Motorradanmeldung - 24.6.2015 16:24:08
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crystall
Beiträge: 10
Mitglied seit: 12.6.2015 Status: offline
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ORIGINAL: jensk04 Hi, ich habe schon in div. Foren etwas zu meinem Problem gefunden, konnte aber nie eine wirklich fachliche Antwort finden, daher möchte ich meine Frage hier einmal stellen. Es geht um den Kauf, die Anmeldung und den Versicherungsabschluss eines Neufahrzeugs vom Händler. Ich mache gerade den Motorradführerschein sagen wir ich würde mich als Beispiel nach dem Bestehen für die Honda CBR500R entscheiden und zu einem Händer gehen. Ich schließe dann ja den Kaufvertrag ab. Dann dauert es ja wahrscheinlich ein paar Tage bis das Motorrad da ist. Wird das Motorrad vom Händer schon angemeldet? Wie ist das mit der Versicherung? Weil ich brauche schließlich eine EVB, ohne die ich keinen Versicherungsschutz hätte. Was aber nun, wenn ich mich bei dem Kauf noch nicht für einen Anbieter entschieden habe? Bis wann muss die EVB vorliegen? Muss ich danach noch irgendwelchen Kontakt zur Versicherung aufnehmen oder geht das nach Erhalt der EVB alles automatisch und ich muss auch nichts mehr ummelden? Ich würde ja meinen Vater fragen, der hat schließlich 20 Jahre als Versicherungsvertreter gearbeitet, aber in Sachen Motorrad blockt er immer ab - aus welchem Grund auch immer. Ich würde mich über fachliche Antworten freuen und bitte euch irgendwelche dummen und sinnlosen Kommentare zu unterlassen, schließlich habt ihr alle auch mal keine Ahnung davon gehabt, als ihr noch "klein" ward. quote:
Wie ist das mit der Versicherung? Weil ich brauche schließlich eine EVB, ohne die ich keinen Versicherungsschutz hätte. Was aber nun, wenn ich mich bei dem Kauf noch nicht für einen Anbieter entschieden habe? Bis wann muss die EVB vorliegen? Muss ich danach noch irgendwelchen Kontakt zur Versicherung aufnehmen oder geht das nach Erhalt der EVB alles automatisch und ich muss auch nichts mehr ummelden? Hi, ich habe mal die Suchfunktion im Forum verwendet, weil ich ein ähnliches Problem habe. Ich mache gerade meinen Motorrad-Führerschein und ein älterer Herr in unserer Nachbarschaft verkauft eine schicke GSX 600. Das Motorrad wurde vor zwei Jahren abgemeldet. Kaufen müsste ich die GSX 600 sobald wie möglich, da er gemeint hat, er könne sie kurze Zeit für mich reservieren, den Führerschein werde ich aber realistischerweise erst in 2-3 Monaten in den Händen halten. Wie ist denn das mit der EVB Nummer? Das ist doch jetzt das Pendant zur früheren Deckungskarte oder? Die Nummer muss ich also von einem Versicherer bekommen und mit der EVB Nummer, Perso und Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle gehen oder? Oder brauche ich für die Anmeldung noch mehr Dokumente? Liebe Grüße, Christina
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