Kenn mich nicht mehr aus..

Jungs ich kenn mich einfach nicht mehr aus … wollte mir anfangs eine Suzuki SV 650s zulegen und die Drossel da ich noch bis august mit 34 bzw. 48 PS herumtuckern muss, da ich keine passende gefunden habe hab ich mich nach was anderem umgeschaut und eine Kawasaki ZX 6R 636 bj 06 gefunden, die schon auf 25kw gedrosselt ist, wie ist das möglich gab doch mal ne Regel nur bis 96PS offen darf sie auf 34 PS gedrosselt werden, ich schreib den Händler an wie er die gedrosselt hat, seine Antwort „Das ist gar kein Problem, das ist möglich“

Hab schon Luftsprünge wegen dieser Aussage gemacht, dan zur Sicherheit nochmal 3 Kawasaki Vertragswerkstätten angerufen nachgefragt, alle haben gesagt, nein unmöglich das gibts nicht, als ich sagte ich hab doch eine gefunden die schon Typisiert ist meinte sie wieder unmöglich.

Kann mir das jetzt mal einer erklären ?

Achja mein Traumbike ist eigentlich eine Honda CBR 600 F aber auch hier ist es nicht möglich, mit dem unterschied das ich bei der Honda auch keine Gebrauchten mit 34pS finde bei Kawasaki gibts zb gebrauchte Z750, zx6r, zx6r 636 die immer wieder mal auf 34 PS gedrosselt sind … ?

Lenkberechtigung A2:
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind.
Eine Lenkberechtigung für die Vorstufe A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, gilt nach dem 19. Jänner 2013 als Lenkberechtigung für die Klasse A2.

Deine eher technische, bezüglich Drosselungsmöglichkeit gestellte Frage passt besser unter „Motorradtechnik“

MfG, Heinz

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lg pg

Vorsicht bei den 48PS! Wenn die Lenkberechtigung nur für Fahrzeuge gilt, deren Leistung nicht von mehr als der doppelten abgeleitet ist, wird es herzlich wurst sein, wenn trotzdem 35kw im Zulassungsschein stehn. Denn die Lenkberechtigung fehlt ja trotzdem!

Fraglich wäre es meiner Ansicht nach unter 25kw - weil die alte Av ja die Regelung nicht kannte.

Motorradrecht: wie sieht das aus? Gilt die Av nun nur mehr als A2 oder wird der Umfang auf A2 erweitert und Av ist auch noch erfasst?

Bitte schau Dir auf meiner Site unter Lenkberechtigung auch die Übergangsbestimmungen an.

www.1000ps.at/motorradrecht

MfG, Heinz

Oiso für mi ergibt sich da ned wirklich a Nachdenken …Weyl: :eyes: Wie kommt Eigentlich Eine 48 Ps Eintragung überhaupt im T Schein zusammen wenn das mit Den Kilos und Der Doppellten Leistung nicht eh schon Berücksichtigt wurde …Welcher Gutachter oder Werkstatt traut sich das?..welcher Eintragungs Berechtigte wird so Blöd sein und wegen so am Schaß , wirklich Ärger zu Riskieren? und mal Ehrlich Wieviel Motorräder gabs VOR der NEUEN 48 Ps Regelung denn Die mit Echten 48 Ps eingetragen waren ?..mir ist keines Bekannt

i sog : Wenn ein Moppal im T Schein 48 Ps stehen hat …dann sind Die geforderten Sachen eh schon geprüft worden . weil sonst gäbe es den 48 Ps Eintrag ja gar nicht weil Dieser defakto ja dann Illegal wäre .

Hab eine ähnliche Problemlage, drum häng ich mich mal hier an

Würd gern eine Honda NTV Bj 94 von 42kw auf 25kw drosseln. Laut meinem (freien) Händler geht die Typisierung zwar in Deutschland, aber nicht in Ö.
Frage: Geht da was über Einzelgenehmigung beim Landeshauptmann/Landesregierung?

