und knapp drei Monaten Arbeitsunfähigkeit nach der
Operation. Wegen
zögerlichem Regulierungsverhalten der Versicherung wurde das Schmerzensgeld erhöht.
AG Königstein i.T., Az. 21 C 816/94

10.000,- €: Ein Mann, der von einem losrollenden Auto an die Garagenwand gedrückt wurde
und der dabei eine Beckenfraktur, Riss von Innenband und beiden Kreuzbändern am Knie sowie
eine Gehirnerschütterung erlitt, hat seitdem 40 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Er
musste dreimal für insgesamt 87 Tage ins Krankenhaus.
LG Hildesheim, Az. 3 O 202/98

10.000,- €: Wegen Vollbremsung des Busses stürzte eine Mitfahrerin und brach sich den 2.
und 3. Lendenwirbel. Drei Wochen Klinik, fünf Wochen Reha, MdE seitdem 30 Prozent.
LG München I, Az. 19 O 17611/02

14.316,- €: Ein Kundendienstmitarbeiter war nach Bruch von drei Zehen links und Teilamputation
der 3. Zehe links siebeneinhalb Monate ganz oder größtenteils arbeitsunfähig. Dauerhafte
MdE: 10 Prozent.
LG München I, Az. 19 O 15711/01

15.000,- €: Mehrfachfraktur des linken Oberschenkels mit Beinverkürzung um vier Zentimeter.
Der 28-Jährige Fahrschullehrer war ein halbes Jahr zu 100 Prozent erwerbsunfähig und ist nun
dauerhaft zu 30 Prozent beeinträchtigt.
KG Berlin, Az. 12 U 7113/96

20.000,- €: Einer Motorradfahrerin wurde bei einem Unfall die Kniescheibe zertrümmert, sie erlitt
Schulter- und Schlüsselbeinbruch, Schleudertrauma und Zahnverlust. Ihr bleiben dauerhafte
Beschwerden beim Gehen.
OLG Düsseldorf, Az. 1 U 65/03

20.000,- €: Komplette Unterarmfraktur links mit Nervenschädigung, Bewegungseinschränkung
von linker Hand und Unterarm. Das bedeutet für einen 29-Jährigen Werkzeugmacher zehn
Prozent MdE.
LG München I, Az. 19 O 9859/00

20.000,- €: Unterarmbruch und verschobener Oberschenkeltrümmerbruch: Die beim Unfall gerade
erst 19-Jährige Handelsschülerin war drei Jahre später noch in Bewegung und sportlichen Aktivitäten
eingeschränkt, musste ihren Berufswunsch Friseurin aufgeben und zur Industriekauffrau umschulen.
OLG Hamm, Az. 13 U 73/00

22.500,- €: Traumatische Kniegelenksverletzung mit Riss von Seitenband, Kreuzbändern
und Innenmeniskus. Die 42-Jährige Musiklehrerin für Klavier und Blockflöte kann nur noch
3,5 Stunden pro Woche unterrichten - 40 Prozent MdE.
KG Berlin, Az. 12 U 1762/00

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25.000,- €: Schwere Kopfverletzungen, mehrere Tage künstliches Koma. Der Geschädigte
konnte Wochenlang keine feste Nahrung zu sich nehmen und wird für immer unter chronischen
Kopf- und Kieferschmerzen sowie Entstellungen im Gesicht leiden.
LG Braunschweig, Az. 4 O 898/01

30.000,- €: Trümmerbruch am linken Fuß, Fraktur der großen Zehe. Der 32-Jährige Elektrotechniker
muss mit starken Einschränkungen und dauerhafter Erwerbsminderung von 10 bis 20 Prozent leben.
LG München I, Az. 19 O 15423/00

30.000,- €: Ein Schädelhirntrauma 3. Grades, multiple Quetschungen. Die Chefsekretärin,
die als Radlerin schuldlos mit einer Inline-Skaterin zusammenstieß, ist zu 50 Prozent erwerbsunfähig.
OLG Hamm, Az. 6 U 63/00

[image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon4.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon4.gif[/image] Kleine Anmerkung aus dem nicht eigenen (!!!) Erlebnis vom letzten Wochenende: Es spielt KEINE
Rolle welchen Alters ein Radfahrer ist, das Tragen von Helm UND Handschuhen empfiehlt sich. IMMER! [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon3.gif[/image]

35.000,- €: Oberschenkelhalsbruch mit massiver Wundinfektion, Unterarmfraktur und
Wirbelsäulenquetschung machen einen Maurer lebenslang zu 20 Prozent erwerbsunfähig, er
musste umschulen.
LG Leipzig, Az. 03 O 6542/98

40.000,- €: Eine junge Frau wurde als Beifahrerin auf einem Motorrad bei einem Unfall am Bein
so schwer verletzt, dass ihr rechter Unterschenkel amputiert werden musste.
OLG Hamm, Az. 13 U 136/98

45.000,- €: Schweres Schädelhirntrauma und weitere vielfältige schwere Verletzungen.
Schmerzensgelderhöhend wirkten sich die verzögernde Schadenregulierung durch die Versicherung und
auch ihr diffamierendes Verhalten gegenüber dem Unfallopfer aus.
OLG Naumburg, Az. 4 U 136/03

50.000,- €: Oberschenkelamputation. Ein 33-Jähriger kann nicht mehr als Autolackierer arbeiten,
70 Prozent MdE.
KG Berlin, Az. 12 U 6048/95

60.000,- €: Unterschenkelamputation rechts, Schädelhirntrauma und multiple Prellungen. Der
49-Jährige Küchenangestellte ist zu 80 Prozent erwerbsunfähig.
LG Nürnberg-Fürth, Az. 8 O 2881/00

100.000,- €: Offener Schädelbasisbruch mit Schädelhirntrauma 3. Grades, Schienbeinfraktur, Ober-
schenkelverletzung. Lebensgefahr, drei Kopfoperationen. Das beim Unfall vierzehnjährige Mädchen
ist für immer schwerstbehindert.
BGH, NJWE-VHR 1996, 141

190.000,- €: plus 225,- € monatliche Rente: Schädelhirntrauma und spastische Teillähmung. Der
Achtjährige war als Fußgänger vom Auto angefahren worden, sitzt seitdem im Rollstuhl und ist in
seiner Entwicklung eingeschränkt.
OLG Hamm, Az. 6 U 169/01

200.000,- €: plus 375,- € monatliche Rente: Ein 32-Jähriger erlitt eine komplette Querschnittslähmung
ab dem 7. Halswirbel.
OLG München, Az. 24 U 15/01

350.000,- €: Seit dem Unfall leidet eine 19-Jährige an apallischem Syndrom, hat die Fähigkeit zu
reagieren und zu empfinden verloren, ist daher zeitlebens vollständig pflegebedürftig. Schmerzens-
gelderhöhend war das grob verkehrswidrige und rücksichtslose Verhalten des Schädigers.
LG München I, Az. 19 O 20638/01

500.000,- €: plus 500,- € monatliche Rente: Ein dreieinhalbjähriges Kind wurde bei einem Verkehrs-
unfall so schwer verletzt, dass es ab dem ersten Halswirbel gelähmt bleibt.
LG Kiel, Az. 6 O 13/03

[image]http://img51.exs.cx/img51/3295/crash2.jpg[/image] «

ENTSCHÄDIGUNG - die ADAC-Forderung

Ein Schmerzensgeld für nahe Angehörige von Unfallopfern kennt das deutsche Recht bisher nicht.
Ausnahme: Wenn z.B. Eltern durch die seelische Erschütterung selbst krank werden, einen erheb-
lichen » Schockschaden « erleiden. So wurde einem Ehepaar, das alle drei Kinder bei einem Ver-
kehrsunfall verlor, Schmerzensgeld zugesprochen: Die Mutter erhielt 15.000,- €, der Vater durch
sein Leid arbeitsunfähig wurde, 30.000,- €. Nach Meinung des ADAC sollte - so Dr. Eckhart Jung,
Leitung Juristische Zentrale - der Gesetzgeber wie in anderen europäischen Ländern auch in Fällen
von erheblichen psychischen Beeinträchtigungen bei Angehörigen von Schwerstverletzten eine
Schmerzensgeldzahlung ermöglichen. Ein für Betroffene eigentlich selbstverständlicher und zudem
mehr als nur berechtigter Anspruch, der jedoch NIE über die bleibenden seelischen Folgen hilft.

