Mein Mitleid

…hält sich in Grenzen! :grin:

Würstlverkäufer schoss mit Pistole auf Mann - tirol.ORF.at

Ich vermute, wenn sich der ein Moped bei einem Mopedhändler kauft und dafür auch bezahlt wird der nicht auf ihn schiessen! :eyes:

Nix für Ungut, aber wenn mir einer versucht mein Moped abzuknöpfen dann ist er mit einer blutenden Wunde an einem unkritischen Körperteil gut bedient! :rage:

HU

… nix für ungut.

Auf den Punkt gebracht sieht es doch ganz einfach aus.

Wenn der 20-jährige das Moped nicht angreift dann hätte er das Spital nicht von innen gesehen :smiling_face:

Meinen Segen hat der Besitzer :sunglasses:

… den Kopf, oda? :smiling_face: :grin:

… bei am Sock is des ois wurscht weil eh ois gleich ausschaugt … :smiling_face: :grin: :wink:

Der soll froh sein, dass nur a Loch im Ärmel ist. Früher hätte man ihm die Hand abgehackt und keine Sau hätte das interessiert!
Dumm halt nur, dass der alte die Knarre nicht legal hatte…vielleicht hat er das auf Grund der neuen Umstände geändert (wenn klug).

…und der arme Kerl konnte noch nicht befragt werden…

Wegen der Oberarmwunde!

Wir eilen sowieso wieder auf die —der stärkere hat recht—Zeit zu.

Gruss Sigi

Naja, Schusswaffengegner bin und bleibe ich trotzdem und trotz allem finde ich es unverhältnismässig, herumzuschiessen. :eyes: :cold_face:

Zumindest wenn ich es mache, weil so ein guter Schütze bin ich nicht. :cold_face:
Aber egal, steinigt mich ruhig. :wink:

Was ich hingegen nie begreifen werde, (nicht auf dich bezogen, HU) dass es einerseits Leute gibt, die hier den Schusswaffengebrauch befürworten, gleichzeitig mit dem Finger auf die Amerikaner zeigen, weil es dort in vielen Bundesstaaten das ‚Stand your Ground‘ Recht gibt, welches sehr weitreichende Rechte gegenüber Unbefugten auf eigenem Boden gibt (z.B. Einbrecher erschiessen ist praktisch immer Notwehr). :eyes:

…ich wäre für’s Rosinen rauspicken… das mit den Einbrechern ist dann so eine, das dies auch verbogen werden kann sieht man ja auch woanders wie z.B. bei dem behinderten Sprinter der seine Freundin pulverisierte, am Klo, im Nachthemd und"glaubte" einen Einbrecher zu „erlegen“.

Da wäre aber wohl mehr die Justiz als das Waffengesetz an und für sich gefragt!!!

Ich wäre jedenfalls dafür, das man zumindest zu HAUSE eine Waffe haben darf, ohne großen Quaqua und auch seinen Besitz damit verteidigen darf… mit Tragen/mit sich führen sieht es wieder anders aus, da bin ich dafür das außer Polizei & Co NIEMAND damit rumlaufen darf, wo wir auch schon beim Hauptproblem der Waffen in den USA sind!!!

Viele laufen rum wie John Wayne!

Südafrika liegt (noch) nicht in den USA und Oscar Pistorius ist immer noch kein US-Staatsbürger. :sunglasses:
http://static.businessinsider.com/image/511e4fd4eab8eabb3100000e/image.jpg

Egal, was für komische Auswirkungen das „Stand your Ground-Law“ haben kann, sieht man sehr schön in den (amerikanischen) Medien. :cold_face:

Wer auf dem eigenen Grund steht, darf jeden Eindringling jeglicher Art erschiessen. Eigentlich ein sehr dämliches Gesetz, weil die Flinte kann nicht zwischen Freund und Feind unterscheiden. Da wäre in den meisten Fällen mit einem Hund besser gedient. Der ist intelligenter. :wink:

Drum hob i jo auch WOANDERS und ned USA oder so geschrieben!!!

In RSA woar es zumindest friara owa ned vühh aundascht… ausa das’d oisa „Bunta“ IMMA schuid woarst und a Weißa der wo an Buntn „vatülgt“ hod maximal a Höld woar… oisa woahrscheinich noch SCHLIMMA ois wia bei de Amis?!

Sorry habe ich überlesen, über vpn ist es manchmal etwas schwierig alles angenehm zu lesen. :eyes:

jaja, jetzt kommt wieder der klugscheisser, aber mit eigenem grund und boden hat stand your ground nicht wirklich was zu tun:

Eine Person, die nicht in eine ungesetzliche Handlung verwickelt ist und an einem Ort attackiert wird, an dem sie das Recht hat, sich aufzuhalten, hat nicht die Pflicht, zurückzuweichen und hat das Recht, nicht von der Stelle zu weichen und Gewalt mit Gewalt zu begegnen, einschließlich tödlicher Gewalt, wenn diese Person vernünftigerweise glaubt, diese sei notwendig, um ihr Leben oder das anderer zu schützen oder sich oder andere vor schwerer körperlicher Verletzung zu schützen oder die Begehung eines Gewaltverbrechens zu vermeiden.

mfg, ich

Danke für die Richtigstellung. Stimmt. :eyes:

Aber dennoch, meine Meinung diesbezüglich bleibt bestehen. :wink:

Na hoffentlich hat der junge Mann seine Lektion gelernt… bin gespannt was dem Budenbesitzer jetzt blüht…

Wurscht, wo er steht.
Jeder, der nicht an einer kriminellen Handlung beteiligt ist und sich rechtmässig an einem Ort aufhält, hat nicht die Pflicht vor einem Angriff zurückzuweichen sondern kann Angreifern auch mit tödlicher Gewalt begegnen, wenn er aus gutem Grund glaubt, dass der Angriff… blablabla.

Unterm Strich: Wenn ma aner blöd kummt, kann i eam daschiassn. A Traum. Erster beim Topfenstrudl is der, der am schnöstn ziagt.

Edit: Aso, der Text steht eh scho oben. Hätt i net so wüd in der Gedächtnishalle kramen miassn. :wink:

Was aber trotzdem Probleme mit sich bringt, wennst es ned beweisen kannst, daß du angegriffen wurdest oder dich schützen musstest. Andere nehmen wir mal weg, weil sonst gäbs ja eh leichter etwas zu beweisen.

Bedeutet: Man kann ned einfach irgendwen erschießen und dann sagen der wollte bestimmt wem was antun. Ok, kann man schon, aber nu ned rechtens. :wink:

Ja, Lucky Luke!
:grin: :grin:

Manchmal wäre es besser, man würde kurz Wiki & Co. konsultieren, statt direkt was aus dem Gedächtnis zu tippen. :eyes:
:wink:

Recht hat der, der überlebt. Insbesondere, wenn er weiss ist.
Urteil im Fall Trayvon Martin: Freispruch für den Todesschützen - Ausland - FAZ

Blablabla. Ich bin begeistert von meiner Merkfähigkeit. :sunglasses:

Das nötige Kleingeld nicht vergessen, das hilft hüben wie drüben bei der Rechtsfindung. :eyes: