na na - 21.8.2014 21:46:14
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silli
Beiträge: 13031
Mitglied seit: 28.10.2002 Wohnort: 102 km vorm stilfser Status: offline
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quote:
ORIGINAL: erdnut quote:
ORIGINAL: silli quote:
Sorry...meinte einen kurzen Kennzeichenhalter.. :) KZH-oiso kennzeichenhalter, denn brauchst nicht eintragen,dafür gibts a koa e zeichen bzw tüv gutachten, alerdings die kennzeichen beleuchtung muass a e haben und da rückstrahler auch Ja, habe bzw. hatte beides.. Meine Z750 damals auch.. Trotzdem hatte mich der Polizist darauf hingewiesen dass dieser eigentlich illegal ist...und wären sie mit dem Prüfzug da..hätten sie mir das Taferl abgenommen... Rückstrahler + LED beleuchtung war vorhanden.. Ging irgendwie um den Spritzschutz oder so... das ist a blödsinn,de dinger sein absolut legal, des einzige was zu beanstanden ist,wenn des kennzeichen woll über 30 grad , hmm, geneigt ?? oder floch is,dann gibt´s woll probleme..sogens holt........de freunde..... wenn mas ober genau nimmt,muass a spritzschutz sein,der sollte dann aber bis zur hinterachse reichen,oba wo gibts des heitzutage noch...??? genauso wia de seitlichen reflektoren,de woll koa neieres mowed mehr hat, aber do kennt sich da user motorradrecht sicha bessa aus als i. deshalb angaben ohne gewähr. lg
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Wer Trinken,Rauchen und Sex aufgibt, der lebt auch nicht länger,es kommt ihm nur so vor. sigmund freud
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