Danke für die Info im Voraus :smiling_face:

i was es ned :grin:…Aba imma wenn Nicht Grüßer do wos im 1 Beitrag schreiben …hob i auf anmol Unglaubliche Gedächtniss Lücken :sunglasses: …glei Viel mehr ois i eh Normal scho hob :grin: :grin:

Lg Pg

Warum sollt er an Haufen Ungustln und Schmähfira grüßen ? :wink:

Die meisten der oiden Säcke haben selbst nie eine Begrüßungsrunde inkl. Drangl eingeleutet und hakn auf den Newcomern herum, zeig man dei Begrüßungsrunderl Pilie ?

Kalle_B.

Danke Kalle! Wie manche glauben, sich hier mit sinnlosen Postings wichtig zu machen, geht mir eh am Keks. Ich bin auch in anderen Motorrad-Foren aktiv (gern mit Vorstellungsrunde), aber hier wird man in der Regel zuerst mal (von einigen wenigen) angepatzt.

Zu meiner eigenen Frage (falls es wem hilft oder interessiert): Magistrat sagt, es geht, wenn Honda ein Gutachten für den Drosselsatz hat. TÜV sagt, es geht nicht, weil man angeblich mit Vorstufen-Führerschein keine gedrosselten Motorräder fahren dürfe, sofern sie nicht als Leichtmotorräder genehmigt worden sind; diese Regelung war wiederum dem Herrn vom Magistrat in der Form unbekannt. Die Anfrage bei Honda Austria läuft noch.

Was lernen wir draus? Der Gesetzes- und Regulierungswahn treibt muntere Blüten. Wie wärs, sich einfach auf die 25kw oder 0,16kw pro Kg zu beschränken? Aber ok, anderes Thema.
Ich bleib jedenfalls dran und quäl die Behörden :wink:

Oide Leia …oba anscheinand imma wieder zum NEU erwähnen Notwendig :eyes:. Daher Nochamoi Nur für Di: …Es geht mir Nicht um a Vorstellung oda sonst was …wos mi stört ist , dos Nedamal a Kurzes Hallo , oda a Hi …oda was woas i…mehr Üblich ist und des beim 1 Beitrag …Und Ja i hob mi a need Vorgstellt …Aber i haob WENIGSTENS Hallo gschriebn ghabt . Einige wenige machen das imma noch so…und woin Andererseits , dann wos üba Ihr Moppal wissn , wosd Eana defakto goar ned Wirklich Antworten kannst weyls zu Deppat saind in Ihrem Profil wenigstens Den Ortsnamen anzugeben…Und was soi des dann werden …wenn Der Jenige meinatwegn aus Tirol is…und i halt aus Wean …was fängt Der dann mit ana Werkstatt, Reifendantler oder sontwas aus Wien , und Umgebung an ?..Sehr sinvoll-odrr :dizzy_face:…Desweiteren such ich mir imma noch Selba aus , wem i wos schreib oda ned…auch wenns Dir und Aundane ned passt…kümmer Dich um Dein Eigenen Dreck :wink:…brauchstas jo ned Lesn , wenns da ned passt …und wennsd a Blöds Sprüchal zu mir setzt griagst es ebn zruck und Aus.

lg pg

Guat Leitln die glauben das man a guat geputzte Glaskugel rumstehen hat gibts genug und das man oft in sein Problem vertieft glaubt ‚der andere‘ was eh um wos es geht ist auch oftmals zu beobachten, nur waun i in a Beisl zum ersten mal bin, moch i a ka Lokalvurstellungsrunde …

Oba das die oiden Säck in an Forum die Neiankömmling glei amoi deppat aunred wengan griaßn, oba söbst kaum an groden Sotz aus da Pappn bringan is hoit a symptomatisch für so Grantler :wink:
Daham nix zan redn weä doe oide daham de Hosna aunhot, oba im Formum mochns auf Jonny Wichtig…

Nix gehen gepflegte Kommentare, aber nur aufn griaßn umahockn zeigt a scho einiges… :eyes:

Kalle_B.

wenn das fahrzeug schon vor der neuen regelung gedrosselt war, oder hat vor dem 13.1.2013 auch schon die regelung „offen nicht mehr als 96kw“ gegolten ?

