... - 23.5.2013 13:14:50
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Schuttwegraeumer
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Mitglied seit: 12.10.2008 Wohnort: Wien Status: offline
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ORIGINAL: Arsenal In Österreich ist es so, dass jedes Fahrzeug eine Erstzulassungsfrist von 2 Jahren ab dem Ausstellungsdatum des COC-Papier/Typenschein hat. In dieser Zeit sollte das Fahrzeug angemeldet werden. Ist dies nicht der Fall, dann ist eben diese Erstzulassungsfrist abgelaufen und das Fahrzeug kann nicht angemeldet werden. Meiner Erfahrung nach, arbeite in einer Zulassungsstelle, reicht es, wenn man sich mit einem Händler der Marke in Verbindung setzt. Dieser veranlasst dann beim Generalimporteur, dass die Erstzulassungsfrist nach hinten verlegt wird. Dann steht einer Zulassung nichts mehr im Wege. LG Bernie Frage mich was solche Regeln sollen. Ist das von der EU vorgegeben oder wieder auf unserem Mist gewachsen?
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