Lenkererhebung KÄRNTEN NEIN DANKE

Lenkererhebung

Mir wird unterstellt:

1. Nichtbeachten des Überholverbotes
2. Geschwindigkeitsüberschreitung

Ich sollte am 16.10. 2004 in der Nähe von Feldkirchen an einer Abzeigung
zu schnell überholt haben. …

Jedoch war ich am Wachauring beim LANGSTRECKENSUPERMOTO und nicht in Kärnten
Natürlich war das gesichtete Fahrzeug auch am Wachauring versteht sich ja von selbst.

Das Problem ist nur:

Das ich schon des Öfteren eine Anzeige abgestritten habe.

Ich stehe dazu auch noch im Probe-Führerschein


!!!Bitte gebt mir ein paar Tipps wie ich da wieder mal Rauskomme!!!

!!!Eure Erfahrungen sind gefragt!!!

DANKE IM VORAUS

MFG: steiner_racing

doch zeugen geben?

Ciao
Alex

kommt auf eine beweise an. foto und der gleichen. eintrittskarte.
sonst würd i mi an deiner stelle mal an de vorschriften halten, speziel wenns noch den probeschein hast, da is a furz a zu schnell.
lg

is doch laaaaangweilig!

Ciao
Alex

ich sollte einen zeugen angeben

denn einen? einer sollte eigentlich doch genügen?

Ciao
Alex

… an einer Veranstaltung teilgenommen hast, dann kannst du ja unschwer nachweisen, dass das so war (Starterliste etc.). Also mit Hinweis darauf Einspruch erheben. Evtl ist ja nur ein Teil des Kennzeichens bekannt und es wird dann ein anderer verständigt.

Ist übrigens jetzt einfacher als früher, denn die schwarzen Kannzeichen gab es 2 mal. Einmal einzeilig (PKW) einmal zweizeilig (Kraftrad).
Da wurde dann wirklich ein Fahrzeug mit dem Kennzeichen bei der Übertretung erwischt. Hatte mal das vergnügen und nur eine Kopie meines Fahrtenbuches konnte belegen, dass ich an besgtem Tag nicht gefahren bin. Der Motorradfahrer wird dann wohl gezahlt haben.

LHG, Schlucki

zunächst die lenkererhebung rechtzeitig beantworten, sonst bekommst deshalb eine strafe…
schreib hinein, dass du das fahrzeug am soundsovielten selbst benützt hast und als anmerkung dazu, dass du zu dieser zeit in melk warst…
im verfahren (falls es eines gibt) kannst du dann einspruch erheben und zeugen, bzw. beweise anbieten…
lg piotr

Also das ist doch ein starkes Stück, dass die Kennzeichen doppelt ausgegeben haben, nur an der Form unterschieden?!
KRANK!

Damals gab es nur 6 Ziffern (ausser NÖ, die hatten schon einen Buchstaben drinnen).
So konnten maximal 1.999.998 Fahrzeug je Bundesland angemeldet werden.
Anders wäre es wohl schnell eng geworden mit dem PKW- und LKW-Bestand.

LHG, Schlucki

Buchstaben ja für jedes Bundesland einführen können, dann wär’s nicht eng geworden…

1990, als sie weissen Kennzeichen eingeführt wurden. ;o)

LHG, Schlucki

Zitat: „Damals gab es nur 6 Ziffern (ausser NÖ, die hatten schon einen Buchstaben drinnen).
So konnten maximal 1.999.998 Fahrzeug je Bundesland angemeldet werden.“
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Also mit 6 Ziffern kannst aber 999.998 Fahrzeuge anmelden, oder ? Da gabs doch früher nicht nur Bundesländerkennzeichen, sondern auch Hauptstädte. Oder täusch ich mich da ?

1990 gabs lt. Statistik ca 4,7Mio Straßenfahrzeuge. Dabei einige ohne schwarze Taferl.

