motorrad diebstahl frage???schlüssel??

Hallo erstmal,
und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen???
Und zwar wurde mein motorrad vor ca. 5 wochen gestohlen und das schon zum 2ten mal.
ich habe natürlich die üblichen schritte unternommen wie das der versicherung und polizei zu melden.
soweit so gut. Heute bekamm ich von der versicherung ein schreiben in dem drinn steht ich solle doch schriftlich mitteilen ob ich beide
fahrzeugschlüssel ( die ich der versicherung zu geschickt hatte zwecks kasko schaden) zum betrieb des fahrzeuges genutzt habe.

Mir kommt dieses sehr komisch vor, da ich dieses beim letzten mal nicht tun sollte und desweiteren kann ich das auch nicht
Hundert prozentig sagen. Meine frage ist jetzt hat jemand schon einmal die selben erfahrungen gemacht?
Ich weiss nicht wie ich mich verhalten soll will nichts falsches sagen was mir nachher zum negativen ausgelegt werden könnte.

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfeb?

Griaß Di Huntelbank :wink:

mir wurden auch schon mehrere Moppaln entwendet :cold_face: …Diese Frage wurde mir aber Nie Gestellt . Es wurden aber immer Original Ersatzschlüsseln Verlangt …Diese habe ich dann per Einschreiben oder Direkt bei Der Jeweiligen Versicherung abgegeben . Warst Du mit Beiden Moppaln bei EINER Versicherung -versichert oder waren das Verschiedene ? …kann schon seyn wenns Eine ist das Die a Bissal Mißtrauisch werden, insbesonderst bei 2 Schadensfällen in Welchem Zeitraum ? :eyes:

rate Dir daher amal zu am Anwalt zu gehen , was Der dazu meint , erst dann würde ich auf Die Frage Der Versicherung antworten .

Viel Glück !

Lg Pg

Ja das mit dem anwalt hab ich mir auch schon überlegt.
mai 2012 war der erste diebstahl und jetzt im märz der zweite also so ca. 2 jahre.
Ja es ist die gleiche versicherung aber was soll das mit den Schlüsseln habe die zu geschickt die ich damals beim kauf erhalten habe.
ich habe bloß die Befürchtung das irgendwas mit den Schlüsseln ist, mit ja nicht der erst besitzer.

ned glei Traurig seyn :grin:…Jetzn hast es eh schon Geschickt (Schlüssl) …also noch a Grund mehr zum Anwalt zu gehn …i hoff dasd a Rechtschutzversicherung hast …Wenn ned ists halt so …obwohl in da Heutigen Zeit des für mi Unverständlich ist . Woasd scho a Jeda Zockt aun Jedn ab , waun sich a Möglichkeit ergibt -owa ned weyl ich des Schreibe sondan weyls so ist . Aber Trotzdem gibts imma a Lösung auch wenns ned imma Die Angenehmste is .mehr kaun i zu Deim Fall ned sogn …weyls da koa Allgemeine Rezeptlösung gibt .

Lg Pg

aber ich würde auf jeden fall mal sagen dass du das nicht mehr weißt.

was die verischerung versucht ist klar, und zwar fest zu stellen ob der schaden wirklich eingetreten ist, sie wirklich leistungspflichtig sind und ob sie die leistung verweigern können. und daran sind leider auch viele andere schuld nämlich jene die glauben sie müssen die versicherungen betrügen deshalb ist es immer schlimmer mit den überprüfungen.

und wenn ma nur an schlüssel hot (zweiten verloren oder gar nicht erst vom vorbesitzer bekommen), hot ma pech ghobt oder wia?

aber wenn mir ein schlüssel nicht übergeben wird dann steht das auch im kv. und wenn ich einen schlüssel verloren habe dann sag ich das halt, aber das wird dann sicher ein streitpunkt werden.

