o - 19.4.2014 20:28:05
|
|
|
MK1971
Beiträge: 5634
Mitglied seit: 11.7.2012 Wohnort: Linz Status: offline
|
Korrekte Antwort: Ja, hier weiß es jemand. :P Korrekte Subantwort: Ja, du darfst mit Freisprecheinrichtung telefonieren, welche genau ist gesetzlich (noch) nicht vorgeschrieben, somit sind auch Ohrhörer erlaubt. Gesetzestext dazu: Mobile Freisprecheinrichtungen Diese müssen über ein ausreichend langes Verbindungskabel oder schnurlos einen Ohrhörer (Kopfhörer) mit dem Mobiltelefon so verbinden, daß gewährleistet ist, daß das Verbindungskabel nicht durch das Blickfeld des Lenkers verläuft. Weiters muß gewährleistet sein, daß das Mikrofon so angebracht werden kann, daß ein einwandfreies Sprechen möglich ist und die beim Lenken erforderliche Körperhaltung während des Telefonierens nicht wesentlich geändert werden muß und weder die freie Sicht noch die Bewegungsfreiheit des Lenkers - insbesondere durch Kabel - beeinträchtigt wird und der Lenker bei Zuwendung nicht von der Beobachtung des Verkehrsumfeldes abgelenkt wird. Der Lenker muß die maßgeblichen Funktionen des Mobiltelefones mit einer Hand bedienen können, ohne die beim Lenken erforderliche Körperhaltung wesentlich zu ändern.
_____________________________
Zum Streiten gehören zwei! Aber nerven kann ma auch alleine. Ich streite nie! Ich versuche nur zu erklären warum ich Recht habe.
|
|