p - 16.7.2013 22:22:19
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MK1971
Beiträge: 5634
Mitglied seit: 11.7.2012 Wohnort: Linz Status: offline
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quote:
ORIGINAL: hondax4 Eine Person, die nicht in eine ungesetzliche Handlung verwickelt ist und an einem Ort attackiert wird, an dem sie das Recht hat, sich aufzuhalten, hat nicht die Pflicht, zurückzuweichen und hat das Recht, nicht von der Stelle zu weichen und Gewalt mit Gewalt zu begegnen, einschließlich tödlicher Gewalt, wenn diese Person vernünftigerweise glaubt, diese sei notwendig, um ihr Leben oder das anderer zu schützen oder sich oder andere vor schwerer körperlicher Verletzung zu schützen oder die Begehung eines Gewaltverbrechens zu vermeiden. Was aber trotzdem Probleme mit sich bringt, wennst es ned beweisen kannst, daß du angegriffen wurdest oder dich schützen musstest. Andere nehmen wir mal weg, weil sonst gäbs ja eh leichter etwas zu beweisen. Bedeutet: Man kann ned einfach irgendwen erschießen und dann sagen der wollte bestimmt wem was antun. Ok, kann man schon, aber nu ned rechtens. ;)
< Beitrag bearbeitet von MK1971 -- 16.7.2013 22:23:47 >
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Zum Streiten gehören zwei! Aber nerven kann ma auch alleine. Ich streite nie! Ich versuche nur zu erklären warum ich Recht habe.
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