... - 4.4.2012 21:15:27
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Schuttwegraeumer
Beiträge: 1104
Mitglied seit: 12.10.2008 Wohnort: Wien Status: offline
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ORIGINAL: Motorradrecht Alternativbereifung ist eintragungspflichtig, bei Verwendung einer dieser Reifenpaarungen müssen diese nachträglich in den Typenschein, bzw. Einzelgenehmigungsbescheid eingetragen werden. Dies kann nur erfolgen, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers für die Verwendung dieser Bereifung in Verbindung mit den Serienfelgen vorliegt. Honda wird einen Teufel tun. Sie könnten sicher aber warum sollten sie die Benutzung eines alten Fahrezeuges erleichtern. Mehr wie auf der Homepage an Freigaben ist gibts nicht und die waren auch (zum Teil) im Typenschein drinnen und sind teilweise nichmal mehr 2te Wahl. Gute zeitgemäße Reifen die aus den alten Kreibl ein neues Fahrzeug machen würden sind alle nicht dabei. Genau das will ich nicht. Ich will nur die beiden tauglichen Dimensionen drinnen haben, sonst nix. Keine einzelnen Reifenmodelle oder auch keine Hersteller. Das alles ist Mist. Ich will einfach nur die Dimensionen drinnenhaben. quote:
Keine Markenbindung, aber die Reifendimension, der Load- und Speedindex müssen passen. Die Eintragung wird beim zuständigen Amt der Landesregierung vorgenommen. (Reifenlisten für Serien- und Alternativbereifungen beachten!) Derzeit steht bei mir für vorne 90/90-17 drinenn (soll nciht verändert werden) und hinten 120/90-17. Ich habe derzeit 130/80-17 drauf und darf den Wisch von Metzeler mitführen weil das eine abweichende Dimension ist. Es gibt aber mehrere Transalp Modelle die den 130er als default eingetragen haben. Es muss doch möglich sein für hinten beide nur mit der Dimension eigetragen zu bekommen.
< Beitrag bearbeitet von Schuttwegraeumer -- 4.4.2012 21:17:27 >
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