Quelle: ADAC motorwelt 11/2004 von Elisabeth Schneider

[image]http://img10.imageshack.us/img10/2825/joey_ballymoney.jpg[/image] «

Take care !!!

Sorry, habe mir das Einscannen kurzerhand erspart! - Trotzdem gerade oder deshalb hier noch
ein paar allgemeine Hinweise oder Tipps, begründet auf diverser eigener leidlicher Erfahrung:

• ADAC - Mitgliedschaft, ist eine wirklich empfehlenswerte Sache, gerade auch im EU-Ausland!
• Reiseunfallschutzversicherung gibt"s kostengünstig auch beim ADAC oder der www.ruv.de
• Private Unfallversicherungen sind häufig das Papier nicht wert auf dem sie stehen !!!
• Fahrzeugversicherung: ICH lege jedem eine VOLLKASKO-Versicherung ans Herz, dazu noch eine
• Restschuldversicherung, die sich gerade im Falle von Kfz.-Finanzierungen anbietet UND rechnet.

Ja, und ganz allgemein - ehrlich - übertreibt es einfach nicht, das Leben kann so kurz sein …

Enjoy your life - every single day!
chris-XX - Monoposto-Ducatista, Heuschrecke und potentielle 3-db/A-Punkte-Landplage [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon12.gif[/image]

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MENSCHEN für MENSCHEN
- denn Wenig ist mehr als Nichts.



JOHANNES GUTENBERG-UNIVERSITÄT MAINZ
KLINIKUM - TRANSFUSIONSZENTRALE
Direktor Dr. med. W.E. Hitzler
Langenbeckstrasse 1
D-55131 Mainz am Rhein



BLUTSPENDEN - Checkup für Fitness und Gesundheit



Liebe Biker/innen,

viele große medizinische Fortschritte sind heute nur möglich, wenn menschliches Blut
in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Die moderne Notfall- und Intensivmedizin
sowie neue Methoden und Therapieformen, die einen grossen Bedarf an Blut und Blut-
produkten benötigen, wären ohne EUCH - die Dauerblutspender, die regelmässig Blut
spenden, überhaupt nicht möglich.

Die ärztliche Beurteilung zur Spendefähigkeit verbunden mit laborchemischen Unter-
suchungen bei JEDER (!!!) Blutspende schützen die Gesundheit des Blutspenders und
können zur Früherkennung von Krankheiten beitragen.

Die Transfusionszentrale bietet Ihnen bei Ihrer nächsten Blutspende, zu der wir EUCH
sehr herzlich wieder einladen, eine erweiterte Gesundheitsuntersuchung an (labor-
chemische Untersuchen auf z.B. Nierenfunktion, Leberfunktion, Blutfette etc. ).

Bringen Sie dieses Schreiben bitte zu Ihrem nächsten Blutspendetermin (Datum siehe
Blutspenderausweis) mit und geben sie es dem Mitarbeiter bei der Entgegennahme
der Untersuchungsröhrchen ab, damit die erweiterte Gesundheitsuntersuchung veranlasst
werden kann, denn Vorbeugen ist besser als heilen!

VERMEIDEN SIE BITTE ZUVOR STARK FETTHALTIGE SPEISEN UND GETRÄNKE.

In diesem Zusammenhang bitten wir EUCH auch, Bekannte oder Verwandte auf die
Möglichkeit der Blutspende aufmerksam zu machen.

Wir freuen uns auf Euren Besuch und verbleiben
mit freundlichen Grüssen

Dr. med. W. Hitzler



„Für"s Leben gerne Blutspenden“ - wem das alles als Überzeugung noch nicht
ausreicht: Gekühlte Getränke, Tee und sogar abschliessend 27,50 €uro für 460 ml Blut
finde ich mehr als als gute Gründe - da sind die Fahrkosten locker wieder raus.


Blutspendezeiten:

Mo., Mi. 8:00 - 16:00 Uhr - Erstspender 8:00 - 15:00 Uhr
Di., Do. 8:00 - 18:00 Uhr - Erstspender 8:00 - 17:00 Uhr
Fr. 8:00 - 15:00 Uhr - Erstspender 8:00 - 14:00 Uhr
Sa. 8:00 - 11:00 Uhr


Für mehr Info"s:

» TRANSFUSIONSZENTRALE
Tel. 06131 - 17-3216 oder -3217


[image]http://img48.exs.cx/img48/6373/blutspende2eq.jpg[/image]

[image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon3.gif[/image] Ist schon Kult: Blut spenden am Motorradtreff


Das WICHTIGE tun !!!


Blutspendetermine für Motorradfahrer haben zum Teil schon Kultcharakter. Auch in diesem
Jahr gibt es wieder eine Reihe von Möglichkeiten, die Motorradtour mit einer Blutspende zu
verbinden und viele Gleichgesinnte zu treffen: Selbstverständlich sind neben Motorradfans
auch alle anderen Mitbürger herzlich zum Aderlass eingeladen …

Mehr als 30 Blutkonserven können notwendig sein, wenn ein verletzter Motorradfahrer nach
einem schweren Unfall (z.B. Sturz auf Bitumen oder Rollsplit oder katastrophalem Kontakt
mit einer Leid(t)planke) operiert werden muss. Da ist es vorbildlich, wenn die Biker tatkräftig
dazu beitragen, dass Blut gespendet wird.

Wer Blut spenden möchte, sollte seinen Personalausweis oder - falls schon vorhanden - den
Blutspender-Pass mitbringen.Die eigentliche Blutentnahme dauert fünf bis zehn Minuten. Nach
einer kurzen Ruhephase kann es dann wieder ganz entspannt weiter gehen.

Detailliertere Fragen zum Spendeablauf und zu gesundheitlichen Voraussetzungen beantwortet
die Hotline des Blutspendedienstes, online leicht zu finden unter www.blutspende.de [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon3.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon3.gif[/image]


Formale Informationen

Jeder Mensch kann z.B. nach Unfällen oder Operationen auf das Blut von Mitmenschen
angewiesen sein. Auch Ihre Blutspende trägt dazu bei, Leben zu retten. Ihr als Blutspender
erbringt freiwillig eine wichtige Leistung für die Gesellschaft. Die Sorge um das Wohl der
Spender ist eine der vordringlichsten Aufgaben der Transfusionsmedizin. Jeder Blutspender
muss sich nach ärztlicher Beurteilung in einem gesundheitlichen Zustand befinden, der
eine Blutspende ohne Bedenken zulässt.

