Schwachsinn. - 6.9.2012 19:19:36
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FryingPan
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ORIGINAL: kaddse Hallo Leute, Als zukünftiger Fahranfänger sehe ich mich mit einer stärkeren Maschine aber doch etwas gefährdet. Also sagt mir bitte: Was muss beim drosseln eines Motorrades rein rechtlich beachtet werden und wie läuft diese Prozedur ab? Das Gefährdungspotenzial durch Leistung kontrollierst du mit der rechten Hand. Wenn du die geistige und sittliche Reife nicht aufbringst, ein starkes Motorrad so zu kontrollieren, dann kauf dir ein Schwächeres oder lass es bleiben. Ich hab mich für ersteres entschieden, weil ich befunden habe, dass 50PS zum lernen eh reichen, bis zu 80 hätte ich mir ohne weiteres zugetraut und würde damit auch heute noch auskommen. Aber die Tiger gibts eben net mit 80. Wieviel Leistung würdest du als für dich fahrbar erachten? Dann kauf dir ein Motorrad, das einfach nicht mehr Leistung hat. Typisierbare Drosseln in Österreich sind so ausgelegt, dass sie ein Motorrad entweder auf 27 oder auf 34PS runtertunen, je nach Datum der Erstzulassung. Findest du bereits "nächstjährige" Drosselmopeds, könnte es sogar eine 48PS-Stufe geben. Deppert fahren, äh, Spass haben kann man mit allem, aber um die 50PS sollten es schon sein, sonst machen dir bessere Familienkutschen schon Probleme beim Beschleunigen. Sollte es dir wirklich nicht ums Geld zu schade sein, kannst du im Falle, dass du ein Einspritzermoped erwischst, für das es die Möglichkeit der Softwaremanipulation gibt, die Leistung in Eigenregie (ohne Behörde) drosseln (lassen), zB durch neu setzen der Drehzahlbegrenzung oder Änderung des Einspritzkennfeldes. Für Überprüfungen machst einen Schalter rein, der den Ursprungszustand wieder herstellt, dann ist beim Abgastest auch alles in Ordnung. Billiger wäre allerdings ein Gasanschlag, der hat den selben Effekt. Muss man zwar theoretisch alles typisieren oder eintragen lassen, aber praktisch wird SO eine manipulation keinen interessieren. Welche Kategorie solls denn überhaupt werden?
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