High Noon

[url=http://www.top50-motorrad.de][image]top50-motorrad.de

Top-Button zur wertfreien Traffic-Bestimmung. [image]http://www.evisor.net/forum/images/smilies/wink.gif[/image]

Herzlichen Gruss
chris-XX

Dann sind wir offensichtlich keine deutsche Internet-Seite - was soll"s

:mrgreen: wir sind höher als ihr wo stehtn da eigentlich das mofler?

Die Zahlen sind völlig gaga

Norbert,

so isses!

Heinz

ebens, hab das gestern abend in einem anfall von langer weile mal beobachtet und mit den unsrigen abgeglichen, das haut nich so ganz hin weil wir mehr besucher im fzr-forum.de hatten als die angezeigt ham. ich denk mal das mofler liegt dicht hinter uns auf platz 2 und motorradonline auf rang 3

[image]http://img96.exs.cx/img96/1637/brigittefinken3hx.jpg[/image]

„Ich bin für RADAR -Kontrollen“


« www.radarfalle.de »


Die freundliche Dame auf dem Bild ist Brigitte Finken, PR-Beraterin aus Hamburg,
zeitweilig steht sie mit Ihrem Schild, das aus hoheitlich exxekutiven Gründen NICHT
einzuziehen ist, zur Freude der Fahrzeugführer vor Radarkontrollen am Straßenrand.

Quelle: www.radarwarner-radarfalle.com

--------------------------------------------------------------------------------

Behörden in Deutschland kassieren offenbar zu Unrecht Bußgelder …

« FEHLMESSUNGEN » [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon5.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon5.gif[/image]

Eine Stichprobe des ARD-Wirtschafts-magazins Plusminus (Ausstrahlungstermin war
Dienstag, 07.12. um 21.55 Uhr) in fünf Städten und Kreisen ergab die Zahl von über 30.000
mangelhaften Bescheiden bei Geschwindigkeitsübertretungen.

Im Landkreis Osnabrück wurden mindestens 10.000 Bußgeldbescheide verschickt, obwohl die
Messbox nicht wie zwingend vorgeschrieben geeicht war. In Heilbronn fiel den Behörden über
Monate nicht auf, dass der Eichschein für eine Anlage falsch ausgefüllt war. In Offenbach wirkte
in rund 11.500 Fällen nicht zugelassenes Personal an den Bußgeldbescheiden mit.

Die so auf falscher Grundlage kassierten Bußgelder werden in der Regel nicht zurückgezahlt.
Auch Punktstrafen und Führerscheinentzug werden kaum zurückgenommen. Die Behörden
stehen auf dem Standpunkt, dass die Bescheide nach einer Frist von vierzehn Tagen auch
dann rechtswirksam sind, wenn die Geschwindigkeitsmessungen nachweislich fehlerhaft
zustande kamen. Davon erfahren die betroffenen Autofahrer aber nur, wenn sie rechtzeitig
Widerspruch einlegen und einen Rechtsanwalt einschalten.

Quelle: www.plusminus.de vom 07.12.2004

--------------------------------------------------------------------------------

[image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon4.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon4.gif[/image] KRITIK AN RADARKONTROLL-LASERGERÄTEN

« Rattenscharf » [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon5.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon5.gif[/image]

OLG Frankfurt a. M.: Kritik an Radarkontroll-Lasergeräten.
Nach Entscheidungen des OLG Frankfurt a. M. (2 Ws B 367/95 und 2
Ws B 400/95) sind Geschwindig-keitsmessungen mit tragbaren La-
sergeräten (sog. Radarpistolen) zwar grundsätzlich zur Feststellung von
Geschwindigkeitsüberschreitungen geeignet, doch muß im Zweifels-
fall einwandfrei bewiesen werden, daß keine Fehlmessung vorlag.
Der 2. Bußgeldsenat hat damit auf die Rechtsbeschwerden von Auto-
fahrern die vorinstanzlichen Entscheidungen aufgehoben und die
Sache zur erneuten Verhandlung an das AG zurückverwiesen. Insbe-
sondere bemängelte der Senat das Fehlen eines Sachverständigen-
gutachtens über mögliche Fehlmessungen. Die Messung mit den
sog. „Laserpistolen“ geschieht dadurch, daß die Gerate die vorbei-
fahrenden Fahrzeuge visieren. Sodann wird durch das Gerät ein La-
serstrahl ausgesendet, der vom Wagen reflektiert und von dem Gerät
wieder aufgenommen wird. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs er-
scheint in einem entsprechenden Kontrollfenster. Eine Fotodokumen-
tation wie bei den normalen Radarmessungen gibt es bei diesen
Geräten nicht. Bei den Messungen durch diese Geräte sind u.a. Ta-
geslicht und verkehrsarme Straßen notwendig, um die gemessene
Geschwindigkeit eindeutig einem Fahrzeug zuordnen zu können. Der
Senat hob die vorinstanzliche Entscheidung insbesondere deshalb
auf, weil die messenden Beamten - gerade wegen der vorstehenden
Unzulänglichkeiten - keine Angaben über die Verkehrsverhältnisse
gemacht hatten und somit eine Fehlmessung nicht auszuschließen
war. (Quelle: FAZ vom 19 .7.1995 - HAZ vom 19.7.1995)

--------------------------------------------------------------------------------

Knick in der Optik ???

