mit der Radarpistole "geblitzt"?

Ist es möglich, wenn man mit der Radarpistole mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen wird, nicht sofort angehalten wird sondern erst später eine Strafverfügung bekommt?
Denn wenn bei mir die Unschuldslast liegt, dann könnte ich ja niemals beweisen dass ich nicht zu schnell war!!
→ ist das Kennzeichen durch die Radarpistole auf weite Entfernungen erkennbar?
Ist das schon mal jemandem passiert?

die müssen dich nicht anhalten, anzeige oder anonymverfügung kann auch später folgen.

beweismässig ist es auch wurscht, ich habe sogar schon einmal eine anzeige wegen überhöter geschwindigkeit bekommen, wo der polizist meine geschwindigkeit geschätzt hatte.
stand sogar in der anzeige drinnen.

Es ist möglich, das nach einer Messung eine „normale Verwaltungsanzeige“ erstattet wird. Dann gibts das übliche Verfahren. Entweder Anonymverfügung oder Verwaltungsstrafverfahren. Oftmals wird das zB auf der Autobahn so durchgeführt, da eine Anhaltung meist nicht möglich ist. Die Optik des Lasermessgerätes (Radarpistolen gibts hier keine!!) vergrößert etwas aber nicht sehr stark. Für eine Messung müßtest Du aber den Standpunkt des Beamten passiert haben entweder vor der Messung (Messung in Fahrtrichtung) oder nach der Messung (Messung entgegen der Fahrtrichtung) und dabei läßt sich das Kennzeichen einwandfrei ablesen. In einer Anzeige sind alle relevanten Daten der Messung enthalten inklusive Eichdaten, Entfernung, exakter Messort, gemessene Geschwindigkeit, Tolleranzabzug, Name des Beamten, Name eines ev zweiten Beamten (Zeugen), Wetter- und Sicht.

Bei Radarmessungen ist es das übliche Verfahren, das meist nicht angehalten wird, sondern die Rechnung nachgesendet wird (Verfahren oder Anonymverfügung)

CU
Ully-Bär

also wenn da noch was nachkommt, sagst du einfach dein freund aus rumänien war zu besuch und ist gefahren, dann gibst ihnen die adresse und sie schicken den strafzettel hin…

und nix passiert

ABER: das kann nur angewendet werden wenn´s dich nicht aufhalten und wenn die strafe echt teuer wird, ach ja und eine rumänische adresse brauchst noch- kann ich besorgen!

die idee, dass wegen des fehlenden beweisfotos keine spätere strafe erfolgen kann ist leider nur ein wunschtraum. noch äger erwischt es dich, wenn deine geschwindigkeit vom „geeichten“ auge eines beamten geschätzt wird. da hast überhaupt keine chance und kannst dafür blechen, dass der beamte sich womöglich täuscht (was anderes will ich garnicht vermuten). also: nicht ärgern, einfach zahlen und weiterleben…
„koasa“

Der Trick funktioniert schon lange nicht (mehr).

Bei europäischen Staatsbürgern, die sich hier ohne Visum in Schengenraum aufhalten können, (zB Rumäner) wird über die dortigen Kontaktbüros nachgefragt ob so eine Person existiert, sollte das nicht der Fall sein ist der Zulassungsbesitzer zum Zahlen drann. Bei Ausländern mit Visumpflicht zB US-Amerikaner läßt es sich noch einfacher feststellen, da muß ein Schengenvisum gespeichert sein. Zu EU-Ländern bestehen Rechtsabkommen und auch zur Schweiz. Die Ostländer wollen auch in die EU und werden deshalb bald nachziehen. Dann sind diese Übertretungen sofern nicht verjährt auch dort zu bezahlen. Wenn Du nun jemanden findest, der real existiert und das Risiko auf sich nimmt, könnte es funktionieren. Bei geringfügigen Übertretungen besteht ev die Chance, das die Verwaltungsbehörde der Sache nicht nachgeht. Bei groben Übertretungen zB extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen kann es auch zu einem Fahrverbot für den angeblichen Lenker kommen. Abgesehen davon, das er dann ev 6 Monate in Österreich kein Fahrzeug lenken darf (mag ja verkraftbar sein) wird ihm das bei einer ev Übertretung in Zukunft (innerhalb der Fristen) angerechnet.

