Kaufvertrag mit letztem Zulassungsinhaber notwendig

Hallo, ich habe letztes Jahr den Rahmen meiner Maschine ( zx7R) bei einem Sturz geschrottet, und will nun ein unvollständiges Bike mit guter Substanz kaufen und aus 2 eins machen. Da bei meiner eben der Rahmen hin ist, muss ich zwangsläufig auf dem der anderen aufbauen. Der Typenschein ist dabei, allerdings hat der jetzige Besitzer damals keinen Kaufvertrag gemacht, weil er die Maschine als Teilespender gekauft und nie auf sich angemeldet hat. Reicht es nun wenn ich mit ihm einen Kaufvertrag abschließe, oder muss das unbedingt einer mit dem letzten Besitzer der Maschine sein auf den sie auch angemeldet war?
danke, lg max

:eyes:

Vielleicht meldet sich Motorradrecht.

:wink:

dass du das motorrad aufbauen willst und so tun als hättest du eine andere maschine gekuaft, in dem fall musst du den kaufvertrag mit dem letzten zulassungsbesitzer machen oder der jetzige besitzer hat ein beglaubigtes schreiben dass er der rechtmäßige besitzer ist.

du kannst aber auch den neuen rahmen eintragen lassen, in dem fall brauchst du aber eine bestätigung über den fachgerechten einbau.

was für dich einfacher ist musst du selber wissen

Ist halt alles sehr kompliziert.

:eyes: :cold_face:

Dich ned zu was kriminellen verleiten aber es soll Leute geben die sich selber einen Kaufvertrag geschrieben haben, seit das anmelden nicht mehr nur in der zuständigen BH sondern bei Versicherungen gemacht wird is da eigenlich keiner mehr so genau…
Zumindest is mir noch nicht passiert das so ein Kaufvertrag bei der Anmeldung auf Echtheit überpüft wurde…

Gruss

das nicht Urkundenfaelschung?

:cold_face:

Jop
Wie gesagt hab nur gehört das des geht :wink:

Und naja wo kein Kläger da kein Richter…
Das mopped gehört ja ihm bzw. Hat er es ned gefladert

Stimmt schon.

:wink:

Morgen!

das geht jetzt noch einfacher und legal!!

hatte erst so einen Fall…
meine Anmeldestelle hat ein Formular aufliegen das sich „Eidesstattliche Erklärung“ nennt…, damit unterschreibst du einfach einen A4 Wisch das die Kiste nicht gestohlen ist und dein Eigentum ist!

wird gerne bei Oldtimer verwendet die schon 30 jahre im schuppen stehen und der Vorbesitzter nicht mehr auffindbar ist!

lg Max

Sehr gut. Danke fuer die Information.

:wink: