mit welcher strafe muss ich rechnen?

problemstellung:
ich bin 18
mein motorrad yamaha xt600
ursprünglich 38 PS
gedrosselt (luftdurchlass im gummi im zweiten vergaser ganz klein) und neu typisiert
jetzt laut typenschein 34 PS

gefühlsmäßig hat sie aber höchstens 25 PS

jetzt möchte ich den luftdurchlass des gummis erhöhen oder die drossel ganz rausnehmen, sodass ich meine 34 PS haben kann.

mit welcher strafe muss ich rechnen, wenn ich erwischt werde.


gruß TSCHANGO

bei dem des bike geöffnet wird kannst davon ausgehen das dich keiner erwischen wird. mußt mit einer betrugsanzeige rechnen.
lg schwitz net zuviel und bau so um das du jederzeit bei einer amtlichen überprüfung zurückbauen kannst

Grüße -007

fährst ohne Lenkerberechtigung mit allen Folgen, die das haben kann (Verwaltungsstrafverfahren, Regress der Haftpflichtversicherung)
Ob man aber in deinem Fall den Unterschied zwischen 34 und 38 PS merkt, ohne den Motor zu zerlegen ??? Behalte auf jeden Fall die Originalteile auf für einen evt. Rückbau (wennst das Ding einmal verkaufst)
lG -007

wennst nach dem gefühl nach die leistung deines mopeds kennst ;-))

hab mir eh überlegt, ob ich das hinschreiben soll, aber ich weiß, dass sie nie im leben 34 ps hat.

gruß TSCHANGO

wird mir mein führerschein abgenommen?
wie hoch ist die geldstrafe?
muss ich eine nachsschulung machen?

gruß TSCHANGO

entscheidet der jeweilige Strafreferent - kommt immer irgendwo auf den Einzelfall drauf an.
Aber nochmal: verboten und strafbar ist es, aber wo kein Kläger ist, da ist kein Richter. Wenn du kein Risiko eingehen willst, lass den Umbau sein und warte die 2 Jahre.
Außerdem würde ich solche Dinge diskret handhaben …
lG -007

du hast mehr kw als auf der polizze. bzw überhaupt ein fahrzeug das der typisierung nicht entspricht. und damit sind sie leistungsfrei. is übrigens a gerichtsdelikt und kann net mit an om erledigt werden. is net witzig is in etwa wie a auffriesieren von an moped.
lg

a wieder net.

Der Versicherungsbetrug fallt weg, weil die Radl nach Hubraum besteuert und versichert werden.

Und ohne weiteres wird die Versicherung auch net leistungsfrei. Da muss das umgebaute Teil schon ursächlich für den Unfall sein.

und bau um…
meine bescheidene Meinung…
die Reiben hat ja wahrscheinlich ned amal offen wirkliche 34PS …

Würd mi interessieren ob die im Falle eines Unfalles wirklich nachmessen…
UND vor allem WO…
Hirad, Kupplung…

LG Breitfuss

fahr mal mit am radl was garnet fahren darf schon mal daran gedacht?
i sag dir nur moped mehr sag i net
entdrosselt is leistungsfrei
a übst schon für de sommerspiele???

wennst halbwegs normal unterwegs bist, wirst eh nicht angehalten-

und wenn, dann schaut eh ka Sau auf eine etwaige Leistungssteigerung bei einer XT-

sooooschautsaus !

lg

Folter: 24h am Stück Hansi Hinterseher und Schönfeldner anhören/sehen müssen. :wink:

Im Erst, ich denke nicht, dass sie es dir nachweisen können, die paar PSerl Unerschied.

Offiziell natürlich strengste Ablehnung von untypisierter Leistungssteigerung!

LG KTMike

verlangt einen Bereicherungsvorsatz. Nachdem die Versicherung und die Steuer nach Hubraum und nicht nach Leistung berechnet werden, fällt der in dem Fall weg. Der Tatbestand der Täuschung nach § 108 StGB (wurde vor Jahren bei frisierten Mopeds angezeigt) liegt schon lange nicht mehr vor, weil Hoheitsrechte mittlerweile nicht mehr darunter fallen.
Das einzige, was mir strafrechtlich einfällt wäre der Tatbestand der Mittelbaren unrichtigen Beurkundung oder Beglaubigung nach § 228 StGB, weil die Zulassungsbehörde gutgläubig einen „falschen“ Zulassungschein ausstellt. Der Tatbestand ist meiner Meinung nach aber dann auch nicht gegeben, wenn man die Änderung erst nach der Zulassung durchführt.
Dass es große verwaltungsrechtliche und zivilrechtliche Probleme geben kann, ist mir völlig klar, strafrechtlich kann ich mir aber nur vorstellen, dass es als qualifizierend bei einem Verfahren nach einem Unfall gewertet wird.
Ich bin ohnehin der Meinung, dass die zivilrechtlichen Folgen bei einem Unfall am schwerwiegendsten sein können.
lG -007

du fährst mit was was nicht typengenehmigt bzw verändert is. und da schraufens sich sicher heraus.
nur wennst auf einen kieberer kommst der nur einwein ahnung hat und du innerhalb der 10 km von der prüfstelle bist nehmens dich sofort mit und glaub mir in klagenfurt sinds scharf geladen wie böller wär net der erste der dann aufgemacht wird und dann vergeht dir des lachen.
sind leider jetzt jene im dienst die selber früher solche sachen gemacht haben. ggggggggg
i tätat zb alle dieselauto mit schwarz verruster heckleuchte zur überprüfung bringen und den chip suchen ggggg

Modellen, die nur eine neue Software draufgespielt bekommen statt einen neuen Chips, recht lange suchen ;-)!

nudelsuppe dahergeschwommen de kennen leider olle software schmeeeeeeee wennst auf den falschen kommst bist des taferl schneller los als schauen kannst
meinen sohn habens de tafel gezogen wegen
nummerntafel mit klettverschluß oben
zweiter auspuff als atrappe
zwei verschieden starke rücklichbirnen
und riefelblech im fußraum
super gell

rechtlich siehts aber dann ganz anders aus!

beweisen dass DU die umbauten durchgeführt hasch? Laut KFG bisch du nit verpflichtet solche veränderungen vor inbetriebnahme zu überprüfen… es könnte also zB ein vorbesitzer verändert haben…

Ciao
Alex