Die Transfusionszentrale ist verpflichtet, anlässlich jeder Spende Eure Identität zuverlässig
zu sichern (z.B. gültiges amtliches Dokument mit Lichtbild oder Spenderpass, Unterschriften-
vergleich). Bitte bringt auf jeden Fall zu jeder Blutspende Euren Blutspenderausweiss mit. Wir
bitten Euch, uns Änderungen Ihrer persönlichen Daten mitzuteilen (z.B. Namenswechsel bei
Heirat, Wohnungswechsel). Wir müssen Euch darauf hinweisen, dass Ihr nur bei einem
Blutspendedienst spenden könnt, um körperliche Schäden zu vermeiden. Falls Ihr den Blut-
spendedienst wechseln möchtet, ist eine Ummeldung erforderlich. Der Zeitraum zwichen
zwei Blutspenden (ca. 460 ml) sollte im Regelfall 12 Wochen, mindestens aber 8 Wochen
betragen. Die jährlich entnommen Blutmenge darf 2.000 ml bei Frauen und 3.000 ml bei
Männern nicht überschreiten, d.h. Frauen dürfen maximal 4 mal und Männer 6 mal im Jahr
Blut spenden. Vor jeder Blutspende wird die Spendetauglichkeit durch einen Arzt der
Transfusionszentrale festgestellt. Bei der Vor-/Nachuntersuchung sowie bei jeder Blutspende
wird eine Blutuntersuchung auf HIC (AIDS-Test), auf Gelbsucht (Hepatitis B/C), Syphilis und
gegebenenfalls Cytomegalieviren durchgeführt.

Die Blutspende setzt Freiwilligkeit voraus, d.h. Ihr könnt zu jedem Zeitpunkt des Spende-
ablaufs von der Blutspende Abstand nehmen und Fragen stellen.


Was ist Blut ???

Das menschliche Blut setzt sich zusammen aus roten Blutkörperchen (Erythrozyten),
weissen Blutkörperchen (Leukozyten), Blutplättchen (Thrombozyten) und der Blutflüssigkeit
(Plasma). Erythrozyten sind wichtig für den Sauerstofftransport und damit für die Aufrecht-
erhaltung der Lebensfähigkeit aller Organe wie Herz, Gehirn, Leber usw… Sind die Erythrozyten
vermindert, spricht frau/mann von Blutarmut (Anämie). Patienten, die an Blutarmut leiden oder
grosse Blutverluste durch Unfall oder Operation erlitten haben, werden mit Bluttransfusionen
behandelt. Leukozyten sind für die Abwehr von Krankheiten, die von Erregern wie Bakterien,
Viren oder Pilzen hervorgerufen werden, dringen erforderlich. Fehlen diese Leukozyten,
erkranken die betroffenen Patienten häufiger an harmlosen aber auch an schweren Infektionen.
Thromboszyten und Plasma (mit enthaltenen Gerinnungsfaktoren) bewirken, dass bei Ver-
letzungen oder bei grossen Operationen Wunden geschlossen werden und verheilen. Ohne
Blutplättchen und/oder Gerinnungsfaktoren würden sich keine Blutgerinsel bilden, d.h. die
Blutung würde nicht stoppen und der Patient würde verbluten.


Wie viel Blut hat der Mensch und wie lange dauert es, bis sich ein
Blutverlust durch Blutspende zurückbildet ???


Ein durchschnittlich schwerer gesunder Mensch hat einen ungefähre Blutmenge von 8% seines
Körpergewichts. Ein ca. 70 kg schwerer Mensch hat also etwa 5-6 Liter Blut. Diese Angaben
sind allerdings abhängig von Alter und Geschlecht. Ein Verlust von Blutzellen in für den Blut-
spender kritische Bereiche tritt bei der Blutspende zu keinem Zeitpunkt auf, da wir uns vor jeder
Blutspende über eure aktuellen Werte informieren. Der Blutverlust von ca. 500 ml (1/2 l) wird bei
gesunden Blutspendern und bei normaler Ernährung in kurzer Zeit vom Knochenmark, das
Blutzellen bildet, wieder ausgeglichen.


Warum wird eine umfangreiche Anamnese (Spenderbefragung) bei
jedem Blutspender erhoben ???


Eine gründliche Anamneseerhebung ist als Ergänzung zu den von us durchgeführten Untersuchen
erforderlich und kann durch diese nicht ersetzt werden. Durch korrekte und vollständige Angaben sind
gesundheitliche Beeinträchtigungen für den Blutspender auszuschliessen sowie die Risiken für den
Empfänger das Blutes zu minimieren. Über die Zulassung zur Blutspende entscheidet der Arzt
aufgrund rechtlicher Vorgaben (Transfusionsgesetz, Richtlinien). Wird ein Spender nicht zur Spende
zugelassen, so erfolgt diese Entscheidung immer aufgrund medizinischer und rechtlicher Erwägungen
und bedeutet in keinem Fall die Diskrimminierung von spendewilligen Personen oder bestimmten
Bevölkerungsgruppen. Alle bei der Annamnese erhobenen Daten und alle Ergebnisse der weiteren
Untersuchungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.


Warnung bei der Blutspende !!!

Auch bei einer einfachen Blutspende muss auf die Gefahr einer irreversiblen Nervenverletzung
(schriftlich) hingewiesen werden. Fehlt die Aufklärung, haben verletzte Spender Schadenersatzansprüche.
OLG Zweibrücken, Az. 5 U 6/04, nicht rechtskräftig!



Wichtige Voraussetzungen für die Blutspende und mögliche Komplikationen

Vor der Blutspende solltet Ihr eine nicht zu fettreiche Mahlzeit zu Euch genommen und keinen
Alkohol getrunken haben. Ihr solltet nicht übernächtigt sein.

Bei der Blutspende wird das Blut durch eine Venenpunktion entnommen. Dazu werden nur sterile
Einmalnadeln und sterile Einmalbeutel von „Fresenius Medical/Human Care“ benutzt. Die Punktions-
stelle (Einstichstelle) wird nach der Blutspende mit einem Tupfer versorgt. Bitte drückt etwa 5 Minuten
mit einem Finger auf den Tupfer und haltet den Arm hoch. Ihr solltet in den nächsten Tagen eine
Verschmutzung der Punktionsstelle vermeiden.

Nach der Blutspende solltet Ihr Euch mindestens 30 Minuten in unseren Räumen aufhalten, bevor
Ihr wieder am Strassenverkehr teilnehmt. Bitte benutzt die Pause und nehmt reichlich Getränke zu
Euch. Bei Schwindelgefühl legt Euch bitte sofort hin (Kopftieflage, Beine möglichst hoch). Vermeidet
ca. 2 Stunden etwas Schweres zu tragen. Schwere körperliche Belastungen werden in den ersten
24 Stunden nach der Blutspende nicht empfohlen. Risikoberufe und gefährliche Hobbys sollten
mindestens 12 Stunden nach der Blutspende nicht ausgeübt werden (z.B. Lenken von Flugzeugen,
Eisenbahnzügen, Autobussen und Kränen, Besteigen von Leitern und Gerüsten, Fallschirmspringen,
Bergsteigen und Tauchen).

In der Regel treten durch die Blutentnahme keine merkbaren Störungen des körperlichen Wohl-
befindens auf. Störungen wie Blutbildveränderungen, Blutarmut (Anämie, z.B. Eisenmangel) sowie
Änderung der Zahl der weissen Blutzellen und Blutplättchen, Kreislaufkollaps auch mit kurzzeitiger
Bewusstlosigkeit, unregelmässige Herztätigkeit, Nachblutungen, Schädigungen von Blutgefässen
und Nerven sowie lokale Entzündungen an der Einstichstelle sind höchst selten. In jedem Fall ist
eine Infektionsgefahr mit HIC und Hepatitis für Euch als Blutspender absolut sicher ausgeschlossen,
da für die Blutspende ausschliesslich sterile Einmalnadeln und -beutel verwendet werden. Ganz
im Gegenteil - etwaige Unregelmässigkeiten, die im Rahmen der Anamnese oder der Blutuntersuchung
festgestellt werden, erfordern weitere Kontrollen des allgemeinen Gesundheitszustandes des/der
Spender/in. Je nach Resultat/Diagnose kann eine Blutspende ohne Angabe von Gründen von der
Verwendug zur Transfusion ausgeschlossen werden. Dem/der Spender/in entsteht daraus kein
Schaden, und sie/er muss die erhaltene Aufwandsentschädigung nicht zurückzahlen.

