Keine Gnade bei Fahrerflucht

Ein Autolenker übersieht einen Fußgänger, der nachts am Straßenrand entlang geht, und fährt ihn an. Leider ein ganz alltäglicher Unfall, nur der Lenker hält nicht an. In fünf Prozent aller Unfälle mit Personenschaden steigt der ‚Täter‘ einfach aufs Gas und fährt davon.


Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe

„Unfallflüchtige haben mit rechtlichen Folgen zu rechnen, vorausgesetzt man findet sie“, sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Als „fahrerflüchtig“ gilt, wer als Lenker eines Fahrzeuges die Verletzung des Unfallopfers verursacht hat und diese Person im Stich lässt. Die Strafdrohung gemäß Strafgesetzbuch beträgt je nach Unfallfolge bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Aber auch das Entfernen vom Unfallort gilt als Fahrerflucht.


Wer an einem Unfall beteiligt ist, hat laut Straßenverkehrsordnung mehrere Verpflichtungen:

Personen, die im weitesten Sinn als Unfallverursacher zu bezeichnen sind, müssen - ohne Rücksicht darauf, ob sie am Unfall schuld sind - als Fahrzeuglenker sofort anhalten, die Unfallstelle absichern sowie an der Aufklärung des Sachverhaltes mitwirken.

Wenn Personen verletzt wurden, muss der Verursacher Hilfe leisten oder zumindest Hilfe herbeiholen. Auf jeden Fall muss die Gendarmerie oder Polizei sofort verständigt werden.

Unfallverursacher ist, wer eine Ursache für einen Unfall gesetzt hat, in den ein anderer Straßenbenützer verwickelt ist. Ob man selbst Unfallfolgen erlitten hat, ist dabei unerheblich. Unfallverursacher ist man auch dann, wenn ein anderer Straßenbenützer ausweichen musste und verunglückte, obwohl mit dem Fahrzeug des Verursachers kein Zusammenstoß erfolgte.
Auch wer zu einem Unfall dazukommt, ohne ihn selbst verursacht zu haben, hat gewisse Pflichten. Erforderlichenfalls muss er Hilfe leisten, sofern ihm diese ohne eigene Gefährdung zumutbar ist. Die Hilfeleistung kann aber entfallen, wenn dies offenkundig nicht mehr notwendig ist.

Im Notfall muss jeder - selbst wenn er vom Unfall nichts mitbekommen hat - ein Handy oder sogar ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, damit Hilfe herbeigeholt werden kann.

Zeugen haben natürlich an der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken.

Strafen für unterlassene Hilfeleistung

Verstöße gegen diese Verpflichtungen werden mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro bestraft. Die strafrechtlichen Folge der unterlassenen Hilfeleistung wird mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder 360 Tagessätzen bestraft.


Fahrerflucht-Unfälle mit Sachschaden

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hat den Schaden zu ersetzen, sobald er als Fahrerflüchtiger ausgeforscht ist.
Findet man den Fahrerflüchtigen nicht, so gibt es keinen Sachschaden-Ersatz.
Fahrerflucht-Unfälle mit Personenschaden

Der Geschädigte muss sich innerhalb von drei Monaten an den Versicherungsverband wenden und Ansprüche gegen den Verkehrsopferfonds geltend machen.
Fahrerflüchtige haben keinen Anspruch auf Unterstützung aus der Rechtsschutzversicherung.
Kaskoversicherer können die Leistung verweigern, wenn sie beweisen können, dass durch die Fahrerflucht die Aufklärung der Schadensursache vereitelt wurde.

Fahrerflucht mit Fahrrädern

Übrigens: Auch mit Fahrrädern wird immer wieder Fahrerflucht begangen. „Traurig, denn bei Feststellung des Unfallverursachers würde seine Haushaltsversicherung ohnehin für Schäden aufkommen“, stellt Jurist Hoffer fest.


(c)ÖAMTC
dachte ich poste das mal aus aktuellen anlass
mfg bertl

Der schwere Motorradunfall lag zwar bereits sieben Monate zurück, machte aber Herrn Z. immer noch zu schaffen – und zwar körperlich ebenso wie rechtlich.

