Nun - 24.1.2013 14:20:16
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Muhhh
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quote:
Es interessiert bei Fahrzeugen, die man anmelden will, weil die Gesetzeslage eben so ist. Auf den Kern gebracht sind sowohl KFZ als auch Einrichtung bewegliche Sachen, wo das Interesse an der Herkunft bei beiden gleich hoch ist. wo kein Kläger, da kein Richter. Bei den Dingen in einer Wohnung, kommt es kaum zu öffentlichem Interesse, sollte man aber danach suchen und dabei draufkommen, dass da was nicht passt und man kann die Herkunft nich lückenlos zurück verfolgen, könnte man Probleme bekommen. Ich meine in diesen Fälllen ist das im Prinzip theoretisch, weil praktisch da kaum was geht. Ein Fahrzeug ist ein grosser Brocken und sollte es geklaut sein muss man den Ursprung angeben, sonst gilt man ja selbst als der Dieb. Diese Anschuldigung von sich abzuweisen wird vielleicht noch gelingen, dennoch bleibt der bedenkliche Ankauf. Bei einem Fahrzeug ist's eben anders als bei einem, vielleicht gleich teurem, Haushaltsgerät. Da steht man ja quasi auf der watchliste mit der heutigen Vernetzung. Bis vor gar nich so langer Zeit, mussten Kaufverträge von KFZ zwischen Beteiligten verschiedener Bundesländer noch notariell beglaubigt werden um die Identität des Verkäufers eindeutig zu haben. Heute ist das auf Grund der Datenvernetzung nicht mehr notwendig. Kaum Einer prüft die tatsächliche Identität eines Verkäufers nach und Prüft ob der Mayer, der da "seine" Reibe verkauft, wirklich der Mayer ist. Ist halt so üblich und in 99,99% aller Verkäufe geht das eh gut, aber es gibt eben Ausnahmen. Bei unserem Kollegen hier glaube ich zwar nicht , dass sein Zweirad gestohlen ist, aber ein bisserl mehr Sorgfalt wäre beim Kauf schon gut gewesen. Ach ja, da ist ja noch was: Manch ach so tolle Erwähnung, dass das Fahrzeug noch niemals angemeldet war, kannein Schuss nach hinten bedeuten für einen Käufer. Wenn nämlich die Emissionsklasse des KFZ nicht mit der aktuellen behördlichen Klasse übereinstimmt UND der Stichtag bereits überzogen wurde, hat man ebenfalls schlecht Karten mit Anmelden. Der Zulassungscomputer kann dann die Einträge nicht mehr finden bzw. sind da "No go's" implemetiert und man hat zumindest erweiterte Umstände wie etwa eine Typisierung einschließlich Vorführung etc. Jedenfalls was Unangenehmes. Diesen Roman hier schreibe ich nur, in der Hoffnung es lesen so manche Unbedarfte, um sie u ein wenig mehr Umsicht beim Fahrzeugkauf zu animieren. greezzz...
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Fresst Müll!! Milliarden Fliegen können nicht irren! *Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein*
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