hallo Leute. Ich wurde heute mit Blaulicht verfolgt, angehalten und schlußendlich angezeigt, weil…und jetzt kommts…mein Kennzeichen statt 30Grad einen Winkel von 45 Grad zur Längsachse aufweist. Es steht zu flach, erklärte der Polizist. Weiß irgendwer, ob das stimmt, was auf mich zukommt, ob man hier Einspruchsmöglichkeiten hat. Ich war ehrlichgesagt mehr als sprachlos. Das Bike wurde vermessen, fotografiert, und ich hatte das Gefühl ein ganz wilder Verbrecher zu sein. Weil das Kennzeichen nicht gerade genug montiert ist.
auch schon.In der Anzeige stand dann „Kennzeichen nicht annähernd lotrecht angebracht“ .
Das schlimme ist nur das Dich die Bullen sicherlich zur Überprüfung schicken.
Dann würde ich den BocK sicherheitshalber wieder auf Original zurückbauen.
Aber wart erstmal ab was in der Anzeige steht.
MfG Max
aber die Polizisten haben leider recht - § 49/6 KFG: …die kennzeichentafel ist senkrecht zur Längsmittelachse und annähernd lotrecht anzubringen …
sorry, bad news
lg mervin
Hast du das Kennzeichen so montiert oder war das orginal so??
Bei meiner Husaberg ist es auch ziehmlich flach, aber orginal so!
mfg Andi
und wie lautet die genaue definition von „lotrecht“?
wieviel grad sind in öster. erlaubt?
habe auch nicht mehr den org. kennzeichenhalter oben weil er hässlich war und befürchte, dass meine tafel auch zu flach montiert sein könnte…
Die behördliche Kennzeichentafel muss hinten, senkrecht zur Längsmittelebene des Kraftrades annähernd lotrecht und und so angebracht sein, dass das Kennzeichen vollständig sichtbar sowie gut lesbar ist.
ok…45Grad ist nicht annähernd lotrecht…allerdings ist das Kennzeichen vollständig sichtbar und gut lesbar…EINDEUTIG! … und damit erfüllt die Anbringung den Zweck!
woher kommen diese 30 Grad? In welcher Verordnung steht das? Wo gibts einen Komentar zu dem Gesetz?
Ich komme mir echt sekiert vor!
Also ich werde mit Blaulicht verfolgt, weil mein Kennzeichen zwar gut lesbar ist, aber um 15Grad zuviel in den Himmel schaut?
alternativer Kennzeichenhalter oben. Kein Selbstbau…habe ich mit dem Bike mitgekauft…ein Original Zubehörteil…
Polizisten haben natürlich immer Recht…die Frage stellt sich mir aber schon: wem ist durch diese Amtshandlung geholfen? - Wem habe ich geschadet? - liegt das nicht schon im Ermessen des Beamten, tätig zu werden? - Bevor ichs vergess: die ABE für den Auspuff habe ich auch nicht mitgehabt(liegt im daheim im Ladl)…jetzt summiert sich das ganz schön schlimm auf, oder…
vor 14 Tage dass selbe problem mit Zivilpolizisten gehabt habe 21 Euro bezahlt und die Sache war geritzt.
Deswegen seteht meine Mühle gerade beim Händler meines vertrauens und es wird alles eingetragen bzw tüv mäßig gebaut.
fg
2006 in klaus (oö).
da is ana ganz scharf auf de kennzeichen.
hab dann einspruch gemacht, und statt den geforderten 78,00 hab ich 32,00 bezahlt.
begründung war, das mein kennzeichen sehr wohl zu lesen war. allerdings nicht ganz „annähernd lotrecht“ montiert war. beweisen konnte ich dies mit einigen fotos von ausfahrten, wo das kz gut zu sehen war aus verschiedenen winkeln.
viel erfolg beim einspruch, du schwerverbrecher.
;-))
Es zählen die Abmessungen lt. Typenschein. Alles was vom Typenschein abweicht muss man typisieren. Ob es gut lesbar ist egal.
Bei KTM gibt es das „Sportheck“. Soweit ich das in Erfahrung bringen konnte ist das nicht zulässig. Auch wenn die Bikes damit ausgeliefert werden.
…na denk mal nach. weißt du was ein lot ist?
dann weißt du auch was lotrecht heißt…
anders kannst dus nicht definieren…
lg
arno
gehabt und da die blauen alles ganz genau aufgenommen haben wird ein einspruch wahrscheinlich auch nix bringen aber wart erst mal ab was in der anzeige oder was da jetzt auch immer kommt drinnsteht. übrigens ist es im verwaltungsrecht wurscht ob du einen schaden anrichtest oder nicht (wenn du zb: über eine haltelinie fährst und niemanden gefährdest blechst auch)
diskussionen mit der polizei sind vorprogrammiert wenn es keine genaue grad-angabe über den winkel im öster. gesetztext gibt…
meine tafel kann man deutlich erkennen auf dem neuen kennzeichenhalter; sie ist nur bißchen flacher befestigt als auf der orginalhalterung von der SV
lotrecht ist eindeutig, oder bist dir bei waagerecht auch ned ganz sicher?!?
über die sinnhaftigkeit kann man sicher fachsimpeln aber es ändert nix an der strafe
über lotrecht braucht man genausowenig diskutieren wie über senkrecht oder waagrecht oder warum der himmel blau ist…
lg
bone
Nachdem wir ja beide das gleiche Radl haben - weiss ich dass du hier nicht die Wahrheit sprichst…ggg…SCHURKE!! - die Kennzeichenhalterung die du oben hast - im übrigen ich auch - ist die Endurohalterung - sprich die ist nicht StVO-konform - ergo - evetl. Probleme mit den Kapplständern - die StVO-konforme Halterung ist um 1m länger und steht senkrecht zum Heck und schaut aus - wie ausn O…sch ausezaht…ggg…
Grüsse
Hab das Bike, aber neu gekauft und da war dieser Halter schon drauf!!
Hatte letztes We ein super Erlebnis: Bin um die kurve geprescht ca. 100km/h als ich auf der anderen Seite die Polizei sah. Sie hatte kein Radar dabei, jedoch der eine hat sich aus dem Fenster gelehnt und ich glaube meine Nummer notiert! Bin aber später wieder in die andere Richtung vorbei gefahren und wurde nciht angehalten zu welchem Zweck???
PS: Hab schon eine Kontrolle hinter mir unter Polizist hat an meiner Berg nichts herumgemekert!
mfg Andi
„War schon drauf …“ ist ziemlich die Nummer 1 in der Hitparade der Ausreden, dicht gefolgt von „das hat mir der Händler so verkauft“ und „das hab ich nicht gewußt“.
Leider helfen diese Argumente aber nicht weiter. Betreffend der Radarsache: Warum solltest Du auch aufgehalten werden? Wenn Du bei der Messung zu schnell warst kommt eh eine Anzeige (soweit das Kennezcihen ablesbar war) und sonst paßt es eh …
Habe die Ehre
Ully-Bär