Also alles zusammen nicht so einfach. Man sollte nich blind alles glauben was im Buch des Herrn Kleindienst steht.

CU
Ully-Bär

Hi Koassa

Gott sei Dank hört sich diese blöde Geschwindigkeitsschätzerei auf. Bis zur Ausstattung mit Messgeräten war es die einzige Möglichkeit. Blöder Nebeneffekt ist jetzt aber, das die Geschwindigkeitsüberwachung mit Messgeräten (zB Radar) in Zukunft verstärkt von privaten Firmen übernommen werden wird. Dann gibt es weder ein Bezahlen vor Ort noch eine Möglichkeit der Abmahnung. Und da diese Firmen, wie bereits die „Parkraumüberwacher“, auf Erfolgsbasis bezahlt werden, gibts sicher maximal die gesetzliche Tolleranz von 3 km/h. Dann wirds richtig teuer. Hoffen wir das diese Entwicklung noch etwas auf sich warten läßt.

CU
Ully-Bär

wie genau gemessen wird, liest man eh öfter, dass ein stehendes Haus mit mehr als 70km/h durch die Erdbeschleunigung verusacht - vorbeigeflitzt ist. Strafe an den Hausbesitzer.
Das ist Österreich.

werner

In Österreich brauchst mindestens 3 Rechtsanwälte auf der Rücksitzbank, geeichten Tacho, 5 fach geeichte Tachograph usw.

Dann gilt ein Beweis gegen die Staatsdiener. Sonst Zahlemann und hoffen dass bei Gerechtigkeit - die es ja irgendwo amal geben wird, beim Sch… vom Blitz der… wird.

werner

dass VOR dem Verfahren (bzw. der Strafe) bereits die Identität des Fahrzeuglenkers angegeben werden muss, und erst danach kommt die Strafverfügung?

und zwar läuft das so …

Anonymverfügung (nicht immer - nur bei gewissen Übrtretungen) - wenn nicht einbezahlt - Lenkererhebung an den Zulassungsbesitzer (das ist die Erhebung wie von Dir angefragt) - Verwaltungsstrafverfahren - Strafverfügung - Ev Einspruch - UVS - erneutes Verfahren - Verwaltungsgerichtshof - Ende des Verfahrensweges.

Wenn vor dem Verwaltungsstrafverfahren keine Erhebung des Lenkers durchgeführt werden würde, könte man ja den für die Übertretung Verantwortlichen nicht nach ev Rechtfertigungsgründen befragen.

CU
Ully-Bär

Sicher ärgert sich jeder einmal über eine Verkehrskontrolle.

Aber das ständige „Privatisieren“ treibt ja selten kranke Blüten. An jeder Ecke wird ein Hirni sitzen und mit seiner privaten Pistole messen. Natürlich nur an lukrativen Stellen ohne Bezug zur Sicherheit. Reine Abzocke.

Abgeliefert wird die Kohle ja bei der Gemeinde. Mit anderen Worten. Leicht verdientes Geld für Leute die sonst keine Ausbildung schaffen. Unterstützt von jedem Bürgermeister :frowning:

Super Aussichten!



Hi Ravwerner!

Ich hab sogar Verständnis wenn Du allgemein gegen die Exekutive negativ eingestellt ist. Es ist auch OK wenn Du Geschwindigkeistkontrollen nichts abgewinnen kannst - das ei so. Sogar die Einstellung das Du vom österreichsichen Rechtsstaat nichts hältst muß man in einer Demokratie akzeptieren, aber bitte druck keine solchen Gschichtln mit einem 70 km/h schnellen Haus und Strafe für den Hausbesitzer. Das ist nicht nur vollkommen unglaubwürdig sondern wirft auch ein schräges Licht auf den Wahrheitsgehalt Deiner anderen Postings.

