o - 28.10.2013 20:16:30
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MK1971
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Mitglied seit: 11.7.2012 Wohnort: Linz Status: offline
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ORIGINAL: mandrake Ich hab mich damals halt nicht bei einer Werkstatt erkundigt sondern bei der Bezirkshauptmannschaft, das erklärt warums bei dir billiger war. Du meinst wohl Überstellungskennzeichen? Probefahrtkennzeichen bekommen nur Werkstätten udgl. Probefahrtkennzeichen Für Probefahrten mit nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen oder Anhängern oder Fahrgestellen solcher Fahrzeuge auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ist eine Bewilligung der Behörde (örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion) erforderlich. Die Zulassungsstellen der Versicherer geben aufgrund der Bewilligung die Probefahrtkennzeichen aus. Probefahrten sind vor allem Fahrten zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit oder der Leistungsfähigkeit von Fahrzeugen sowie Fahrten, um Fahrzeuge vorzuführen. Dazu zählen auch Fahrten zur Überführung des Fahrzeuges durch die Käuferin oder den Käufer bei der Abholung des Fahrzeuges. Auch das Überlassen eines Fahrzeuges mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg an Kaufinteressenten ist für die Dauer von bis zu maximal 72 Stunden, wobei auch Fahrtunterbrechungen zulässig sind, gilt als Probefahrt. Die Bewilligung wird bei Vorliegen der gesetzlich geforderten Voraussetzungen nur Gewerbebetrieben erteilt, die im Bereich Handel, Reparatur, Service oder Reinigung von Kraftfahrzeugen tätig sind. Kosten: Für die Bewilligung: 79,30 Euro Überstellungskennzeichen Überstellungskennzeichen können für zugelassene bzw. nicht zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger zur vorübergehenden Benutzung dieser Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr beantragt werden, wenn deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden. Diese Überstellungskennzeichen gelten maximal 21 Tage. Hinweis: Bei der Überstellung von Kraftfahrzeugen aus dem Ausland ist zu beachten, dass der ausländische Staat (beispielsweise Deutschland) oftmals das österreichische Überstellungskennzeichen nicht anerkennt und ein eigenes Kennzeichen für die Ausfuhr des Fahrzeuges verlangt. Zuständige Stelle: Zulassungsstellen der Versicherer Benötigte Dokumente: Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (max. 21 Tage) Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag) Typenschein oder ausländisches Fahrzeugdokument (bei einem selbst importierten Kraftfahrzeug) Amtlicher Lichtbildausweis Vollmacht (wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich beantragt wird) Kosten: Überstellungskennzeichentafeln: 17,40 Euro Bearbeitungsleistung der Versicherung: 39,30 Euro Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro Kaution für die Kennzeichentafel: 36,00 Euro (bei Rückgabe der Kennzeichentafel innerhalb eines Jahres wird der Betrag rückerstattet)
< Beitrag bearbeitet von MK1971 -- 28.10.2013 20:26:07 >
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Zum Streiten gehören zwei! Aber nerven kann ma auch alleine. Ich streite nie! Ich versuche nur zu erklären warum ich Recht habe.
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