Motorrad verkauft und Verkäufer behauptet Unfall - 31.3.2016 23:21:35
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Versya
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Hmm, eigentlich ist bei einem Privatverkauf der Haftungsübergang mit dem Verkauf. (Ausser böswilliges Verschweigen von gravierenden Mängeln) Aber auch da gilt , wenn im vertrag drinnen steht: wie besichtigt, Probegefahren, etc... und Dein Käufer ist ein Experte, sollte auch da keine Handhabe bestehen. Falls Dein Käufer (ein Händler/daher Experte) den Zustand der GSX so akzeptiert hat, wieso soll sich der Händler bzw. der Käufer dann 2 Monate später an Dich wenden? Einem Händler kann man schon zumuten, dass er vorhandene Unfallschäden erkennt. Wenn es doch auch ein Laie offensichtlich erkennt? Außerdem, 2 Monate nach dem Verkauf, Du hattest ja gar keine Kontrolle was mit dem Motorrad dazwischen alles passiert ist.... keien Rechtsauskunft, aber meine 2 Cent
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Lieber Staub aufwirbeln, als Staub ansetzen.... ;-) Mein Blog Der Berg ruft! Und ich komme!
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