... - 5.3.2012 20:13:35
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sevenfiftybiker
Beiträge: 12855
Mitglied seit: 27.7.2006 Status: offline
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In Unkenntnis der deutschen Rechtslage kann ich dir nur allgemeine Hinweise (CH-Gesetze) geben. Du bist ja noch nicht volljährig und somit beschränkt handlungsunfähig (heisst zumindest hierzulande so). Sofern du mit dem Motorrad fahren darfst und es grundsätzlich mit der finanziellen Situation eines 17jährigen vereinbar ist (also es nicht übermässig teuer ist), kann der Käufer davon ausgehen, dass der Verkauf rechtens ist. ABER: Das Motorrad gehört rechtlich immer noch deinem Vater, auch wenn du der Fahrzeughalter bist (eingetragener Besitzer im Fahrzeugausweis - NICHT gleich Eigentümer!). Damit es wirklich rechtlich korrekt wäre, müsstest du das Motorrad zuerst erwerben / überschreiben lassen. Solange kein Hahn danach kräht, brauchst du es auch nicht. Allfällige Steuerfolgen in Deutschland sollten durch die deutsche Anmeldung bereits erfolgt sein.
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