LHG

Ully-Bär

hallo ullybear!

ich weiß, dass dieses thema schon x-mal diskutiert wurde, aber ich möchte nochmals direkt die frage an einen wissenden stellen:

laut [url=http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm?http://www.ubs.sbg.ac.at/people/moto_txt.htm]http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm?http://www.ubs.sbg.ac.at/people/moto_txt.htm[/url]ist folgender gesetzestext bezügilch kennzeichen-anbringung gültig:

„“„“
Bei Kennzeichen mit EU-Emblem muss in jedem Fall auch die Umrandung vollständig sichtbar sein; bei der Befestigung mit einem serienmäßig hergestellten Kennzeichen-Halter darf der Rand der Kennzeichentafel jedoch geringfügig verdeckt werden. Die Halterung soll den Beanspruchungen des normalen Fahrbetriebes standhalten. Ein weitergehender Schutz vor Diebstahl oder Herunterfallen im Geländebetrieb ist nicht notwendig. Das Anschrauben der Tafel ist als Sicherungsmaßnahme zulässig. Das Umbiegen der Kennzeichentafel-Randfläche ist nunmehr verboten.

„“„“

das taferl in der mitte umknicken ist definitiv verboten ==> o.k. aber im text wird beschrieben, dass das umknicken der randflächen nunmehr ebenfalls verboten ist. es ist aber erlaubt, dass die randflächen geringfügig durch eine halterung abgedeckt sein dürfen.

wie wird es nun in der praxis gehandhabt bzw. gehandhabt werden.

schon mal ein danke im voraus für deine antwort.

donabolzn

wenn sich das schätzen aufhört, bin ich echt froh, denn da hab ich einmal ganz gewaltig blöd drein geschaut, als eine anonymverfügung kam, ich mich sogar noch an den beschriebenen tag erinnern konnte und genau wusste, dass ich keinesfalls zu schnell war. aber was soll man tun (alleine am motorrad ohne zeugen…). wochen später fragte ich bei einem planquadrat den beamten, wie denn das mit dem schätzen sei. er meinte, er tut es nicht, weil es einfach verdammt schwierig ist und man leicht von drehzahl, sonnenstand udgl getäuscht wird, aber rein gesetzlich darf es es unter gewissen voraussetzungen (gerade strasse, kfz muss von vorne kommend vorbeifahren…).
wenn sich das jetzt durch entsprechende ausstattung aufhört, so muss man nur hoffen, dass es auch vom gesetzgeber verboten wird.
wenn es darum geht, die verkehrsüberwachung auf private umzulegen, dann bilden sich bei mir riesige sorgenfalten, denn das verfassungsmässige gewaltmonopol des staates sehe ich gefährdet. wenn die toleranz verschwindet und die strafen nach obenb gehen, in ordnung, aber die verkehrsüberwachung soll in der hand des staates bleiben. das, meiner meinung nach verkehrssicherheitstechnisch wirksame abmahnen wird sich komplett aufhören, kontrolliert wird dann dort, wo viel abzukassieren ist, anstatt dort wo es um verkehrssicherheit geht (eigentlich jetzt leider teilweise auch schon so). ein privater unternehmer will/muss gewinnorientiert denken… und trotzdem sehe ich das hauptproblem in der privatisierung der gesetzesgewalt. ich frage mich nur, wo der alles erbeben lassende aufschrei sowohl in der exekutive, als auch in der bevölkerung bleibt. benimmt sich ein beamter daneben, so hab ich die möglichkeit, bei den entsprechenden stellen zu reagieren. wie ist das bitte, bei einer privaten firma? da ist der der beste mitarbeiter, der am meisten geld rein bringt… wohin gehst du österreich?

grüsse aus tirol
„koasa“

in ibk will man die parks jetzt durch private wachdienste kontrollieren lassen, die sowohl die ausweise kontrollieren dürfen, als auch das anhalterrecht bekommen sollen!!!