Für weitere Fragen und Informationen steht Euch selbstverständlich das Team der Transfusions-
zentralen jederzeit gerne zur Verfügung und sagt Euch im Namen aller Bedürftigen und aller
versorgten Patienten für die Bereitschaft zur Blutspende bereits im Voraus DANKE.



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Organspende hilft Leben retten, denn nicht alles im Leben läßt sich mit Geld kaufen! [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon4.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon4.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon4.gif[/image]


» Die Kehrseite


Liebe Bikerinnen und Biker,

niemand von uns denkt gern an den Tod oder an ernste Krankheiten, die uns selbst oder uns
nahestehende Menschen treffen können. Dennoch ist es von grosser Bedeutung, sich darüber
Gedanken zu machen, dass das eigene Leben nach einem Unglücksfall oder bei einer schweren
Krankheit davon abhängen kann, ob ein Spenderorgan zur Verfügung steht oder nicht.

Allein in der Bundesrepublik benötigen Tausende Menschen dringend Spenderorgane, die ihre
Leiden beenden oder zumindest Linderung verschaffen würden. Ich rufe EUCH deshalb dazu auf,
über eine Organspendebereitschaft nachzudenken. Wenn sich viele Menschen bereit erklären,
nach ihrem Tod Organe zu spenden, kann anderen Menschen damit wirkungsvoll geholfen werden.


» Vieles kann der Mensch entbehren, nur den Menschen nicht. «


Nach einem Unfall oder sonstigen Todesfall ist es für die Angehörigen keine leichte Entscheidung,
über eine Organentnahme zu befinden. Diese schwere Gewissensentscheidung soll dann zu
einem Zeitpunkt getroffen werden, in der Schmerz und tiefe Trauer empfunden werden.

Bitte überlegt Euch daher, ob Ihr Euren Angehörigen diese zusätzliche Belastung nicht erleichtert,
indem Ihr Eure Entscheidung selbst trefft und festhaltet. Bitte überdenkt in Ruhe Eure Entscheidung,
und tragt dann ggf. den Organspender-Ausweis ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Eurem
Personalausweis bei Euch.

Es ist wichtig, dass sich viele Menschen als Organspender zur Verfügung stellen. Bitte sprecht
halt auch mal über dieses Thema mit Ihren Freunden und Ihren Verwandten, und teilen Euren
Entschluss Ihnen mit.

Wenn Ihr weitere Informationen benötigt, sendet Euch der Arbeitskreis Organspende weitere
Informationen kostenlos zu.

Bitte bedenkt bei Eurer Entscheidung, dass Ihr selbst, Eure Familie oder Freunde schon morgen
vielleicht auf eine Organspende angewiesen sein könntet. » Denken ist Handeln. «

Einen denkwürdig herzlichen Gruss
chris-XX - Monoposto-Ducatista, Heuschrecke und potentielle 3-db/A-Punkte-Landplage [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon12.gif[/image]




Noch eine abschliessende Anmerkung, die Durchführung der reinen BLUTSPENDE dauert
mal gerade so zwischen 7-10 min. - nicht mehr und doch so viel MEHR als Nichtstun!



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BITTE das „Posting“ nicht falsch verstehen - oder fragwürdig interpretieren.

Was bist du doch für ein Laberkopp !!!

___________________________________________________
<< Just bike and smile und sabbel nich" den ganzen Tag !!! >>



NÖ…nich wirklich…höchstens „Copy-and-paste-Junkie“

[image]http://img223.imageshack.us/img223/4261/unfallgefahr6pp.jpg[/image]


» Verkehrsunfall: Shit happens!


In der Aufregung nach einem Unfall machen viele Biker Fehler, die richtig Geld kosten. Warum
man etwa Gutachter der Versicherung ablehnen sollte, darüber informiert Anwalt Ralph Andreß.
Und über viele andere Fallen mehr.

Noch mal Glück gehabt: Maschine schwer malträtiert, Fahrer unverletzt. So wie es Biker Ben
erging. Der stand mit seinem Motorrad so lange an einer roten Ampel, bis Autofahrer Albert ihn
stumpf ignorierte. Eigentlich war das Motorrad zum Kippen zu schade, gut nur, dass es Ben,
der blitzschnell reagierte, nicht unter sich begrub.

Die Schuldfrage war schnell geklärt, und Ben meldet seine Ansprüche bei Alberts Haftpflicht-
versicherung an, die verpflichtet ist, Halter und Fahrer von Schadenersatzansprüchen zu befreien.
Dafür zahlt Albert seine Beiträge. Klar ist aber auch, dass die Assekuranz sparen möchte, sie
rückt nur raus, was der Geschädigte geltend macht. Wenn er was vergisst oder verpennt – sein
Problem, sein Verlust.


Schadensminderungspflicht

Biker Ben ist nach dem Unfall finanziell so zu stellen, als habe es den Crash nicht gegeben,
sein »Vermögen« darf weder vermehrt noch gemindert werden. Hinzu kommt eine »Schadens-
minderungspflicht«, die besagt, dass sich der Geschädigte bei der Abwicklung so verhalten soll,
als müsse er seinen Schaden aus eigener Tasche zahlen. Dazu gehört, dass er erst mal weiß,
wie hoch der ist. Jetzt muss, logo, ein Sachverständiger ran, dessen Honorar die gegnerische
Versicherung begleicht. Viele Assekuranzen machen den Geschädigten deswegen gar ein
unmoralisches Angebot, das da heißt: Wir schicken einen Sachverständigen vorbei. Ein
Ansinnen, das Ben unbedingt ablehnen sollte, da der Schädiger beziehungsweise sein
Zahlmeister dann selbst den Schaden ermittelt, für den er aufkommen soll. Und die Erfahrung
zeigt, dass Gutachten um mehr als 30 Prozent differieren können, je nach dem, wer den
Sachverständigen beauftragt hat.

Bei so genannten Bagatellschäden bis zirka 500 Euro ist die Beauftragung eines Sachverständigen
unverhältnismäßig – Stichwort Schadensminderungspflicht. In diesen Fällen genügt ein Kostenvor-
anschlag einer Werkstatt, der von der Versicherung zu bezahlen ist.


Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten und Restwert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der auf dem freien Markt für ein vergleichbares
Motorrad verlangt wird. Unter Restwert versteht man den Betrag, den die Unfallmaschine bei
einem seriösen Händler erzielen kann. Und Reparaturkosten erklären sich von selbst.

Infolge der Schadenminderungspflicht beschränkt sich der Schadensersatzanspruch auf den
Wiederbeschaffungswert. Ein Beispiel: Der Sachverständige setzt den Wiederbeschaffungswert
auf 6000 Euro fest, diagnostiziert die Reparaturkosten auf 3500 und den Restwert auf 2500 Euro.
Damit eröffnen sich Biker Ben zwei Möglichkeiten:

1. Ben rechnet »fiktiv« ab, das heißt, er kann die im Sachverständigengutachten ausgewiesenen
Reparaturkosten von 3500 Euro verlangen. Seit der Novellierung des Schadenersatzrechts darf er,
anders als früher, den üblichen Mehrwertsteuersatz nicht mehr einfordern. Ob er sein Motorrad
selbst repariert oder beschädigt verkauft, spielt dann keine Rolle mehr.