Nein, soweit ich verstanden habe, gilt die Klausel „ungedrosselt maximal doppelte Leistung für Klasse A2“ für alle Neuzulassungen ab 19.1.2013.

Zum Fall NTV: Honda Austria gibt kein Gutachten für eine Drosselung raus. Hat sich damit erledigt.

Heisst es in der Regelung wirkllich „ungedrosselt“ oder wars net viel eher „von einem Motorrad abgeleitet, dass nicht mehr als xx kW hat“?
Die Frage ist nämlich deswegen relevant, weil es ja nicht nur eine Drosselstufe gibt. zB könnte Kawasaki eine offene ZX6R haben, dann eine Version mit 96PS und von dieser dann die 48PS ableiten.

Kraftrad : KFG §§ 2 (1), 3 (1)

Begriffsbestimmungen der Krafträder die für den Verkehr auf Straßen bestimmt sind oder verwendet werden:

 Kraftrad ist ein Kraftfahrzeug mit 2 oder 3 Rädern, mit oder ohne Doppelrad;
 Motorfahrrad ist ein Kraftrad mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, dessen Antriebs(kolben)motor einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ hat (Kleinkraftrad im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG);
 Motorrad ist ein einspuriges "Kraftrad" (Bezeichnung im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG);
 Kleinmotorrad ist ein Motorrad dessen Antriebs(kolben)motor einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ hat;
[b] Leichtmotorrad ist ein Motorrad mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, das nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet ist;[/b]
 Motorrad mit Beiwagen ist ein (mehrspuriges) Kraftrad, das an einer Seite (links oder rechts) mit einem zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmten Beiwagen fest verbunden ist;
 Motordreirad ist ein Kraftrad mit 3 Rädern.

Einteilung der Krafträder in nachstehende Ober- und Untergruppen, (Klassen L1e - L5e):

 Kleinkrafträder (Motorfahrräder),
 zweirädrige Kleinkrafträder (Klasse L1e, Motorfahrräder),
 dreirädrige Kleinkrafträder (Klasse L2e),
 Motorräder (Klasse L3e),
 Kleinmotorräder,
 Leichtmotorräder,
 Motorräder mit Beiwagen (Klasse L4e),
 Motordreiräder (Klasse L5e).

Leichtmotorrad: Lenkberechtigung Klasse A2

aber meine frage war ob das auch für fahrzeuge gilt die zb: 2005 gedrosselt wurden obwohl das damalig modell mehr als die doppelte leistung hatte. ich denke mir nämlich dass einmal typisiert für immer gilt

Genau das, was ich meine.

Der Vorschrift ist genüge getan, wenn der Hersteller eine Zwischenvariante einzieht und dann von dieser das Leichtmotorrad ableitet. Is ja relativ leicht zu bewerkstelligen.

würd mich auch Interessieren …Wie schaut das jetzt aus :

Angenommen man kauft ein Moppal mit damaligen 34 Ps , zb ( ,Aprilia RS 250 od. Honda VFR 400 uswusw )…Die wo im Offenen Zustand mehr PS als 48 hatten. Sind Diese dann bei Einer Umschreibung auf Den Neuen Besitzer auf 48 ps Neu zu Typisieren oder bleibt Diese 34 Ps (bzw 27 Ps) Eintragung solange Gültig wie das Moppal Existiert , unabhängig von Der Halter Zahl?.

Lg Pg

Gegenfrage, was hat eine Typisierungeigentlich mit xy-KW mit dem Fahrzeughalter zu tun ? (oder steht in Deinem Typenschein/CoCo Papier only for Pilgram1 ? :wink:
Ist bei den ‚runtertypisierten‘ Motorradln der Name des Halters mit’typisiert’ ?

Kalle_B.