Kan Gurt oder Griff. - 20.2.2014 20:06:18
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xAlex
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Mitglied seit: 24.10.2010 Wohnort: GF Status: offline
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quote:
ORIGINAL: ramirez66 glaub eher, dass wenn der sitz zur verfügung steht, dann muss auch a haltegriff dran sein... KFG § 26 (4) Auf nicht geschlossenen Krafträdern müssen bei Sitzen für den Lenker und, außer in Beiwagen, bei Sitzen für zu befördernde Personen (klappbare) Fußrasten oder Trittbretter vorhanden sein. Die zur Abstützung der Füße dienenden Einrichtungen sind in bestimmungsgemäßer Weise zu benützen. KFG § 26 (4); KDV § 54a (8) Bei einem Sitzplatz für eine zu befördernde Person (Sozius) muss vorgesorgt sein, dass sich diese mit beiden Händen in geeigneter Weise am Motorrad anhalten kann. Ausrüstung: Haltegurte, Haltegriffe, Gepäckträger oder Topcase mit Anhalte-Einrichtungen etc. Die Anhaltemöglichkeit des Beifahrers am Körper des Lenkers allein genügt nicht! Personenbeförderung : KFG § 106 (12) Bei der Personenbeförderung mit einem Motorrad mit Beiwagen darf die in der Typen- bzw. Einzelgenehmigung festgesetzte Personenanzahl (auch je Sitzbank des Beiwagens) nicht überschritten werden. Beiwagen dürfen nicht mehr als 2 Sitze aufweisen. und dann steht no: KFG § 26 (4), (5), (6) ...Die Demontage des Beifahrersitzes z.B. bei einem Chopper ist ohne Anzeige zulässig. Die Sitzhöhe muss dem Fahrer die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen. (Körpergröße) Die Sitzposition des Beifahrers soll den Körperkontakt zum Lenker sowie das Festhalten an dessen Taille (Umklammerung) ermöglichen. oiso kannst den beifahrersitz abmontieren... I hab bei meiner original Bank kan Gurt und kane Griff. lg
Anlagen (1)
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Nur die Besten sterben jung!! BO
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