khmmmkhmmm.... - 26.6.2014 21:58:10
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DB_Killer
Beiträge: 7901
Mitglied seit: 22.8.2009 Wohnort: zu Hause Status: offline
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Zuerst einmal wird bereits der erforderliche, gesetzlich vorgesschriebene Mindestabstand nach Vorne, zu der Radfahrerin unterschritten... sollte dann die Überholsicht ausreichen und man genügend seitlichen Sicherheitsabstand zu der Radfahrerin einhalten können, darf und sollte man überholen... Schließlich.... WÜÜH DA NÄXTE A WOS ZUM SCHAUN HOBN!!!!
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Abgeordnete zu Winston Churchill: "if I would be your wife, I would poison your coffee..." Answer of Churchill: "if YOU woud be my wife I would DRINK IT!"
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