ok, ist ein ansatz, das zumindest zu dokumentieren. ganz ohne wird’s sicher mühsam mit der versicherung …

motorrad, beim auto ist es inzwischen schon üblich das der schlüssel so einige daten speichert die vom hersteller ausgelesen werden können, kann sein das der letzte verwendungszeitpunkt drauf ist - wäre zumindest seltsam wenn der nach der diebstahlsanzeige liegen würde :slight_smile:

gruß

Nachdem es ja nichts mit Fahrlässigkeit zu tun hat, ob man nun manchmal den einen oder den anderen Schlüssel genommen hat, wird man dir auch keinen Strick draus drehen können. Es kann ja nichts in den Versicherunsgbedingungen drin stehen, dass man immer nur EINEN Schüssel verwenden darf - was soll das bringen? Das heisst ja nicht, dass man den zweiten Schüssel nicht sicher genug verwahrt. Abgesehen davon hast du ihn ja sogar noch.

Ich würde die Frage einfach wahrheitsgemäß beantworten und die Sache ist damit erledigt.

Ich wechsle meinen Schlüssel auch hin und wieder, und zwar immer dann, wenn die Batterien der Fernbedienung für den Alarm leer sind.

seh ich auch so, aber die streiterei mit der versicherung könnte trotzdem lästig werden. die zahlen ja von haus aus erst, wenn mit anwalt gedroht wird. kann nur jedem empfehlen, sich eine rechtschutzversicherung zu besorgen - aber bitte nicht bei der gleichen versicherung, wo man mit all dem anderen zeug versichert ist :wink: :wink:

Falls es dir/euch hilft bzw. in Zukunft hilft.
Kleiner Auszug aus einem Versicherungsschreiben: „…… konnten an beiden Schlüssel Gebrauchsspuren erkannt werden. Dahin gehend kann von einer Duplizierung des Zündschlüssels ausgegangen werden, da laut Auskunft des Zulassungsbesitzers „nie“ der zweite Schlüssel verwendet wurde. Von einer Kostendeckung wird seitens der …… und auf Grund der Beweissicherung des gerichtlich beeideten Sachverständigen …… abgeraten.“

Ergo – man hat beide Schlüssel in Gebrauch. Den einen mehr den anderen weniger. Ich hab´ ja nichts zu verschenken.

Hoffe geholfen zu haben - Stephan

das sehe ich auch so! Wenns nicht anders geht oder auch zur Absicherung ist ein Anwalt bzw. Rechtsschutzversicherung gar nicht schlecht!
War wegen einer ähnlichen Sache einmal bei FNM Anwälte und mich hat das schon unter anderem auch beruhigt!

Versicherungsstreitigkeiten muss man eh extra versichern und so viele bieten das gar nicht an. Gibt da spezialisierte Gesellschaften, die da empfehlenswert sind.
Eine Versicherung gegen sich selber streiten lassen, würde ja jeder Richter von Haus aus ablehnen. Du kannst dich ja auch ned selber verklagen. :wink:

DAS, Arag und Roland wären hier zb sehr interessante Versicherungspartner.

Am besten ist es immer nicht zu flunkern. Denn schon allein wegen unwahren Angaben kann die Versicherung auf Leistungsfreiheit plädieren. Wer will schon Vertragspartner die lügen?
Und wennst es nicht mehr weisst, dann weisst es eben nicht. So schwer kann es ja ned sein seinem Vertragspartner eine Frage zu beantworten.

Versicherungsbetrug ist übrigens ein Strafdelikt und dabei spielt es keine Rolle ob man seinen versicherten Gegenstand nun verbrannt, verkauft oder selber zerstört hat oder es jemand anderer war. Ausschlaggebend ist immer welche Angaben man hierzu macht und deine Frage, was du denn nun antworten sollst, ist schon sehr im Graubereich. Ich will dir keinen Betrug unterstellen, nicht falsch verstehen, aber es scheint so als gerätst du unabsichtlich auf die schiefe Bahn. :wink:

Machst scherze? Die versicherungen „bescheissen“ einen wo’s geht. :eyes:
muss jeder für sich selbst entscheiden! :wink:

Des muss jeder bei allen Strafdelikten.
Aber dass es eines ist, kann keiner für sich selber entscheiden. :wink:

Das entscheidet der Richter.

:smiling_face: :wink: