im kfg - 25.7.2004 22:25:00
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traveler
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Mitglied seit: 5.6.2003 Status: offline
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sind im § 15 alle lichterl angeführt die am motorradl drauf sein müssen und auch noch zusätzlich montiert werden dürfen.
in der kdv (kraftfahrzeug - durchführungsverordnung) und in diversen eu-richtlinien sind sogar die genauen farbwerte für die einzelnen lichterl festgeschrieben.
diverse farben (gelbrot, blau) sind nur bestimmten nutzern vorbehalten, ist auch im kfg (§ 20) geregelt.
wenn man nun im kfg nachschaut wo es gilt, steht ganz vorne "...auf strassen mit öffentlichen verkehr verwendet werden..." (ist wiederum in der stvo definiert)
verwenden heisst aber auch auf der strasse abgestellt.
streng genommen heisst es in den lichterlbestimmungen immer "anbringen, ausgerüstet". das heisst nicht nur das einschalten ist strafbar sondern auch das anbringen. aber wie immer, wo kein kläger da kein richter.
ich würd aber trotzdem kein blaues funzerl aufs heck raufschrauben und dann versuchen zu argumentieren "ich schalts ja eh nur zuhause in der garage ein..." *gg*
ciao chris
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