o - 23.11.2014 13:00:01
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MK1971
Beiträge: 5634
Mitglied seit: 11.7.2012 Wohnort: Linz Status: offline
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Am besten ist es immer nicht zu flunkern. Denn schon allein wegen unwahren Angaben kann die Versicherung auf Leistungsfreiheit plädieren. Wer will schon Vertragspartner die lügen? Und wennst es nicht mehr weisst, dann weisst es eben nicht. So schwer kann es ja ned sein seinem Vertragspartner eine Frage zu beantworten. Versicherungsbetrug ist übrigens ein Strafdelikt und dabei spielt es keine Rolle ob man seinen versicherten Gegenstand nun verbrannt, verkauft oder selber zerstört hat oder es jemand anderer war. Ausschlaggebend ist immer welche Angaben man hierzu macht und deine Frage, was du denn nun antworten sollst, ist schon sehr im Graubereich. Ich will dir keinen Betrug unterstellen, nicht falsch verstehen, aber es scheint so als gerätst du unabsichtlich auf die schiefe Bahn. ;)
< Beitrag bearbeitet von MK1971 -- 23.11.2014 14:09:15 >
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Zum Streiten gehören zwei! Aber nerven kann ma auch alleine. Ich streite nie! Ich versuche nur zu erklären warum ich Recht habe.
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