was stimmt jetzt??? - 24.11.2004 19:55:00
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traveler
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nach der eu richtlinie 97/24/EC des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 gibts die markenbindung nicht mehr.
siehe dazu auch eine anfrage an die Europäische Kommission. speziell der satz ""Nach Ansicht der Kommission ist die Festlegung von Reifentypen für Krafträder gleichermaßen unannehmbar"" ist meiner meinung nach eindeutig.
wers nachlesen möchte: http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2001/ce072/ce07220010306de00510052.pdf
also wer kennt sich auf dem gebiet aus und kann ein wenig licht ins dunkel bringen?
ciao traveler
Schriftliche Anfrage von Bernd Lange an die Kommission betreffend der Umsetzung der Richtlinie 92/61/EWG in Deutschland, Reifenbindung.
Die ursprünglich von der Kommission für die Typgenehmigung von Motorrädern vorgesehene Reifenbindung fand keinen Eingang in die Richtlinie 92/61/EWG, da das Europäische Parlament eine Festlegung von Reifentypen im Rahmen der Betriebserlaubnis für Motorräder (EU-ABE) durch die Fahrzeughersteller als Wettbewerbsbeschränkung gegenüber möglicherweise nicht berücksichtigten Reifenherstellerfirmen ansah. In Deutschland scheinen Fahrzeughersteller jedoch nach Inkrafttreten der Richtlinie über den Umweg der Typenprüfung des Fahrzeugs nach wie vor eine Eintragung bestimmter Reifentypen in die Fahrzeugpapiere zu erreichen. Sind der Kommission derartige Praktiken bekannt? Widerspricht die nationale Umsetzung der Richtlinie in Deutschland nach Meinung der Kommission der europäischen Gesetzgebung?
16. Juni 2000 - Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission
Die rechtlichen Bestimmungen betreffend die technischen Anforderungen an Reifen und deren Montage sind in der Richtlinie 97/24/EC des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen enthalten. Die Kommission wurde über Reifentypbeschränkungen für bestimmte in Deutschland hergestellte Personenkraftwagen unterrichtet. Nach einem Briefwechsel mit der Kommission haben die deutschen Behörden der Kommission eine Mitteilung vom 29. Februar 2000 übermittelt, in der die Typgenehmigungsbehörden angewiesen werden, diese Typbeschränkungen künftig nicht mehr in die Fahrzeugpapiere aufzunehmen. In der Mitteilung wird ferner erklärt dass die bestehenden, in den Fahrzeugunterlagen eingetragenen Typbeschränkungen ohne jegliche Rechtswirkung sind. Nach Ansicht der Kommission ist die Festlegung von Reifentypen für Krafträder gleichermaßen unannehmbar. Die Kommission wird sich mit den deutschen Behörden in Verbindung setzen, um die Lage zu klären.
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