Was war passiert? Herr Z. wurde als Geradeausfahrender von einem entgegenkommenden, linksabbiegenden PKW-Lenker übersehen. Herr Z. fühlte sich vollkommen unschuldig, was indirekt auch die Staatsanwaltschaft bestätigte, die dem PKW-Lenker eine Geldbuße auferlegte.

Herr Z. hatte bei dem Unfall neben zahlreichen Prellungen auch komplizierte Brüche des Ober- und Unterarmes erlitten, die immer noch Schmerzen verursachten. Schmerzen anderer Art bereitete ihm aber auch ein Schreiben seines Anwaltes, mit dem er Frau Mag. Gabriele Pfeiffer von der ÖAMTC-Rechtsabteilung aufsuchte. Darin teilte der Anwalt Herrn Z. mit, dass seine Ansprüche kaum durchzusetzen sind und er daher von einem Prozeß dringend abrate. Für diesen „guten Rat“ verrechnete er außerdem € 1000,–.


Guter Rat muss nicht immer teuer sein

Die Juristin beruhigte Herrn Z. und setzte sich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung. Sie konnte erreichen, dass Herr Z. schon nach drei Wochen den kompletten Fahrzeugschaden und einen Vorschuß auf das Schmerzengeld von insgesamt € 7000,–überwiesen erhielt.
Mag. Pfeiffer: „Die unglücklichen Vorgänge in diesem Fall stellen sicherlich eine absolute Ausnahme dar. Doch zum Glück hat sich Herr Z. daran erinnert, dass er als ÖAMTC-Mitglied auch kostenlose Rechtsberatung erhält und konnte dadurch einen großen finanziellen Schaden hintanhalten."

Der ÖAMTC hilft seinen Mitgliedern bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen und stellt sogar kostenlos einen Verteidiger zur Verfügung, wenn gegen ein Mitglied nach einem Verkehrsunfall ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung eingeleitet wird



is erwähnenswert!

rauf :wink:

Sehr interessant!

LG, P.

hast leicht schon mitn öamtc telefoniert?

die seite vom öamtc is echt informativ

mfg

muss aber erst den krankenstand beenden
damits ne forderung auf den tisch legen können


ca 100 - 250 euro / Tag je nach art der schmerzen

:wink:

du! das is grad für meinen schwager leider sehr aktuell! da iwrd demnächst ein verfahren fällig weil vor ihm einer abgebogen is ohne zu blinken! er hat dadurch die rf gelegt! und obwohl ich hinterm geri war und grad noch ausweichen konnte, und mit dem fahrer des autos noch gesprochen hab über den unfall (bin ihm nachgefahren ein stück und hab ihn angehalten) ist er weggefahren und nach unserer anzeige wegen fahrerflucht streitet der wixer alles ab! :frowning:

mal schauen was rauskommt!

mfgmax

somit bis du der zeuge
er hat keinen, ergoo 2 gegen einen

thx, mit guten anwalt gewinnst!

is auch für mich akutell
[url=http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=1189074]http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=1189074[/url]

eh schon gelesen mit deinem unfall!

naja wir haben sogar noch nen driten unabhängigen zeugen! aber der fahrerflüchtige streitet alles ab und gibt seine frau als zeugín an dass er nicht mal dort gewesen is zu der zeit! :frowning:
ganz so einfach wirds nicht den ich! auch wenn er offensichtkich lügt! beweis das mal! :frowning:

mfgmax

3 gegen 2
bei vorsätzlichen meineid

ab vor gericht, gibt meist ungereimtheiten bei den aussagen und das wars schon!

also mal abwarten und tee trinken! :slight_smile:

mfgmax

bin gespannt was rauskommt

(nonaned)
ggg

aber wenn ichs weiss, wirst es sicher erfahren

wie gehts so?

hab heute den ganzen tag nix gmacht g
oja, gelesen fg

net schlecht

bin fast den ganzen tag im bett gewesen und schon wieder müd…

dass ich diese Informationen nie wirklich brauchen werde … trotzdem gut zu wissen, wo sie abrufbar sind.

LG, P.

für solche Schweine muss hinaufgesetzt werden !

3 Jahre Haft sind einfach zu wenig !

hoffentlich genug geschlafen

Die Höchststrafe ist völlig wurscht,

hi !!