2. Lässt Ben das Bike in der Werkstatt reparieren und legt die Rechnung vor, bekommt er die
tatsächlichen Reparaturkosten einschließlich Mehrwertsteuer, weil die jetzt auch tatsächlich anfällt.


Totalschaden, Integritätsinteresse

Liegen Werkstattkosten von beispielsweise 4500 und Restwert von 2000 Euro über dem Wieder-
beschaffungswert von 6000 Euro, rechnet sich eine Reparatur nicht – Totalschaden. Ben kassiert
von der Versicherung 4000 Euro. Zusammen mit den 2000 für das kaputte Motorrad kommt er dann
auf die 6000 Euro. Versicherungen machen diese Rechung gern auf, verweisen auf die »Schadens-
minderungspflicht« und vergessen darauf hinzuweisen, dass Ben sein Motorrad jederzeit reparieren
lassen könnte - solange die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um 30 Prozent
übersteigen. Juristen sprechen hier von einem »Integritätsinteresse« und meinen damit, dass der
Eigentümer seine Maschine kennt und mag, sie also lieber instandsetzen lässt. Sogar wenn der
Sachverständige die Reparaturkosten auf das Limit von 7800 Euro (Wiederbeschaffungswert plus
30 Prozent) geschätzt und sich dabei vertan hätte, könnte die Versicherung sich nicht vorm Zahlen
drücken. Das »Prognoserisiko« trägt sie. Und das sollten alle Versicherten wissen.


Restwertangebote

Bei Motorrädern mit Verkleidung ist der wirtschaftliche Totalschaden schnell erreicht, obwohl
das Unfallmotorrad durchaus eine brauchbare Basis für einen Streetfighter bietet. Das wissen
natürlich auch die Versicherungen und unterbreiten oftmals Restwertangebote, die deutlich über
der Summe liegen, die der Sachverständige ermittelt hat. Diese Zahlen besorgen sich die
Versicherer auf »Sondermärkten« für Unfallfahrzeuge, wo höhere Preise bezahlt werden als
im seriösen Handel. Wenn Biker Ben das überhöhte Restwertangebot akzeptiert, wird das
Motorrad zu diesem Preis verkauft.

WICHTIG:Will Ben seine Maschine einem guten Freund zu dem günstigeren Preis aus dem
Gutachten verkaufen, muss dies passiert sein, bevor das Angebot der Versicherung in
seinen Briefkasten fällt.


Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungsdauer

Für die Zeit, in der Ben nicht Motorrad fahren kann, weil die Maschine repariert wird oder er
sich nach einem Totalschaden ein anderes Fahrzeug zulegen muss, erhält er eine »Nutzungs-
ausfallentschädigung«. Für den Nachweis der Reparatur reicht in der Regel ein Foto oder eine
Bestätigung der Werkstatt oder des Händlers aus. Die Nutzungsausfallentschädigung beträgt
je nach Modell zwischen zehn Euro für eine Aprilia Classic 50 und 66 Euro für eine Triumph 955i
am Tag, da kann bei einer längeren Reparatur ein ordentlicher Betrag zusammenkommen. Dabei
sollte Ben nicht den Fehler machen, sich nur die »Wiederbschaffungsdauer«, die der Sachver-
ständige kalkuliert, anrechnen zu lassen. Denn bis zum Gutachten vergeht immer einige Zeit,
doch Nutzungsausfallentschädigung ist definitiv ab dem Unfalltag zu zahlen. Dazu kommt: Nach
Eingang des Gutachtens hat der Geschädigte eine Überlegungsfrist, in der er entscheidet, ob er
sein Motorrad reparieren oder fiktiv abrechnen will. Erst danach beginnt die »Wiederbeschaffungs-
dauer«. Hier wird viel Geld verschenkt, wie diese einfache Rechnung zeigt:

Unfalltag 1. 12. 02, Eingang Sachverständigengutachten 8. 12. 02, Ablauf Überlegungsfrist 12. 12. 02,
Wiederbeschaffungsdauer zehn Werktage, läuft also bis 24. 12. 02. Wer nur diese zehn statt der
tatsächlich anfallenden 24 Tage geltend macht, verschenkt im Fall der Triumpf 955i immerhin 924 Euro.
Allerdings: Wenn das neue Kleid für die Diva längerfristig nicht lieferbar ist oder für den Oldtimer keine
Ersatzteile mehr zu bekommen sind, gibt’s Nutzungsausfallentschädigung nicht bis ans Ende aller
Tage. Dann muss ein »Interimsfahrzeug« her. Die Kosten dafür gehen zu Lasten der gegnerischen
Versicherung.


Mietmotorrad

Anstelle der Nutzungsausfallentschädigung kann Biker Ben auch ein Motorrad mieten. Er darf
aber nicht beim erstbesten Vermieter abschließen, sondern muss Vergleichsangebote einholen
und das günstigste Angebot auswählen. Leiht sich Ben ein mit seiner Unfallmaschine vergleich-
bares Motorrad, muss er sich eigene ersparte Aufwendungen - Steuer, Versicherung, Wertverlust,
anrechnen lassen und einen Teil der Kosten selbst zahlen. Deshalb empfiehlt sich manchmal ein
kleineres Motorrad. Ben hat aber auch die Möglichkeit, für einige Tage Nutzungsausfall zu kassieren
und für eine bestimmte Zeit, etwa übers Wochenende, ein Motorrad zu mieten.

Entschließt sich Biker Ben, ein neues Motorrad zu kaufen, so sind auch die Kosten für das
Abmelden des alten, das Anmelden des neuen Motorrads und des neuen Kfz-Schilds zu ersetzen.
Da jeder Verkehrsunfall mit einigen Telefonaten und Mühen verbunden ist, gibt es einen Anspruch
auf eine Kostenpauschale. Ohne Nachweis werden zwischen 20 und 30 Euro gezahlt. Wer mehr
will, muss Belege vorlegen.


Motorradbekleidung

Wird bei dem Sturz die Kleidung beschädigt, so erhält Ben den Zeitwert, heißt: Für eine alte Jeans
gibt’s nicht mehr viel, wird aber Schutzkleidung beschädigt, so soll diese nach einem Urteil des
Landgericht Oldenburg (2 O 514/00) mit dem Neuwert ersetzt werden.


[image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon4.gif[/image] Also Rechnungen aufbewahren !!! [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon3.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon3.gif[/image]


Quelle: MOTORRAD 02/2003 von Ralph Andreß


[image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon4.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon4.gif[/image] Exxperdenmeinung zur saisonalen „Sommer-Modesession“


» Schürfing ist NICHT wirklich in!

