Jo.... - 17.1.2013 18:51:32
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kps_Pilgram1
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Mitglied seit: 10.9.2008 Wohnort: Du mich auch! Status: offline
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quote:
ORIGINAL: Swissness Am 1. Januar 2013 tritt ein erstes Paket mit Massnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» in Kraft. Im Visier stehen die Raser. Ein Raserdelikt liegt künftig vor, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird: • in der 30km/h-Zone: um 40 km/h • innerorts (50km/h): um 50km/h • ausserorts (80km/h): um 60km/h • auf Autobahnen (120km/h): um 80 km/h. Werden die Temposünder bei ihrem Delikt «geblitzt», wird der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall erfolgt dies für immer. Zudem wird die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft. Neu gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, und die Höchststrafe wird auf vier Jahre Freiheitsstrafe angehoben. Bei groben Verkehrsregelverletzungen, wie krassen Geschwindigkeitsübertretungen, kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden, sofern der Täter dadurch von der Begehung weiterer Delikte abgehalten werden kann. Achtung das Fahrzeug wird bei diesen Delikten an Ort und Stelle beschlagnahmt, die Bussgelder belaufen sich schnell auf einige tausend Euros. Wie Ihr nachhause kommt bleibt euer Problem!!!! Weiter sind öffentliche oder entgeltliche Warnungen vor Verkehrskontrollen ab Januar verboten Servas ...UND- wia is Des bei Eich Eidgenossn . Grüssn gibts itta oda wos..? Traurig, Traurig Sali Pg
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