Nachschulung???

Hallo, ich bin neu hier und habe gleich eine Frage.

Vor ungefähr 1/2 jahr bin ich bissl zu schnell mit meinem motorrad unterwegs gewesen, und zwar 94km/h statt 50km/h. 1 Monat später kam die Strafe==> 200 euro. Da es berechtigt war hab ich auch am nächsten Tag bezahlt, von Nachschulung oder dgl. ist nix gestanden, es war eine Lenkerauskunft (Lenkererhebung). Ich hab jetzt einen Brief vom Verkehrsamt bekommen (eigentlich den gelben Zettel von der Post, den Brief kann ich erst morgen abholen). Kann es sein, dass ich noch eine Nachschulung machen muss oder hab ich da nix zu befürchten? Mich habens zum 1x geblitzt, sonst hab ich nie Strafe zahlen müssen.

Dangge euer Flitzer

Probeführerschein hast und das Ganze im Ortsgebiet war dann hast eine Nachschulung zu erwarten. Sonst nicht.

lg Harry

hab ich nimma. den A-Schein hab ich 2000 gemacht. Danke für die Antwort.

Schein für 2 Wochen haben wollen wenn du im Ortsgebiet zu schnell warst.

die nachschulung ist schon vorbei - wird eher eine kurze zeit der andacht werden -
glaube das du erst mit bezahlung der strafe nach ablauf der einspruchsfrist als entgültiger täter dastehst und erst dann klar ist wer 2 wochen pausiert.

gruß

des is a ansabank.
wart noch a wocherl und gib ihn dann ab.
1 woche später holst ihn dann wieder :wink:
als „abnahmezeitpunkt“ zählt die übernahme des einschreibbriefes.

Entzugsdauer gilt ab „Zustellung“ des Bescheides, das kann ein anderes Datum sein als die Übernahme" des Bescheides fgg.

bei mir hat schändlicherweise die zustellung gegolten. hätt der erste zustellungsversuch gegolten, hätt i nach 2 tagen in deckel wieder ghabt :wink:
passiert im dez. 2004…

für die Antworten. Ich muss ihn für 2 wochen abgeben und es wird ab Zustellung des Bescheides gerechnet. Also ab dem Zeitpunkt indem ich den Brief bekommen hab, oder??

denn mich hats im Juni erwischt.
168 statt 100.
Allerdings war er bei mir sofort weg und 350 Eier noch dazu.
2 Wochen vergehen schnell, aber die Sache bleibt dann 2 Jahre aktiv.

Also die nächsten 2 Jahre aufpaßen.

lg
CBR Treiber

Hast Du Dich mit den 13 Todsünden schon näher auseinandergesetzt?
Bzw weiss man schon, wie das im Detail exekutiert werden soll?

da steht doch in der heutigen krone:

soll erst heuer gesetz werden,angeblich ab 1.juli.05.

ABER:

zurzeit wird der umstrittene entwurf,der eine art österreichischer punkteführerschein werden soll, im ministerrat behandelt und dann ins parlament weiterwandern.

MOMENTAN IST GSD NOCH NICHTS SICHER :-))))


gruss kurt

leider ein Wunschtraum. Aber wenn was den Ministerrat passiert, wirds meist auch so umgesetzt.
Würd mich wundern, wenn sich noch allzuviel ändert.

Aber des werden wir ja bald sehen.

da brauchen wir uns keine Gedanken mehr machen lol!

viel Arbeit, persönlich ists mir ziemlich wurscht fgg.

Wäre nicht nötig gewesen ;-)!

Sofortige Führerscheinabnahme bei einer Anhaltung nach einer gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitung durch die Exekutive ist im Normalfall unzulässig.

In einer aufsehenerregenden Entscheidung (dazu gab es bisher weder von einem anderen UVS noch vom VwGH Erkenntnisse) vom 19.6.2002 hat der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) des Landes Oberösterreich der Beschwerde des Alois B. gegen die sofortige Führerscheinabnahme gegen die Bezirkshauptmannschaft Braunau/Inn, welcher dieser Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt des Gendarmeriebeamten zuzurechnen ist, stattgegeben und diese Maßnahme als rechtswidrig aufgehoben. Der Spruch dieses Erkenntnisses lautet:

„Die vorläufige Abnahme des Führerscheins am 1. März 2002 wird für rechtswidrig erklärt".

Rechtsgrundlage: § 67c Abs.3 AVG und § 39 Abs.1 FSG.

Sachverhalt:

Alois B. lenkte am 1.3.2002 gegen 16.50 Uhr sein Motorrad BR … im Gemeindegebiet von Kirchberg auf der Siegertshafter Landesstraße in Richtung Mattighofen (Freilandgebiet) mit 191 statt 100 km/h (Lasermessung unter Abzug der Eichfehlergrenze – Messung mit 197 km/h). Er wurde von einem Gendarmeriebeamten angehalten, welcher ihm den Führerschein gleich vor Ort nach § 39 Abs.1 FSG abgenommen hat.

Dagegen hat er eine sogenannte Maßnahmenbeschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat ( UVS ) des Landes Oberösterreich im wesentlichen mit der Begründung eingebracht, daß eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Lenken eines Kfz unter Alkohol- oder Drogeneinfluß nicht vergleichbar und nicht zu erwarten ist, daß der Angehaltenen gleich darauf wieder voll aufs Gas steigen wird, während der durch Alkohol oder Suchtgift Beeinträchtigte durch die Kontrolle nicht nüchtern wird, außerdem werden verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 39 Abs.1 2. Satz FSG vorgebracht.

Der UVS Oö. gibt dieser Beschwerde im Erkenntnis vom 19.6.2002 statt und erklärt die Führerscheinabnahme als rechtswidrig; dies im wesentlichen mit der Begründung, daß keine Ansatzpunkte dafür zu erkennen sind, daß der Motorradlenker infolge eines außergewöhnlichen Erregungs- oder Ermüdungszustandes nicht mehr die volle Herrschaft über seinen Geist und Körper besaß. Im Zeitpunkt des Einschreitens des Sicherheitsorgans muß dieser eine ungünstige Zukunftsprognose dahin treffen, daß dieser im Falle der Belassung seines Führerscheins weiterhin eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen werde.

allerdings erkläre dies mal einem alten „Bullen“ aus dem Salzburgerland. Wir waren mit 12 Motorrädern unterwegs und ich wollte einen kleinen Vorsprung haben um dann die anderen zu filmen. Da wars passiert. Er meinte er müsse bei dieser Überschreitung den Führerschein sofort einbehalten. Beweis ihm das Gegenteil diesem Motorradhassendem Bullen. Im großen und ganzen kann ich über unsere Executive nur Lob aussprechen, es gibt sehr sehr viele Verständnissvolle.

lg
und immer oben bleiben

absolut unwichtig, der hat null Entscheidungskompetenz. Er kann in diesem Fall vielleicht den Führerschein kurz einbehalten aber er kann nicht deine Lenkberechtigung entziehen. Ein Anruf eines kompetenten Anwalts reicht und du hast in Windeseile deinen Schein wieder, zusätzlich koppelst das Ganze mit einer Maßnahmenbeschwerde beim UVS und der Beamte überlegt sich das beim nächsten Mal ganz sicher fgg.

aber ist bereits vorbei.
Hoffe dies nicht anwenden zu müssen, da dies bedeuten würde das ich wieder den Schein abgeben werde. Dies werde ich vermeiden.

Danke
CBR Treiber

beste Strategie ;-).