Klartexxt. Wenn Dr. Jörg Schmidt wieder einmal einen „Disco-Biker“ in Jeans auf dem OP-Tisch
hat, dann ist sein ganzes Können gefragt. Als Chef der Unfall-Chirurgie im Berliner Helios-Klinikum
weiß er dann zwar, was zu tun ist, aber er weiß auch, wie die schweren Weichteilverletzungen und
offenen Brüche vermeidbar gewesen wären. „Die Sicherheitskleidung eines Motorradfahrers ist seine
Karosserie“, sagt der Eigentümer einer HONDA CBR 1000 F. „Und diese Knautschzone reicht vom
Helm über die protektorbewehrte Kombi bis zu Kevlar-besetzten Handschuhen und stabilen Stiefeln“.
Das kostet Geld, aber wer hier spart, gehört nach Ansicht des Arztes nicht aufs Motorrad. Seine
Tendenz beim Bekleidungsmaterial? Möglichst viel Leder. Seine OP-Erfahrung: „Bei Unfallpatienten
in Leder habe ich deutlich seltener komplizierte Weichteilschäden als bei Textil, wei Leder praktisch
nie reißt (insbesondere Känguruh-Leder hat eine extrem hohe, sprich gute Reißfestigkeit bei optimaler
Geschmeidigkeit!). Selbst offene Brüche unter Leder sind besser behandelbar, weil ich die Wunden
nicht vom Straßendreck (Bitumen, Rollsplit etc.) befreien muß“. [image]http://img116.exs.cx/img116/3052/rolleyes0hy.gif[/image]

Quelle: ADAC motorradwelt 4/2005


[image]http://img10.exs.cx/img10/6387/tribut.jpg[/image]

POL-WI: Pressemitteilung der PD Wiesbaden vom 29.06.2005


Tödliche Raserei mit Motorrad

Am 28.06.06 gegen 20.54 Uhr kam es auf der A 3, Gemarkung Wiesbaden, km 142,18 zu
einem tödlichen Verkehrsunfall. Nach Zeugenaussagen hatte ein 42-Jähriger aus Neu-Isenburg
mit weit überhöhter Geschwindigkeit ( ca. 200 km/h) alle Fahrstreifen zum Überholen genutzt,
obwohl an dieser Stelle durch Verkehrszeichen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf
100 km/h angeordnet ist. Im Verlauf einer Linkskurve wurde er vermutlich nach rechts hinaus-
getragen und versuchte, stark abzubremsen. Trotzdem geriet die Maschine außer Kontrolle
und rutschte über die Standspur. Der Fahrer erlitt durch den Aufprall an die Leitplankenpfosten
tödliche Verletzungen. Das stark beschädigte Motorrad blieb nach ca. 40 m auf der Standspur
liegen. Während der Unfallaufnahme war der rechte Fahrstreifen bis gegen 22.00 Uhr gesperrt.

Quelle: www.optinews.de


[url=http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Unfallabwicklung/default.asp?id=1631&amp;location=2%5FRecht+%26+Rat][image]http://img61.exs.cx/img61/4665/safety.jpg[/image][/url][b][color=ed][size=320] «[/size][/color][/b]


„Schwarzes Eis“ - auf eigenes Risiko!

Osnabrück - Motorradfahrer, die auf glatten Bitumenflicken wegrutschen, haben KEINEN Anspruch
auf Schadenersatz. Das entschied das Landgericht Osnabrück. Geklagt hatte ein Kradfahrer, der
bei Badbergen ausgerutscht war und sich verletzt hatte. - LG Osnabrück, Az.: 5 O 3326/04


[image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon4.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon4.gif[/image] Ja, und ganz allgemein - ehrlich - übertreibt es einfach nicht, das schöne Leben kann so kurz sein.


… tja, was gibt"s dazu noch mehr zu sagen, außer daß ich mich den Worten von Thorsten Dentges
in seinem Artikel Lockstoffe, einem Bericht zum Schrott-Kauf von Fernost-Billig-Schutzkleidung aus
MOTORRAD 11/2005 nur vollumfänglich anschließen kann. Thorsten schreibt als Fazit: „Generell gilt:
VORSICHT bei Spontankäufen! Ein Vergleich mit anderer, vielleicht sogar heruntergesetzter und damit
ebenfalls sehr günstiger Ware vom Fachhandel lohnt immer. Denn dumm gelaufen ist es dann, wenn
sich erst auf der Tour oder im Alltag herausstellt, dass Geiz in manchen Fällen alles andere als geil ist!“

Dem ist nixx hinzu zu fügen. Und doch, manchmal hilft selbst das alles nicht, denn unerwartete
Momente auf der gemütlichen Wochenend-Ausfahrt gibt es immer, und dann kann manchmal selbst
die beste Kombi keine Wunder mehr vollbringen, wie ich selbst aus eigener leidvoller persönlicher
Erfahrung zu berichten weiss. Und selbst dazu kann ich noch DANKE sagen. Tja, aber es muss
einfach jeder für sich selber wissen was er tut und wieviel sie/er sich zutraut. Und was den Preis
für meinen Schutz betrifft - ist das bei mir immer schon eine klar definierte Sache:


[image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon4.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon4.gif[/image] « ES GEHT UM MEINEN KOPF - da spar" ich nicht !!! » [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon3.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon3.gif[/image]


Ich denke, es ist alles gesagt und geschrieben - und welche Konsequenzen jeder für sich selbst aus
diesem Beitrag zieht, bleibt jedem selber überlassen - dafür sind wir eigentlich alle alt genug. [image]http://img116.exs.cx/img116/3052/rolleyes0hy.gif[/image]

Enjoy your life - every single day!
chris-XX - mit glücklicherweise „nur“ 2 Monaten eigener leidvoller Rollstuhl-Erfahrung! [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon7.gif[/image]

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» Wildunfälle sind vermeidbar

» Jagdfieber

Die Zahl der Wildunfälle steigt nach Erfahrungen von Verkehrssicherheitsexperten jetzt wieder stark an.
Darauf wies der ACE Auto Club Europa in Stuttgart hin. Besonders in der morgendlichen und abendlichen
Dämmerung seien die Gefahren besonders groß, warnte ein Sprecher des ACE. Richtiges Fahrverhalten
könne aber die Gefährdung mindern.

Insbesondere müsse die Geschwindigkeit gedrosselt werden, sobald das Verkehrszeichen Wildwechsel
auftauche. Schließlich pralle das Tier mit ungeheurer Wucht gegen ein zu schnell fahrendes Fahrzeug, was
für den Kraftfahrer fatale Folgen haben könne. Ein Crash mit einem Hasen etwa bei Tempo 100 km/h erzeuge
einen Druck von 125 kg. Ein 20 kg schweres Reh entwickelt danach sogar ein Aufschlaggewicht von einer
halben Tonne. Da haben Benutzer von motorisierten Zweirädern kaum mehr eine Chance.

Häufige Unfallursache sei auch das instinktive Verhalten von Wildtieren, die häufig in Rudeln die Straßen
überquerten. Ein Fahrer müsse damit rechnen, dass einem einzelnen Reh weitere folgten. „Tiere wählen
nicht unbedingt den kürzesten Weg über die Fahrbahn, sondern flüchten vor dem Auto her, oder sind so
verstört, dass sie auf die Fahrbahn zurückspringen und im blendenden Kegel des Scheinwerferlichts
plötzlich stehen bleiben“, betonte der ACE-Sprecher.

Der Club rät deshalb, unbedingt Wildwechsel-Warnschilder zu beachten, Straßenränder im Auge zu
haben und folglich besonders umsichtig und langsam zu fahren. Auf Fernlicht reagiere Wild häufig
irritiert. Besser sei es, mehrmals kurz zu hupen. Ausweich- und Bremsmanöver könnten mit Blick auf
den entgegenkommenden und nachfolgenden Verkehr zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.
Deshalb solle eher der Zusammenstoß z. B. mit einem Feldhasen in Kauf genommen werden, als
ein durch Ausweichmanöver verursachter Crash mit einem anderen Verkehrsteilnehmer. Wenn es
dennoch zum Wildunfall komme, müsse ein Auto mit Warnblinker und Dreieck abgesichert und die
Polizei alarmiert werden.

Wegen latenter Tollwutgefahr, sollte man Wild nur mit Handschuhen berühren. Schäden am Auto
könne man sich von einem Jagdpächter oder Polizisten schriftlich bestätigen lassen. Entstandener
Schaden muss nach ACE-Angaben innerhalb von sieben Werktagen der Kaskoversicherung gemeldet
werden. Vor einem warnte der ACE besonders: Überfahrene Tiere dürften nicht als willkommener
Wildbraten mitgenommen werden. Ein solches Delikt werde als Wilderei gewertet und bestraft.

