"illegales" Moped ausgeborgt - wer zahlt?

Hab mir gestern eine Maschine von einem Händler ausgeborgt. Bei einer Verkehrskontrolle sind diverse Mängel aufgefallen (Auspuff, Spiegel, …) und die REnnleitung hat fleissigst notiert.
Wer bekommt jetzt die Rechnung präsentiert. Der Lenker oder/und der Zulassungsbesitzer?

Wer kann hier helfen oder hat sowas schon mal erlebt?!

einerseits musst du dich vor inbetriebnahme davon überzeugen, dass das kfz den bestimmungen entspricht (hab ich mal so gelernt (führerscheinprüfung)) andererseits direkt vom händler…

frag mal beim öamtc nach, die haben entsprechende juristen (nach dem motto_ geh zum schmied, nicht zum schmiedl)

erkundige dich mal, ob du dir bei einer strafe, diese beim händler zurückholen kannst. imerhin ist er der konzessionierte, der dich mehr oder weniger bewusst mit einem nicht entsprechenden kfz auf die strasse geschickt hat (mal so eine idee von mir-würd ich aber nur machen wennst eine rechtschutzversicherung hierfür hast (vorher abklären))

„koasa“

…koasa schon schrieb, du mußt dich als Lenker davon überzeuigen, dass das Kfz, dass du lenkst, auch ok ist!

Der Besitzer & du bekommen die Strafe!

LG.Harry

Selbe Meinung wie die beiden oberen Poster.
Wirst Leider nicht hinwegkommen über eine
Strafe.

Gruß
Geri

beide oT

Beispiel: war vor 3 Jahren mit einer geborgten 750er GIXXen unterwegs. Offene Akrapo → der Gendarm war leider vom Fach („wo is´ des E-Zeichen?“) —> ich 70€ & der Fahrzeughalter 50€.

LG, Peter

glaub ned das das soo eindeutig ist !!
weil im Prinzip könntest DU dann den Händler klagen das er Dich mit einem nicht STVO gerechten Fahrzeug fahren hat lassen !!

glaub eher das der Händler die Strafe bekommen wird, was für Taferl hast Du drauf gehabt !??

blau oder normale !!???

blau= Werkstattkennzeichen, Probefahrtkennzeichen!
d.h. egal was montiert ist ist ja nicht angemeldet!!

weiss= ist schon schlecht, weil ja quasi der Händler ein nicht genehmigtes Fahrzeug angemeldet hat !!

ich glaub, im Prinzip kannst Du nix dafür weil der Händler hat Dir das Fahrzeug übergeben ohne daraufhinzuweisen was nicht legal ist !!

sind weiß.
illegal waren Auspuff, Spiegel, fehlender Rückstrahler, Winkel des Kennzeichens und das fehlende Verbandspackerl.

hast du gleich zahlen können/müssen oder ist des mit der Post kommen?

… ist auf jedenfall deine Sache, das liegt in der Verantwortung des Lenkers es mitzuführen (würde ich aber auch nicht bedenken bei einer Probefahrt), und ganz ehrlich, du wirst doch gewusst haben, dass die Teile nicht legal sind, oder?

bei auspuff hab ich gfragt und hab nur als antwort bekommen - original ist er nicht.
Bei den Spiegeln und beim Nummerntaferl kenn ich mich zwenig aus - aber wanns illegal sind. und auf den Rückstrahler hab ich nicht geachtet.

Generell find ichs natürlich oarg das so ein radl herborgt wird.

also Rückstrahler hatte ich noch nie auf meiner R6 !!! gg noch nie beanstandet worden !!
Auspuff ist auch Offen → kein problem !!

Verbandsdingsbums → hab i immer mit !! gg

naja würd mich echt mal erkundigen bei ÖAMTC und ähnlichen und nachfragen !!

achja WO hast das ausborgt ?? und was war es für ein Teil ??

Hallo Pechvogel,
das Gesetz schreibt vor, dass du dich vor Antritt der Fahrt vom verkehrstüchtigen Zustand des Fahrzeuges überzeugen musst. Das betrifft in erster linie licht, hupe, bremsen, reifen.
Wenn du selber änderungen am motorrad vornimmst, musst du dafür sorge tragen, dass alles gesetzeskonform ist.
Wenn dir ( technischer Laie :wink: ) ein Händler ein Fahrzeug unter den Hintern schiebt, das technisch nicht einwandfrei ist, kannst du da nixx für. Denn: licht, hupe etc…hat funktioniert, Spiegel hat sie auch gehabt, ob original oder nicht kannst du nicht wissen. Also für dich ok, du hast ja keine Umbauten vorgenommen. Sonst müsstest ja erstmal aufn Prüfstand vor jeder Probefahrt, die Übersetzung, Vergaserbestückung etc…kontrollieren ). Ausserdem musst du ja nicht die Serienausstattung von jedem Motorrad kennen. Ich denke, der Händler ist da in der Pflicht, seine Kunden nicht auf illegalen Motorrädern spazierenzufahren ( wenn es denn dem Händler gehört ).
Verbandszeug ist halt pech, das geht wohl auf deine Kappe. Wären die Reifen runter, auch deine Kappe…
Aber der Rest: Einspruch erheben.
Vielleicht ist der Händler bereit, freiwillig deine Strafe zu bezahlen ?
Viel Glück

ich habe mir einmal kurz nach dem Führerschein eine CB 500 ausgeborgt, die als Leichtmotorrad typisiert war, als ich zurückkam meinte der Händler, dass die aber offen sei, weil das wollen die Kunden so. Damals habe ich noch nicht so genau gewusst, welche Konsequenzen es gehabt hätte wenn mich die Kieberei auf die Rolle gestellt hätte (fahren ohne Führerschein, Verlängerung der Probezeit, kein Versicherungsschutz und was weiss ich was), inzwischen sind die auch schon viel strenger, als damals…

War das jetzt eine Probefahrt mit einer Gebrauchten, oder einfach ein Verleihmopped, dann würde ich auch nicht ganz verstehen, warum das nicht original war…

mein papa hat sich dort eine gekauft und einen gutschein fürs moped ausborgen bekommen. also eine ganz normale verleihmaschine

War ein RSB-Brief -o.T.- LG, P.

beide, da der Lenker und der Zulassungsbesitzer gem. KFG haftbar sind. Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers - Pflichten des Zulasungsbesitzers

ist nun mal so!

Interessant sind hier die §§ 102 und 103 KFG:

§ 102. Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers

(1) Der Kraftfahrzeuglenker darf ein Kraftfahrzeug erst in Betriebnehmen, wenn er sich, soweit dies zumutbar ist, davon überzeugt hat, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und ein mit diesem zu
ziehender Anhänger sowie deren Beladung den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entsprechen;

Gemäss dem musst Du nur überprüfen, was zumutbar ist (nona). Ob es jetzt zumutbar ist, die e-Zeichen zu überprüfen, weiss ich nicht. Dazu hab ich beim VwGH keine Entscheidung gefunden.

Was steht denn im Mietvertrag drin?

zumindest sagen daß du das letzte mal bei ihm warst wenn er schlecht gewartete maschinen verleiht…!