Hmm - 18.10.2013 16:29:21
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Muhhh
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quote:
War eine Fr. Mag. .... 49er Baujahr also eine gscheite Oma :D aber es sind ja immer die wo mans am wenigsten erwartet ;o) das Alter ist hier nicht das Problem, weil 64 Jahre ist zwar sicher nimmer jung, aber immerhin mutet ja auch der Staat noch zu damit arbeiten gehen zu können... und ich kenne 70 Jährige die sind fitter als so manch 25 jähriger Couch-Potato. Na , das ist eine reine Charaktersache, und der Hang zur Verdrängung. Weil gerade soo einer Person darf das nicht passieren, es kann nicht sein was nicht sein darf. Es ist auch eine typische Weiber-Reaktion Scheuklappen aufzusetzen, geschweige denn die Schmach die man eingestehen müsste... Auch wenn deine Aprilia keine ernsthaften Schäden hat, würde ich auf jeden Fall das Fahrzeug in eine Werkstätte stellen. Der Begutachter der Versicherung muß dann dort hin kommen, und dei WS-Leute reden schon mal ganz anders mit dem Typen als du das wahrscheinlich kannst. BEDENKE: Du Hast Anspruch auf volle Wiedergutmachung, was soviel bedeutet, das das Kratzerl am Auspuff etc. einen neuen Auspuff erfordert bzw. das Teil was am Auspuff zerkratzt ist und wenn da kein Einzelteil zum Tauschen vorhanden ist, eben der ganze Puff. Auch bei der Schwinge, Gabelbrücke etc. kannst du bedingungslos auf Neuteile und deren Einbau pochen, da man so was halt nicht reparieren kann. Solltest du selbst zur Versicherung gehen, werden sie dir mit Sicherheit die Haare schneiden. Also: 1) Du bringst die Maschine in die Werkstatt Deines Vertrauens ( Wien etwa: Motorradcenter Kagran, Ossimoto, oder St.Pölten zum Ginzinger, wenn du Mut hast kannst sie auch zur 2Rad Börse stellen) und lässt den Ursprungs Zustand wiederherstellen. Sei ruhig pingelig und lasse dir nix aufschwatzen, du bist der Geschädigte. Danach ist der Schaden aus der Welt und dein Radl so fit vorher... oder... 2) Du stellst das Fahrzeug zwecks Besichtigung und KV zur Werkstätte und lässt Dir danach den Schaden ablösen (nur wenn das Angebot passt), bezahlst selbst die Werkstatt und fährst so weiter. Ich persönlich würde Version 1 wählen, weil Du anders zwar Kohle kassierst aber der Schaden bleibt trotzdem und du hilfst der Versicherung sparen, Dein Radl entwickelt sich schrittweise zum Fetzen. Version 2 würde sich nur auszahlen wenn Du Zugriff auf intakte Gebrauchtteile hättest, aber ob sich das auszahlt?... Laut Gesetz darf man sich aus einem Versicherungsschaden nicht bereichern, also gut nachdenken...
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Fresst Müll!! Milliarden Fliegen können nicht irren! *Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein*
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