Stimmt - 14.10.2004 8:01:00
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J.R.
Beiträge: 183
Mitglied seit: 24.10.2003 Status: offline
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aber beim Händler bekommst auch keine Garantie auf Verschleißteile, und wenn Du bei einem Motorrad mit BJ. 95 einen groben schaden hast, mußt Du es einem Händler erst beweisen können. Aber in diesem Fall muß man selber entscheiden, wieviel einem die Gewährleistung wert ist. Über dieses Thema könnte man stundenlang diskutieren, denn mit diesem sch. EU-Recht hat man auch als Privat Verkäufer schon Gewährleistungspflicht, welches auch eingeklagt werden kann, aber wer tut sich so etwas an. Ausser man wird bei so einem Kauf ordentlich vera.... Aber auch ein Händler zerlegt kein Mop. wenn er es zurücknimmt. Mit meiner kann man jedenfalls jeden Kauftest od. ähnlichen Test machen lassen, da hätte ich keine Angst davor. Und wie schon mal geschrieben, wenn ich keinen Käufer finde, fahre ich nächste Saison einfach selber wieder damit.
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