« URTEIL »

Radarmessung. Ein Autofahrer war zu 50,- €uro Geldbusse und drei Punkten
verurteilt worden, weil es nach Abzug von drei Prozent Toleranz um 26 km/h
zu schnell gefahren war. Das Messgerät Multanova 6F war bei der Messung
auf „fern“ eingestellt, obwohl im Nahbereich geblitzt wurde. Der Fahrer legte
dagegen Beschwerde ein vor dem OLG Koblenz und wies dabei auf die in der
ADAC-Motorwelt 12/01 veröffentlichten möglichen Fehlmessungen hin. Die
Busse wurde daraufhin auf 40,- €uro und einen Punkt ermässigt.

Az. 1 Ss 243/02

--------------------------------------------------------------------------------

[image]http://img96.exs.cx/img96/6/canard4ed.jpg[/image]
Einspruch - in einer Sekunde zweimal geblitzt

« Tiefflieger » [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon6.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon6.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon6.gif[/image]

Ein Kfz.-Fahrer wurde in Osnabrück innerhalb einer Sekunde
gleich zweimal vom Radar erwischt: einmal von rechts mit
64 km/h und 200 Meter weiter von links mit 63 km/h.

Dafür sollte er je 25 €uro Verwarnungsgeld bezahlen. Nach
Beratung durch ADAS-Juristen legte das Mitglied gegen die
Doppelbuße Einspruch ein. Mit Erfolg. Denn Verkehrsverstösse,
die zeitlich und räumlichsehr eng zusammenliegen, können als
eine einzige Tat geahndet werden. Der Temposünder musste
nur einmal bezahlen.

OLG Zweibrücken, DAR 03, 281

Nachrechnen lohnt sich also - wobei dem ADAC bei obigem
Text ein kleiner Zahlendreher unterlaufen sein dürfte: Bei den
genannten Geschwindigkeiten legt ein Kfz. lediglich etwa
18 Meter in einer Sekunde zurück und nicht 200 Meter …

Quelle: www.radar-forum.de

--------------------------------------------------------------------------------

Glück für den Fahrer

« Lucky Day » [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon6.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon6.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon6.gif[/image]

Lässt die „karnevalsuniformierte Rennleitung“ vermeintlich angetrunkene Verkehrsteilnehmer
ins Röhrchen pusten, muss sie sich dabei an die mit dem Messgerät verbundenen Bestimm-
ungen halten.

Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Freiburg macht die Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein aufmerksam. Dazu gehört etwa, dass je nach
Gerät ein bestimmte Zeitspanne zum letzten Alkoholgenuss eingehalten werden muss.

Im konkreten Fall war ein Moppedfahrer um 2:30 Uhr im Rahmen einer Verkehrskontrolle
angehalten worden. Sofort wurde eine Atemkontrolle gemacht, die auf einen Blutalkohol-
spiegel von 0,5 Promille schliessen liess. Es wurden ein Bussgeld von 250 €uronen sowie
ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

Der Betroffene legte Einspruch ein, weil ihm der Promille-Wert zu hoch erschien. Denn
nach eigenen Angaben hatte er am betreffenden Abend lediglich ein Mixxgetränk sowie
wenige Minuten vor der Kontrolle eine halbe 0,3-Liter-Flasche Bier getrunken.

Das Amtsgericht sprach den Moppedfahrer frei. Ein Gutachten hatte ergeben, dass die
vorgenomme Messung nicht den notwendigen Bedingungen entsprach, die bei dem ver-
wendeten Gerät vorgeschrieben sind. Unter anderem hätte nach der Einnahme des letzten
alkoholischen Getränks eine Wartezeit von mindestens 20 Minuten eingehalten werden
müssen. Nur so sei sicher zu stellen, dass mögliche alkolische Restsubstanzen im Mund-
raum der Testperson das Messergebnis nicht unzulässig beeinflussen.

Amtsgericht Freiburg, Aktenzeichen 16 OWi 53 js 25207/02 - AK 347/02 Hw

--------------------------------------------------------------------------------

NEIN, ich bewerte die vorstehenden Meldungen in keinster Weise, sie spiegeln auch nicht in
irgendeiner Form meine persönliche Meinung wieder. Ich transportiere lediglich Informationen
unter dem Aspekt den unbedarften und unwissenden Lesern etwas zuzutragen oder zu schildern,
dass sie vielleicht noch nicht wissen. Nicht mehr, auch nicht weniger. Und doch meine ich, es
gibt Wichtigeres im Leben, als beständig dessen Geschwindigkeit zu erhöhen.

Herzlichen Gruss
chris-XX

PS. … sicher ist, daß nichts sicher ist. Selbst das nicht.