Owa - 29.1.2014 22:39:49
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kps_Pilgram1
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Mitglied seit: 10.9.2008 Wohnort: Du mich auch! Status: offline
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woast eh Uas ...soboid amal wos auch Nur ein Klein Wenig , für de Bürger Der Eu -Neu, auch nur a Bissal Wichtiga wäre bzw- Getan werden könnte , kommt halt sowas raus .....Es is und Bleibt halt a Sauverein , und aus Vor zehn Jahren wurde die Europäische Krankenversicherungskarte eingeführt. Die grenzüberschreitende Behandlung in der EU funktioniert bis heute in vielen Fällen nicht. 29.01.2014 | 18:12 | von Wolfgang Böhm (Die Presse) Wien. Seit 2004 wird EU-Bürgern theoretisch überall in der Union eine ärztliche Leistung gewährt. Es reicht das Vorweisen ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte, die sich auf der Rückseite der E-Card befindet, heißt es auf der Webseite der EU-Kommission. Doch zehn Jahre nach der Einführung fällt die Bilanz kritisch aus. Auch viele Österreicher mussten die Erfahrung machen, dass Ärzte im Urlaubsland die Karte verweigerten oder dennoch Rechnungen ausstellten. Ingmar K. zog sich auf den Kanaren einen komplizierten Bruch seiner Hand zu. Im öffentlichen Krankenhaus in Puerto del Rosario wurde er nach Vorzeigen seiner E-Card freundlich versorgt. Von einer kostenlosen Behandlung aber keine Spur. Die Rechnung kam eingeschrieben an seine Heimadresse. Eigentlich ist für solche Fälle vorgesehen, dass die österreichische Sozialversicherung den Betrag dem Patienten refundiert. Doch die Landesstelle Tirol teilte ihm mit, dass er im besten Fall einen Teil der Kosten zurückerhalten werde. Ingmar K. erlebte einen kafkaesken Gang durch die Instanzen, bevor ihm die spanische Botschaft in Wien half, die Sache in Ordnung zu bringen. Es ging um lediglich 212 Euro. Vor allem von Spanien-Urlaubern sind solche Schwierigkeiten auch der EU-Kommission bekannt. Nachdem reihenweise Beschwerden eintrafen, hat sie im vergangenen Sommer ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Im Hauptverband der Sozialversicherungen zeigt man sich auf eine Anfrage der „Presse“ zu derartigen Problemen ebenso wenig überrascht. „Natürlich gibt es Erfahrungen mit klassischen Urlaubsdestinationen, bei denen es vermehrt zu Problemen mit der direkten Abrechnung kommt.“ Wo dies leicht möglich sei, versuche die Sozialversicherung direkt in Kontakt mit den behandelten Stellen zu treten. Aber das ging allein aus sprachlichen Gründen eben nicht überall. Die deutsche Stiftung Warentest weist darauf hin, dass nicht nur spanische Ärzte die Europäische Krankenversicherungskarte verweigerten, sondern auch Kassenärzte in anderen EU-Ländern. Ebenso wie der Hauptverband der Sozialversicherungen in Österreich empfiehlt sie trotz Europäischer Krankenversicherungskarte den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Keine kostenlose Behandlung Die EU-Kommission warnt in ihren Veröffentlichungen, dass die Karte keine Garantie für eine kostenlose Behandlung sei. Es sei möglich, dass Leistungen, „für die Sie im Inland nichts bezahlen müssen, in anderen Ländern kostenpflichtig sind“. In Frankreich und Belgien müssen Patienten die Arztkosten zunächst generell selbst bezahlen. Sie können den Betrag erst nachträglich zurückfordern. Das macht die Verrechnung für Urlauber aber oft noch komplizierter. Jeder Akutpatient sollte daran denken, sich sofort ein Attest und einen Beleg ausstellen zu lassen, um Chancen auf eine Refundierung bei seiner eigenen Sozialversicherung zu haben. Der Kostenersatz entspricht in vielen Fällen aber auch dann nicht dem gesamten Betrag. Zum einen zahlt die heimische Sozialversicherung nur den im Inland üblichen Tarif. Probleme können auch auftreten, wenn die angewandte Behandlung nicht im Leistungskatalog der Sozialversicherungen enthalten ist. Speziell bei längeren Behandlungen im Ausland ist es deshalb empfehlenswert, Rücksprache mit den heimischen Stellen zu halten. Fährt jemand nur zum Zweck ins EU-Ausland, um sich dort bei einem Spezialisten seiner Wahl behandeln zu lassen, sollte er vorher die Zustimmung des zuständigen Versicherungsträgers einholen. Die Krankenversicherungskarte gilt zudem nur bei Vertragsärzten. Wer sich am Urlaubsort privat behandeln lässt, muss diese Leistungen so wie im Inland auch selbst bezahlen. Achtung: Viele Hotels arbeiten mit privaten Ärzten zusammen. Und Warum nedamoi anderst .....Meinen Hass könnt Ihr haben -Trottl Linke Eu Politika Fräggls ...Des Sprüchal is jo eh Straf Frei -Odrr? 
< Beitrag bearbeitet von Pilgram1 -- 29.1.2014 22:41:11 >
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