hatte unfall

hallo, leute,

hatte gestern einen unfall. der hergang war folgender: fuhr auf einer 2 spurigen straße in wien auf der rechten seite. in der linken spur fuhren vor mir 2 pkw`s. wir fuhen zu einer ampel zu die gerade grün blinken angefangen hat. plötzlich fuhr der hintere pkw in meine spur ( mit blinken, aber erst zeitgleich mit den lenken) und bremste voll ab, da er sich es anscheinend überlegt hat und nicht mehr über die blinkende ampel fuhr. ich konnte nur noch voll in die eisen steigen, aber wäre sicher in das auto gekracht wenn ich das krad nicht „hinglegt“ hätte. mußte dannach auch ins spital da ich mir doch etwas ärger weh getan habe. (is aber e nix gebrochen, nur geprellt) nun meine frage an euch: kann ich meine schaden von den pkw in irgendeinerweise fordern? wenn er nich rübergefahren wäre wär ja nix passiert. und beim spurwechsel sollte man ja keinen behindern oder iritieren.
hoffe es weiß jemand von euch einen rat.
lg an alle die das lesen

…die besten Chancen hättest noch gehabt wenn er Dich gleich beim Spurwechsel gerammt hätte (was zum Glück ja nicht passiert ist…).

Der Autofahrer wird einfach sagen das er wegen der Ampel stehenbleiben mußte und Du sicher zu schnell warst und deswegen nicht mehr bremsen konntest…

Ist aber nur meine persönliche Meinung und ich bin kein Jurist! Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast kannst Du ja dort mal anfragen was sie dazu meinen.

Gruß
santiago

e das net gut ausschaut. aber i möcht halt alle möglichkeiten probieren. vielleicht gibt`s ja wenigst an teil ersetzt.
dank dir
gruß andi

schaut net guart aus den grünblinkendes licht hast zwar freie fahrt owa i konn a an vorrangverzicht mochn

gehört die Schuld eindeutig und ausschließlich dem Käfigtreiber.
Der Spurwechselnde ist im Nachrang gegenüber dem auf dieser Spur Geradeausfahrenden und wenn ich das richtig verstehe, dass er knapp vor Dir rüber ist, dann ist Dein Sturz eine direkte Folge seines gefährlichen Verhaltens. Vorrangverletzung und eben nicht angepaßte Fahrweise.

Aber gut, dass Dir nicht mehr passiert ist!

LG
Cornell

ich das auch gedacht. nur zum beweisen wird das schwer werden. danke das du das auch so siehst
muß mal mit einen anwalt reden. gibts irgendwo einen anwalt der das sich mal anhört und fürs erstgespräch nix verlangt. (außer rechtsschutz hab i net)
lg andi

dem Dosentreiber. Nur, ob das zum Schluss auch vom Gericht so gesehen wird, ist wieder eine andere Geschichte.
Wichtig ist, dass dir nicht zu viel passiert ist. Was jetzt kommt, kostet halt und vor allem Nerven. Nicht unterkriegen lassen.

sponsi

danke dir. hab e gute nerven.
gruß andi

Hallo,
bitte verstehe das folgende Szenario nicht als Schuldzuweisung sondern als eine theoretische Beschreibung wie der Unfall vor Gericht gesehen werden kann, okay?

Da vor Gericht dann meist Aussage gegen Aussage steht wird der Sachverständige der mächtigste Mann im Ring sein. Da Du nicht ungespitzt in das Auto geknallt bist sondern genug Platz hattest das Bike noch niederzulegen wird er anhand der Unfallskizze und nach vielen Berechnungen sagen das zwischen Dir und dem Auto noch soundso viele Meter waren und Du wegen der blinkenden Ampel mit einem Bremsmanöver hättest rechnen müssen. Ende der Vorstellung…

IMHO passieren solche Unfälle meist wegen einem Irrtum. Du dachtest das Auto fährt noch über die Ampel und genau das war halt ein Irrtum…

Mir ist mal folgendes passiert – komm um 2h in der Nacht nach Hause und will in unserer Gasse (Einbahnstrasse mit beidseitigen Parkspuren) rechts einparken. Da die Parkspur etwas abschüssig ist und es mühsam war die 240 kg der VFR immer rückwärts rauszuschieben parkte ich immer rückwärts, also mit dem Vorderrad Richtung Straßenseite ein.

Es ist also Nacht, kein Verkehr und als ich gerade normal (90 °) zur Fahrbahn stehe und gerade beginnen wollte rückwärts in die Parklücke zu rollen höre ich ein Moped. Der Fahrer fährt mit Vollgas durch die Gasse und da zwischen meinem Vorderrad und den linksseitig geparkten Autos noch locker ein Golf durchgepasst hätte dachte ich mir nichts dabei. Das war auch ein Irrtum…

Der Mopedfahrer fährt nicht einfach links an mir vorbei sondern kracht ungebremst in mein stehendes Bike. Ich denke mir so ein Trottel das gibt es ja nicht und für mich war völlig klar das er zu 100% am Unfall schuld war…

Auch das war ein Irrtum, vor Gericht bekam ich dann 30 % Mitschuld weil ich eine „unklare Verkehrssituation“ verursacht hatte. Das nur zum Thema Recht haben und Recht bekommen…

Gruß
santiago

sich ja traurig an mit unseren recht in österreich. aber so wie du es darstellst ist es leicht möglich das sowas rauskommt bei mir. naja, probieren kann man`S ja. mehr als das es nix gebracht hat, kann net passieren. vielleicht irrt der sachverständige ja mal, und von den irrtum hab ich dann was.
gruß andi

wenn Du bei ÖAMTC oder ARBÖ bist, kannst Dir eine Erstberatung holen.
Hast Du Zeugen, dass der unmittelbar vorher die Spur gewechselt hat? Resp. ein Unfallprotokoll muss es ja geben?