dass die lenkererhebung nicht nur zum schutz des lenkers (rechtfertigung) eingeführt wurde, denn ohne zu wissen wer tatsächliche gefahren ist, wäre eine strafe rechtschutzmässig gesehen äusserst bedenklich. ich glaube, dadurch macht sich der staat (behörden) die sache nur etwas leichter. ‚beschleunigung der verwaltung‘ :-))


ausserdem gibts die lenkererhebeung eh nur bei uns in ö (?). widerspricht ja eigendlich dem grundsatz der selbstbezichtigung einer straftat, aber in ö wird (wurde) sowas ruck-zuck mit 2/3-mehrheit ‚saniert‘.

wird man nicht deshalb in deutschland von vorn geblitzt??? als moped-fahrer kanns einem dann ja egal sein… :wink:

Nicht nur die Gemeinden, sondern der Straßenerhalter. Das heißt bei Landes- und Bundesstraßen das Bundesland, Bei Autobahnen, Autostraßen der Bund, bei Gemeindestraßen das Land, bei Privatstraßen (auch Mautstraßen wie zB Glockner, Nockalm) der Straßenbetreiber. Diese Stellen werden andererseits wieder die privaten Geschwindigkeitsmesser bezahlen müssen. Natürlich werden dann die Stellen ausgesucht wo mit einem „guten Geschäftsgang“ zu rechnen ist, also hauptsächlich gerade Straßenstücke im Freiland. Im Ortsgebiet zu messen, wo vielleicht ab und zu mal einer wiklich erheblich schneller ist, lohnt sich dann nur, wenn man schon ab 3 km/h Übertretungen zur Anzeige greift und genau das wird auch passieren. Leider wird man dann jammern, wie gut es doch war als alles noch mit einer Abmahnung oder ein paar Euros an Ort und Stelle zu erledigen war.

CU
Ully-Bär

dachte, die Lenkererhebung kommt immer erst während eines Verfahrens! Man lernt nie aus!!
Grüße Tom

Umbiegen verboten. Weder oben noch unten und auch nicht mehr seitlich. Anschrauben erlaubt, wenn die Lesbarkeit erhalten bleibt. Abdeckung durch Halterungen am Rand im Ausmaß von ca 10 m² sind gesetzeskonform.

Das ist einmal ein sehr einfach formulierter Gesetzestext. Ich wundere mich schon die ganze Zeit warum es hier damit so ein Problem gibt. Horizontales Abbiegen war schon immer verboten und ist es natürlich auch in Zukunft. Da werden ganz andere Umbauten gemacht und die überdrüber mörderlauten Racingtöpfe montiert und draüber macht sich keiner Sorgen aber über die Frage wie man jetzt das Taferl raufschraubt gibt es 1000-e Einträge. Ich bohr 2 Löcher durch, Schraube mit Beilagscheibe, Mutter mit Sicherungsring - fertig!

CU
Ully-Bär



…wurde im versuch festgestellt, dass unter einem sehr spitzen einffallswinkel (fast paralell zur fassade) eine geschwindigkeit von etwa 20km/h zu erreichen ist (allerdings war der versuch in D und wurde so einmal im fernsehen gezeigt). ich könnte mir vorstellen, dass es dadurch zustande kommt, dass die geschwindigkeit ja aus der abstandsdifferenz und der zeitdifferenz zweier messungen erreichnet wird. damit die messung stimmt, muss natürlich der selbe punkt anvisiert werden…
jedenfalls von 20km/h auf 70 aufzurunden muss für jeden aussenstehenden betrachter ein schlechtes bild von uns motorradfahrern abgeben.

worüber man gertennt streiten könnte ist die sinnhaftigkeit vieler tafeln. es besteht in fachkreisen eigentlich kein zweifel, dass die derzeitig herrschende tafelflut der verkehrssicherheit schadet. deshalb: ausforsten (locher 50% der tafeln weg) und danach genau kontrollieren und scharf strafen. vorbild skandinavien.
„koasa“