ACHTUNG - GILT NUR FÜR PERSONEN - 29.3.2014 22:06:43
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alpenkoenig
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ORIGINAL: Motorradrecht An alle interessierten MotorradfahrerInnen !! Verbesserte Neuerscheinung ( 80 Seiten, teilweise bebildert), praktisch für unterwegs, um 7 € beziehbar via: Dies gilt nur für "Personen" - Für Menschen gelten andere Gesetze. Das ABGB, die EU Verfassung aus 2004 z.B. und die Menschenrechtskonvention. (Recht und Ordnung lt. ABGB). Fahren ohne Führerschein ist z.B möglich, sobald man sich als "MENSCH" deklariert... Mensch und Person sind gemäß § 16 ABGB nicht das selbe... Eine Person ist ein Rechtssubjekt, erschaffen von der Republik um Personen zu verwalten. Ein Mensch ist ein von der Natur geschaffenes Lebewesen. Die Republik wurde vom Menschen erschaffen um für Recht und Ordnung zu sorgen und um die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. (EU Verfassung aus 2004 u. Menschenrechtskonvention) Ein widersprüchliches Handeln wäre Verfassungswidrig. Behörden haben nur Verfügungsgewalt über "Personen". Der Mensch hat das natürliche Recht sich auf diesem Planeten frei zu bewegen und muss keine Behörde fragen. Er hat auch das Recht jedes technische Hilfsmittel dafür einzusetzen. Der Führerschein ist allerdings gültiges Werkzeug innerhalb des Rechtssystems für Personen. Man kann (nach der "Menscherklärung") die Behörde bitten den Führerschein dennoch zu behalten, weil eine immer wieder und oftmalige Darlegung dieser Situation, nicht der Achtung und Würde des Menschen entsprechen würde. STAATSGEWALT kann sich auf kein Gesetz berufen, welches erlauben würde der Bitte eines Menschen nicht zu entsprechen. Man Bedenke, das Rechtssubjekt "Person" ist kein Lebewesen und kann nicht als Mensch betrachtet werden. Die Person existiert lediglich als behördliche Registrierung im Geburtenregister und als Geburtsurkunde. Der Mensch hat die Entscheidung selbst zu treffen, Rechte der Person in Anspruch zu nehmen oder nicht. Er kann also erklären, "RECHTE DER PERSON NICHT IN ANSPRUCH ZU NEHMEN, DIE DER ACHTUNG UND WÜRDE DES MENSCHEN WIDERSPRECHEN" Möchte sich die Behörde dennoch über die Achtung der Würde des Menschen stellen, so ist die Bitte nach einem Bescheid zu richten der dies rechtlich begründet. Zu Beachten sind allerdings einige wichtige Grundlagen, damit man als Mensch nicht wieder als Person erkannt werden kann. Hier gibt es Fallstricke. Beispiel: Benennt man sich selbst mit dem "Personennamen" dann hat man sich automatisch zur Person deklariert. Ein Mensch hat keinen Namen den eine Behörde registriert hat, also heißt man entweder anders, oder man wird nur mit dem Personennamen "genannt", weil es so üblich ist. Beispiel: Ich heiße nicht.... sondern ich werde so genannt. Damit trotzdem Recht und Ordnung besteht, ist nach wie vor das ABGB für Menschen aufrecht und korrekt. Sobald ein Mensch einen anderen schädigt hat er "keine Möglichkeit nicht Person zu sein". Gemäß ABGB in kurzer Zusammenfassung, hat jeder Mensch das Recht zu tun und lassen was seinem Herz und seiner Seele entspricht, außer er schädigt einen anderen. Also wird sich ein Mensch der sich auf Menschenrechte beruft daran halten. Widrigenfalls erbrigt er durch die Handlung einer Person den Nachweis als Person zu gelten. (dies nur zur Erläuterung) Im Übrigen hat der Mensch ALLES und muss nichts fordern, oder Beanspruchen. Von Natur aus haben wir diesen Planeten als Lebens- u. Entwicklungsraum bekommen. Die Schöpfung sieht keine Unterschiede vor, also gehört alles den Menschen zu gleichen Teilen. Auch alle materiellen Güter wurden von menschlicher Arbeitskraft erschaffen und können von Systemen oder Institutionen nur verwaltet werden. (solange der Mensch nicht Person ist) Ist man Person, so ist man sogar Eigentum des Staates und hat kein Recht auf eigenen Besitz, daher bezahlt man Steuern wie eine sog. "Benutzungsgebühr". Diese Erkenntnisse wurden aus einem intensiven Erfahrungsschatz von 4 Jahren erstellt und von einem Anwalt in juristisch korrekte Form gebracht. (Musterschreiben) Ich bin nicht der Urheber, aber in Abstimmung mit den Urhebern zur freien Weitergabe dieser Grundlagenarbeit befugt worden. Erste Präzedenzfälle sind bei entsprechenden Behörden bereits eingereicht, jegliche Antwort steht noch aus. Selbstverständlich kann keine wie immer geartete Haftung für diese Informationen übernommen werden. Wer diese Grundlagen benützt, tut dies in eigener Verantwortung. GESCHEHE von nun an - ALLES IM SINNE DER MENSCHEN!
< Beitrag bearbeitet von alpenkoenig -- 29.3.2014 23:52:18 >
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