PS: 2003 dann 6.1 Mio (Quelle Statistik der Wirtschaftskammer)

… rechne mal:

Maximal 999.999 PKW plus 999.999 KRAD, macht zusammen theoretisch maximal 1.999.998 Fahrzeuge.
Davon abzuziehen wären die LKW, und PKW, die 2-zeilige Kennzeichen hatten, denn das Kennzeichen war natürlich für KRAD nicht mehr verwendbar.

Wie geschrieben, wäre das die MAXIMALE Anzahl Fahrzeuge. Da in Niederösterreich bereits Buchstaben in Verwendung waren, wurde dort die Million einzeiliger Kennzeichen bereits vor 1990 überschritten, oder?

LHG, Schlucki

Du gehts ja von doppelter Kennzeichenausgabe aus und ich nicht !
Wäre ja beim Stand von 1990 der Zulassungen unter der Berücksichtigung von eigenen Kennnzeichen für Landeshauptstädte (ausgenommen Wien) nicht nötig gewesen.

… weissen Kennzeichen gab es, meines Wissens nach, nur bundeslandspezifische schwarze Kennzeichen ohne Landeswappen.
(W=Wien, N=Niederösterreich, St=Steiermark, O=Oberösterreich, K=Kärnten, S=Salzburg, T=Tirol, V=Vorarlberg, B=Burgenland).
Bestimmte Nummern waren aber „reserviert“ (Bundesadler für UHBP, W1 für Wiener Bürgermeister, …). Weiters gab es Kennzeichen für Polizei (BP), Bundesheer (BH), Justziz- (JW) und Zollwache (ZW).
Möglich, dass es noch welche gab, aber das ist jetzt schon 15 Jahre her und da kann ich auch was vergessen haben.

Ich erhielt jedenfalls definitiv eine Anzeige mit Kennzeichen drauf und auf meinen Einspruch hin erfuhr ich, dass es ein Motorrad mit demselben Kennzeichen gab, das bei der Übertretung gesehen worden war und nicht mein Auto.

LHG, Schlucki

Also irgend etwas stimmt bei deinen Angaben nicht.
Denn entweder hast eine Lenkererhebung bekommen: dann weißt du noch nicht was du verbrochen haben sollst, denn das steht in keiner Lenkererhebung drinnen. Oder du hast eine Strafverfügung bekommen.
Da du schon weißt, was, wann und wo dir etwas unterstellt wird nehme ich mal an das du bereits eine Srafverfügung bekommen hast.

Es genügt wenn du einen Brief mit dem Wort „Einspruch“ innerhalb der Einspruchsfrist zurückschickst.
Dann wird das ordentliche Verfahren eingeleitet.

In einer Lenkererhebung steht doch normalerweise auch drinnen, welche rechtsmittel du ergreifen kannst.

Nein. Gegen eine Lenkererhebung gibt es keine Rechtsmittel. Ihr verwechselt da was.

> wenn du also in der lenkererhebung angibst, am soundsovielten am wachaurig gewesen zu sein,

In einer Lenkererhebung geht es nicht darum wo der Zulassungsbesitzer zu diesem Zeitpunkt war. Es geht darum wer dieses Fahrzeug zu einem gewissen Zeitpunkt gelenkt hat oder wer zu dieser Zeit Verfügungsberechtigter war.

> und dort mit dem motorrad am ring gewütet hast, dann bist ja eh scho fast aus dem schneider.

Stimmt auch nicht. Was ist wenn der Herr mehrere Fahrzeuge hat? Dann muss er trotzdem angeben wer zu dieser Zeit mit dem anderen Fahrzeug gefahren ist.


zunächst die lenkererhebung rechtzeitig beantworten, sonst bekommst deshalb eine strafe…

Das ist richtig, nur bezweifle ich, wie in einem anderen Posting schon geschrieben, das er tatsächlich eine LE bekommen hat. Denn in einer LE werden einem noch keine Vergehen vorgeworfen. Also muss er ein anderes Schreiben bekommen haben, welches er aber fälschlicherweise als Lenkererhebung bezeichnet und wird deshalb hier keine besonders nützlichen Tips bekommen weil niemand weiß was er bekommen hat.

zu scannst das Schreiben ein und stellst es ins Netz.
Dann weiß man um was es geht und kann dir auch Tips geben.