Quelle: ACE Auto Club Europa



Bremsen für Kleintiere bei Bike angemessen

Für Wildunfälle muss die Teilkaskoversicherung normalerweise nur dann zahlen, wenn der Fahrzeug-
schaden durch den Zusammenstoß mit einem Tier entstanden ist. Verunglückt der Versicherte dagegen
durch bloße Ausweich- oder Bremsmanöver, so ist dieser Schaden - anders als bei Vollkaskoverträgen,
nicht gedeckt.

Trotzdem gibt es in der Praxis auch in diesen Fällen oft Geld von der Versicherung, und zwar dann, wenn
eine Kollision mit einem großen Wildtier unmittelbar bevorstand und der Fahrzeugführer ausgewichen ist,
um einen schweren Aufprall abzuwenden. Der Grund: Erleidet der Versicherte dadurch, dass er sich
bemüht, einen Schaden abzuwenden oder gering zu halten Nachteile, so muss die Versicherung ihm
diese laut Gesetz ausgleichen.

Quelle: www.verkehrsportal.de



Wegen Taube gebremst, Fahrer erhält Teilschuld

An der Kreuzung angefahren und gleich wieder abgebremst, weil eine Taube vor dem Auto landete und
der nachfolgende Wage führ ins Heck. Dessen Fahrerin wollte die Tierfreundin im vorausfahrenden
zum Schadenersatz heranziehen. Das Urteil des AG Solingen: 75 % des Schadens zahlt die Ausfahrerin,
25 % die Blitzbremserin. Denn eine Taube stellt in Anbetracht höherer Sachschäden keinen zwingenden
Grund zum Bremsen dar.

AG Solingen, Az. 10 C 49/03


[image]http://img302.imageshack.us/img302/2222/felldjger0yb.jpg[/image]

Waidmannsheil

Ein Autofahrer wich auf einer Landstraße einem über die Straße springenden Hasen aus. Durch das
Ausweichmanöver kam er von der Straße ab, landete im Straßengraben und überschlug sich. Den
hierdurch entstandenen Schaden von über 12.000 DM wollte der Autofahrer von seiner Teilkasko-
versicherung ersetzt bekommen.

Der Bundesgerichtshof lehnte in letzter Instanz den Anspruch aus der Versicherung ab. Ein
Kraftfahrer, der mit einem Mittelklassewagen und einer Geschwindigkeit von ca. 90 km/h eine
gerade Strecke befährt, verletzt seine Sorgfaltspflicht in ungewöhnlichem Maße, wenn er das mit
einer plötzlichen Fahrtrichtungsänderung verbundene hohe Risiko in Kauf nimmt, um einem Hasen
auszuweichen. Die von einem so kleinen Tier ausgehende Gefahr, ist zu gering, um das hohe Risiko
eines ungleich größeren Schadens durch eine plötzliche Fahrtrichtungsänderung in Kauf zu nehmen.

Den Einwand des Autofahrers, es könne nicht recht sein, einen Hasen zu überfahren und zu töten,
ließ das Gericht nicht gelten. Ein Ausweichen vor einem Hasen ist auch aus Gründen des Tierschutzes
nicht geboten. Wer aus Tierliebe einem Hasen ausweicht, verdient zwar Zustimmung, aber damit ist
noch nicht gesagt, daß der beim Ausweichen entstehende Schaden vom Kfz-Versicherer ersetzt wird.
Hier kam dem tierliebenden Autofahrer das Ausweichmanöver teuer zu stehen.

Urteil des BGH vom 18.12.1996
IV ZR 321/95
NZV 1997, 176
r+s 1997, 98

Eine andere Beurteilung als bei Pkws ist dagegen nach einem Urteil des OLG Hamm bei Zweirädern
möglich: In dem zugrundeliegenden Fall war ein Motorradfahrer in einer Kurve einem Marder ausgewichen.
Bei dem Bremsmanöver war er gegen die Leitplanke geprallt. Als seine Versicherung nachfolgend nicht
zahlen wollte, traf man sich vor Gericht (Urteil vom 31.5.2001; Az. 6 U 28/01). Das OLG entschied, Zweirad-
fahrer dürften im Unterschied zu Autofahrern auch kleinen Tieren ausweichen oder für sie bremsen. Wenn
das Vorderrad eines Motorrades ein Kleintier erfasse und überrolle, bestehe jedenfalls in der Kurve die
erhebliche Gefahr, dass die Maschine seitlich wegrutsche. Die Reaktion des Mannes sei daher keineswegs
unverhältnismäßig gewesen.

Quelle: www.bvdm.de


Kleinvieh baut auch Schrott

Wenn ein Motorradfahrer einem Fuchs auf der Straße ausweicht und dabei verunglückt, hat er einen
Anspruch auf Schadensersatz gegen seine Teilkasko-Versicherung. Auch wenn das Manöver in einer Kurve
stattfindet, handelt der Fahrer nicht grob fahrlässig, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem
von den Verkehrsanwälten (Arge Verkehrsrecht im DAV) veröffentlichten Urteil. Die Richter konnten dem Kläger,
der von seiner Versicherung über 11.000 Mark für das beschädigte Motorrad einforderte, keinen Vorwurf machen.
Im Gegensatz zu einem Auto, das durch einen Zusammenstoß mit einem Fuchs keinen großen Schaden davon-
trage, werde ein Motorrad schon instabil. wenn es – nicht zuletzt in Kurvenlage – ein Kleintier erfasse und
überrolle, betonte das OLG. Dass der Kläger trotz der Schräglage das Ausweichmanöver startete, das ihn
schließlich in die Leitplanke trug und schwer verletzte, war nach Ansicht des vom Gericht berufenen Gutachters
angemessen. Einen Ersatzanspruch hatte der Kläger demnach nicht aus einem Zusammenstoß mit Haarwild,
sondern aus dem Gesichtspunkt des »Rettungsschadens«, weil er Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes
ausgewichen war. Der Senat betonte, ein Ausweichen vor anderen Tieren als dem dort definierten Haarwild falle
nicht unter die Ersatzpflicht der Teilkasko-Versicherung.

OLG Hamm, Aktenzeichen: 6 U 209/00


Wild wechseln

Ein Autofahrer meldete bei der Versicherung einen Wildschaden. Nach seiner Schilderung des Unfalls
hatte er Rehen, die im Wald plötzlich über die Straße gesprungen waren, ausweichen müssen, um eine
Kollision zu vermeiden. Er kam dabei von der Straße ab und landete im Straßengraben. Die Versicherung
witterte Betrug und weigerte sich, den Sachschaden von 5.000 Mark zu übernehmen. Schließlich könne
der Autofahrer gar nicht nachweisen, daß Wild die Ursache für den Schaden gewesen sei. Das Landgericht
Dresden sah die Sache anders: In vielen Fällen gebe es keine Zeugen für den Unfallhergang. Deshalb
müsse prinzipiell gelten: Wenn es keine Anhaltspunkte für eine andere Unfallursache gibt, ist es
ausreichend, wenn der Versicherungsnehmer den Vorfall glaubhaft schildert. Folglich müsse die
Versicherung den Schaden ersetzten.

LG Dresen, Az. 15 S 0188/98


Wildunfall auf Autobahn

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Braunschweig wird bei einem Autobahnunfall
durch über die Fahrbahn laufendes Wild das jeweilige Bundesland nicht ohne weiteres schaden-
ersatzpflichtig. Ein Schadensersatzanspruch ist nur gegeben, wenn das jeweilige Bundesland nicht
seiner Verkehrssicherungspflicht durch Aufstellung eines Zaunes oder eines Warnschildes nach-
gekommen ist.

