Vielleicht - 29.4.2012 18:53:32
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Muhhh
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solltest Du etwas deutlicher werden, denn nach deiner Schilderung kann sich das auf verschiedenste Art und Weise ereignet haben. Ist der nun vor dir gefahren oder von der Seite gekommen, mit oder ohne Vorrang, hat er Dich geschnitten usw ? Wenn Du verletzt warst kommt es sowieso zu einer Untersuchung und da wird festgestellt ob bzw. wie weit Dein Unfallgegner Schuld oder Mitschuld trägt. Eigentlich wird da nicht die Schuld festgestellt , da ja das nur ein Gericht machen kann, sondern ob es überhaupt zu einem Verfahren kommren könnte(einfach ausgedrückt) Bevor das nicht geklärt ist kannst Du zwar an gegnerische Versicherung Forderungen stellen, die werden Dich aller Wahrscheinlichkeit nach abwimmeln. Wenn Du etwa Öamtc Mitglied bist, kannst Du dir dort ein Rechtsberatung holen, da wird man Dir auch sagen wie gut Deine Aussichten sind. Wenn Du keine Zeugen hast sieht es ohnehin schlecht aus, da ja Dein Unfallgegner behaupten kann was er will. Wenn Du nichts hast , also weder Rechtsschutz oder sonstige Unterstützung, wirst Du Dich um die Erfüllung deiner Forderungen selbst bemühen müssen und Deinen Schaden, wie schon einmal erwähnt wurde, (vorerst)selbst bezahlen.
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