Motorrad fällt auf Auto, wer haftet!!

Eine interessante Meldung diesbezüglich im aktuellen Motorradmagazin (Rubrik Rechtstipps).

Fällt ein ordentlich abgestelltes Motorrad auf ein Auto, so haftet nicht die Motorradversicherung (haftet nur wenn Motorrad in Betrieb) und der Autobesitzer darf den Schaden selbst pecken, es sei den man weisst dem Motorradbesitzer „schlechtes“ abstellen nach, dann brennt der Motorradeigner aus der eigenen Tasche!

haftet der Motorradbesitzer in jedem Fall, da es sich bei Kraftfahrzeugen um eine verschuldensun(!) abhängige Haftung handelt. Meines Wissens müßte der Schaden aber doch von der Haftpflichtversicherung getragen werden.

meinem kumpel ist in langenlebarn die eigene (!) GS auf seinen trans am gefallen (sturm hat die mit einer plane abgedeckte bmw aufs auto „geblasen“)!

versicherungsmaxl hat nur deshalb gezahlt, weil der käfig vollkaskoversichert ist.

lg, AO.

von einem ARBÖ Rechtsexperten anders dargestellt - siehe Motorradmagazin…

ist das Verschulden wesentlich!
Seit wann zahlt eine Haftpflicht wenn kein Verschulden vorliegt?

Die Geschichte von dem geparkten Motorrad das auf ein Auto fällt ist auch nicht mehr die jüngste. Wesentlich ist hier wieder das Verschulden des Fahrers (deswegen zahlts auch nur wenns Mo schuldhaft unzureichend abgestellt war) und/oder die Inbetriebnahme des Fahrzeuges. Wobei letztere auch wieder auf ein Verschulden beruht.

wär´s egal ob ich die schuld zugeb (auch wenns nicht so wäre)…wenn mein bike auf ein auto fällt warum soll ich den schaden selber bezahlen nur weil ich drauf besteh,daß mein bike superordnungsgemäss geparkt war…da sag ich doch lieber „ja okay…ich weiß es ist schlecht gestanden dort“ und lass die haftpflicht brennen…gibt ja eh kein bonus-malus-system beim bike!!!
ist mir noch nie passiert sowas…aber klingt das nicht logisch???

lg…peter

… selbst schon erlebt. Meine damalige SLR wurde von einem anderen Verkehrsteilnehmer umgeworfen (war am Seitenständer abgestellt und fiel nach rechts). Danach wurde das Motorrad vom Verursacher wieder aufgestellt und auf den Hauptständer (Nachrüst-Ständer von 5-Stars) gestellt. Mit eingelegter Lenkersperre (und die war drinnen) ist das Arbeit für 2 Personen (ichwillspaß kann das sicher bestätigen).
Meine Haftpflicht-Versicherung hielt sich raus, da das ja durch Fremdverschulden verursacht worden war.
Meine Teilkasko meinte nur Parkschaden zahlt sie nicht und der Autobesitzer hat heute noch ein Andenken im Kofferraumdeckel.

Hätte ich angegeben, MIR wäre das Motorrad umgefallen, hätte meine Haftpflicht den Schaden am Auto bezahlt.

Ist halt leider so. Es gewinnt immer nur einer: Die Versicherung!

LHG, Schlucki

… nur dann, wenn er das Moped selbst aufs Auto wirft, oder es nachweislich so abstellt, dass der Schaden vorauszusehen war, sonst nicht.

LHG, Schlucki

zugleich auch sozial, und das wollen wir doch nun wirklich nicht sein, oder??? g

gruß
sigi

sozial…zumindest unter bikern :wink:

gg

Mir ist etwa im März-April 1999 folgendes passiert:
War mit ein paar kollegen auf schitourenwoche im ortlergebiet und bin mit dem motorrad hin gefahren. stellte die mühle auf dem vorgesehenen schotterparkplatz ab und legte einen flachen stein als unterlage unter den seitenständer. Nach 4 tagen kamen wir zurück und offensichtlich ist inzwischen der boden aufgetaut (oder es gab unterm seitenständer druckschmelze), jedenfalls ist er im boden eingesunken und mein lenker hat im daneben stehenden auto eine ordentliche beule hinterlassen.
Ich habe nicht fahrlässig gehandelt (sogar unter den seitenständer eine unterlage)
Meine damalige Versicherung hat den gesamten Schaden (8.000 öS) ohne weitere Rückfragen bezahlt

daß die versicherung nicht zahlt wenn DEIN mopperl einen schaden an DEINEM auto anrichtet, sondern nur den schaden der anderen entsteht !!!

sein dass wenn dir das öfter passiert dich die haftpflichtversicherung kündigt und dann ists schwer wieder unterzukommen. und wenn dann nur teuer.

…wenn i des bike ordnungsgemäß abstell’ und es mir später der wind umhaut??

da kann jo i nix dafür,oder?!
allerdings der autobesitzer ah ned…

vlg…

der aussage bist sicher richtig unterwegs…aber wie ich gschrieben hab…mir ist das in 15 1/2 jahren noch nie passiert also würd ich´s auch so machen WENN´s passiert…i glaub ned,daß i da angst vor der kündigung haben muss :wink:
mei versicherung verdient sowieso nur an mir…mit´n bike hab ich noch keinen fremdschaden verursacht und mit´n auto erst einmal…und das war ein sogenannter lercherlschas gg

lg…peter

des Bummerl meistens sind wir und nicht die Versicherung a alter Hut.

… laut Deinen Angaben kein weiterer beteiligt. Bei mir war es die Folge eines Parkschadens, verursacht durch einen unbekannten Dritten mit nachfolgender Fahrerflucht. Nur DESSEN Versicherung hätte zahlen müssen!

LHG, Schlucki

für beide Beteiligten (leider).

Wo kein Verschulden da auch keine Haftpflichtvers.
Abhilfe schafft da eine Kaskoversicherung mit Parkschaden.

Und wenn ein Wind dein Radl umschmeisst dann fällt das eh schon unter „Naturgewalten“.

KleinLKW hat beim Ausparken meine 12er übersehen und umgeschmissen. Und weil dabei ein Auto im Weg war, hat sich mein Radl halt in die Seiten vom Auto eingeparkt.
Der LKW-Fahrer hatte zu mein Radl ein Zettl hingelegt mit „Entschuldige, hab Motorrad umgeschmissen“ und ins Auto „Sorry, Tel. xxx“ und ist dann abgehauen.
Telnr. war natürlich falsch.

Zum Glück haben Passanten das gesehen und das Kennzeichen aufgeschrieben. Hab mich dann mit ein paar Flaschen Wein dafür bedankt.
Hätten die das Kennzeichen nicht aufgeschrieben, wär ich und wahrscheinlich auch der Autofahrer leer ausgegangen…