Eine solche Verpflichtung besteht nur, wenn sich innerhalb von drei Jahren hintereinander mindestens
ein Wildunfall pro Kilometer und pro Jahr zwischen zwei Anschlußstellen ereignet hat.

Oberlandesgericht Braunschweig (v. 24.06.1998 ); AZ: 3 U 30/98

Anm.: Urteil bezieht sich auf die Rechtslage unter der Geltung des § 40 Abs. 1 Satz 2 StVO in alter Fassung.


Schutzkleidung

Verursacht ein Autofahrer einen Unfall mit einem Motorrad muß der Autofahrer die zerstörte Kleidung des
Motorradfahrers zahlen. Für ältere Kleidung kann kein Abzug geltend gemacht werden, da die Kleidung
unabhängig vom Alter und der Gebrauchsdauer den Motorradfahrer vor Verletzungen schützt. Im genannten
Fall ging es um eine zwei Jahre alte Jacke und einen drei Jahre alten Helm.

Urteil vom Amtsgericht Bad Schwartau AZ 3 C 312/99.


[image]http://img31.exs.cx/img31/1889/elchtest.jpg[/image]

Elchtest

Ein plötzlich im Scheinwerferlicht auftauchender Keiler oder Hirsch ist die größte Gefahr, die unsere
heimische Tierwelt zu bieten hat - und die sollte nicht unterschätzt werden. Viele Wildunfälle enden
nicht nur für das Wild tödlich. Da die Tiere meist im Verborgenen leben, wird das Problem oft unter-
schätzt. Nebeliges Wetter, frühe Dunkelheit und verringertes Futterangebot lässt die dämmerungs-
aktiven Tiere gerade während der kalten Jahreszeit zu einer besonderen Gefahr für den Straßen-
verkehr werden.


Passanten aus dem Unterholz

Ein Wildschwein ist ganz schön mobil: Bis zu 70 km weit wandert es pro Tag durch die Wälder. Auf
Straßen nimmt es dabei keine Rücksicht. Auch Rehe, Hirsche und Füchse geraten auf ihren Streifzügen
immer wieder in Kollisionen mit Autos. Bei kleinen Tieren gilt: Menschenleben sind wichtiger als die
Gesundheit eines Fuchses. Geld und Leben zu Liebe sollte man im Notfall schweren Herzens die Spur
halten. Wer eine Vollkaskoversicherung der Gothaer hat, der bekommt den Schaden ersetzt - egal, ob
Keiler oder Kaninchen. Bei einer Teilkaskoversicherung sieht es anders aus. „Es werden nur Zusammen-
stöße mit lebendem Haarwild ausgeglichen“, so Klaus-Heribert Doch von den Gothaer Versicherungen.
„Dies sind die im Bundesjagdgesetz aufgeführten Tiere, wie z. B. Rehe oder Wildschweine. Haustiere,
Rinder, Pferde und Igel zählen nicht dazu.“ Bei einer Kollision mit Haus- oder Nutztieren, sowie bei
Unfällen durch tote, auf der Straße liegende Tiere hilft nur eine Vollkaskoversicherung.


Was tun bei einem Wildunfall?

Für eine möglichst unproblematische Schadenabwicklung mit seiner Versicherung sorgt man vor,
indem man sich von der Polizei, der Forstverwaltung oder dem Jagdpächter eine Wildunfallbescheinigung
ausstellen lässt. Im Fall des Falles rät der Fachmann von der Gothaer zu folgendem Verhalten: Unverzüglich
stoppen und die Unfallstelle sichern, dann das Tier an den Fahrbahnrand legen (Tollwutgefahr: Gummi-
handschuhe aus dem Erste-Hilfe-Kasten anziehen!). Danach die Polizei oder den Förster benachrichtigen.
Auf keinen Fall sollte das Tier mitgenommen werden, da dies als (strafbare) Wilderei aufgefasst werden kann.


Verletzt und flüchtig

Häufig sind Tiere nach einer Kollision nicht sofort tot. Im Gegensatz zu menschlichen Verkehrsopfern
bleiben sie jedoch nicht am Unfallort, sondern versuchen wegzulaufen. In einem solchen Fall ist es
weder empfehlenswert, ein größeres Tier an der Flucht hindern zu wollen, noch blindlings im Unterholz
danach zu suchen. Statt dessen sollten mögliche Beweise, wie z.B. Haare oder sonstige Überreste in
einer Plastiktüte gesichert werden. Dann Ort und Uhrzeit aufschreiben und möglichst rasch die Forst-
verwaltung informieren. Die Nummer ist in der Regel bei Feuerwehr und Polizei bekannt. Eine fach-
gerechte Nachsuche durch eine qualifizierte Person ist der schnellste und sicherste Weg, die Leiden
des verletzten Tieres zu verkürzen.


Haus- oder Nutztier angefahren

Wer nach der Kollision mit einem Tier einfach weiterfährt, macht sich der Fahrerflucht schuldig und
riskiert seinen Führerschein. Formal gesehen hat der Zusammenstoß „fremdes Eigentum“ beschädigt.
Der Vorfall muss dem Besitzer mitgeteilt oder falls dieser nicht ermittelt werden kann, der Polizei angezeigt
werden. Angst vor möglichen Schadensersatzansprüchen oder Tierarztkosten ist in der Regel unbegründet:
Der Tierhalter trägt für seine freilaufenden Haustiere die Verantwortung. Sofern er nicht über eine Tierhalter-
haftpflichtversicherung verfügt, muss er selbst für mögliche Unfallschäden aufkommen.


Erste Hilfe fürs Tier

Auch die Leiden eines verletzten Tieres sollten einem Menschen nicht egal sein. Verletzte Katzen oder
Hunde werden auf jeden Fall vermisst. Trägt das Tier ein Halsband mit Adresse, empfiehlt es sich, sofort
den Halter zu verständigen. Bei herrenlosen Tieren führen viele Tierärzte eine kostenlose Behandlung durch
und sorgen für die Unterbringung im Tierheim, bis der Besitzer gefunden ist. Wohin man sich wegen des
verletzten Tieres wenden kann, lässt sich rund um die Uhr bei der Feuerwehr (Tel: 112) erfragen.

Auch wenn es nicht eindeutig durch eine gesetzlche Vorschrift geregelt ist, sollte ein Tier nicht einfach
sei nen Leiden überlassen werden: Wer hilft, hat auf jeden Fall in Zukunft ein gutes Gewissen.

Quelle www.verkehrsanwaelte.de


Keep Distance!

Im Normalfall haftet bei Auffahrunfällen allein der Auffahrende für die Unfallfolgen - schließlich kann der
Vordermann das Ereignis nicht abwenden. Es gibt aber Ausnahmen. So gab ein Gericht einem LKW-
Fahrer, der an einer Autobahnsteigung mit nur 25 Stundenkilometern fuhr, eine Teilschuld. Er hätte
den nachfolgenden Verkehr aufmerksam beobachten und rechtzeitig warnen müssen, so das Gericht.

OLG Frankfurt a.M., Az. 15 U 184/97


… kleine Übersicht, so nach dem Motto: Ich b r e m s e auch für Tiere - oder auch nicht! [image]http://img116.exs.cx/img116/3052/rolleyes0hy.gif[/image] [image]http://img116.exs.cx/img116/3052/rolleyes0hy.gif[/image]

Have a nice day!
chris-XX - Monoposto-Ducatista, Heuschrecke und potentielle 3-dB/A-Punkte-Landplage [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon12.gif[/image]