LG
Cornell

zwischen „recht“ und „gerechtigkeit“ liegen welten. das kann dir jeder bestätigen, der schon mal wegen eines unfalles vor gericht gestanden is.

da gibt es massig „eindeutige situationen“ wo dann wegen einer klitzen Kleinigkeit dann no zum handkuss kommst. die versicherungen versuchen natürlich a alles, dass sie nit zahlen müssen.


wennst an rechtschutz hast, dann kannst des ja mal mit ihnen abreden.


lg yvonne

wenn du den links vorne fahrenden pkw lenker als zeugen des herganges hast und der auch bestättigen kann das du hart ausgebremst wurdest.

gru9

keine Zeugen dafür? Du hast ja gesagt das 2 PKW gefahren sind. Der vorder is futsch oder wie? Ich glaub das du das nur mit einem Zeugen durchbringst…

… gilt für einen Fahrstreifenwechsel Folgendes:

§ 11. Änderung der Fahrtrichtung und Wechsel des Fahrstreifens.

(1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf die Fahrtrichtung nur ändern oder den Fahrstreifen wechseln, nachdem er sich davon überzeugt hat, daß dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist.
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen, daß sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen können. Er hat die Anzeige zu beenden, wenn er sein Vorhaben ausgeführt hat oder von ihm Abstand nimmt.
(3) Die Änderung der Fahrtrichtung oder der Wechsel des Fahrstreifens ist mit den hiefür bestimmten, am Fahrzeug angebrachten Vorrichtungen anzuzeigen. Sind solche Vorrichtungen nicht vorhanden oder gestört, so ist die Anzeige durch deutlich erkennbare Handzeichen durchzuführen. Wenn diese Zeichen jedoch wegen der Beschaffenheit des Fahrzeuges oder seiner Ladung nicht erkennbar sind, so sind sie mit einer Signalstange zu geben.
(4) Ob und in welcher Weise die Führer von Schienenfahrzeugen die Fahrtrichtungsänderung oder den Wechsel des Fahrstreifens anzuzeigen
haben, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften.
(5) Wenn auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich ist oder ein Fahrstreifen endet, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Wechsel auf den zunächst gelegen verbleibenden Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß diese Fahrzeuge jeweils im Wechsel einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nachfolgen können (Reißverschlußsystem).

Demnach hat der Lenker des Fahrzeuges gegen Absatz 1 und 2 verstoßen. Daran anknüpfend kannst du versuchen, was zu erreichen. Schalte aber einen Juristen ein, dann steigen die Chancen.

LHG, Schlucki

Hallo,
…und §1 der RMW (Realen Motorradfahrer Welt) lautet:

(1) Rechne niemals damit dass andere Verkehrsteilnehmer die StVO kennen oder einhalten…

(2) Wenn es eine noch so eine blödsinnige Aktion gibt wird sie irgendwann ein anderer Verkehrsteilnehmer genau dann machen wenn Du gerade in der Nähe bist…

(3) Da Du immer der Schwächere bist kann es passieren dass Du Dich auf Dein Recht laut StVO nicht mehr berufen kannst…


Ich glaube dem andik1 seine Schilderung aufs Wort. Was er aber halt bräuchte wären Zeugen oder zumindest eine Unfallskizze mit einer eingezeichneten 2m Bremsspur vom Auto…

Gruß
santiago

… immer mit Fehlern der anderen Straßenverkehrsteilnehmer.
Das ist überlebenswichtig!
Der Hinweis auf §11 StVO dient ja nur einer Grundlage für die Argumentation bei eventuellen Anspruchsforderungen.
Ohne Zeugen sieht es da aber eher traurig aus, fürchte ich.

LHG, Schlucki

das hört sich ja theoretisch schon etwas vielversprechender an. nun müßt ich das auch noch alles beweisen können. mein pech ist halt das es keine zeugen gibt, da der 2te lenker einfach weggefahren ist, obwohl ich mit meinen helm an sein auto angeschlagen hab!!! des versteh i e net, der hat sicher a delle im auto und fährt einfach ohne zum schaun was los ist.
aber danke dir mal für den auszug aus dem strafgesetzbuch
lg andi

wenn Du durch denn Spurwechsel des PKW Fahrers zu Sturz kommst hat er eindeutig die Vorrangregel gebrochen und ist somit Schuld an deinem Sturz und natürlich auch zu belangen, zwecks Schadensersatz usw.
greets
Stev

aber das ohne zeugen zu beweisen wird net so einfach sein.
lg andi