Dein Tacho - 2.11.2013 19:29:08
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Chucky1978
Beiträge: 5
Mitglied seit: 2.11.2013 Status: offline
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Die GoPro ist DIE wohl beste ActionCam überhaupt. Leider ist das Manko hier, das durch den Sichtwinkel, nur nahliegende Objekte wirklich richtig scharf sind. Größere Entfernungen erkennt man nicht so gut, wie mit einer herkömmlichen 3,6mm Optik usw. Vom Sound her ist es recht unverfälscht aber man muss abstriche machen. Es gibt verschiedene Gehäuse, da ist der Sound entsprechend gedämpfter oder Windempfindlicher. Als alter GoPro-User ist der Unterschied von GoPro I zu III nur marginal für Motorradfahrer. Hero und Hero 2 waren für Dammerung, nicht so dolle. Also waren also Lichtabhängig wenn man es so nennen will. Dieses Manko wurde mit jedem Modell immer besser, aber Videos in der Dämmerung sind ja meist Mangelware bei Motorradfahrern. Das Größte Problem der GoPro ist nach wie vor die Größe und das Gewicht. Wenn du dich damit abfinden kannst, brachst du dir um die Leistung der GoPro, unabhängig vom Modell und alter absolut keine Kopf mehr zu machen. Was das mit dem Video als Beweismittel angeht. Ich persönlich weiß es nicht 100ig. Aber Wenn du Videos uploadest, müsste wenn man es ganz genau nimmt, Der Tacho, dein Nummernschild und dein Gesicht zur gleichen Zeit auf dem Video zu sehen sein, um dir daraus einen Strick drehen zu können. Man muss ZWEIFELSFREI identifiziert werden können, was eigentlich nie wirklich geht, sofern man es nicht selbst sagt und zugibt. Wenn sie dich anhalten und die Cam einziehen, und zu zweit sind, und damit dich als Person bestätigen, könnte man evtl. anhand der Videodaten (Datum Uhrzeit, Theroretische Berechnungen anhand der Katzenaugen, Mittelmarkierungen) dir vermutlich einen Strick durch die Rechnung machen. Dafür muss die Kamera aber beschlagnahmt werden, und via Beschluss gesichtet werden dürfen. Ich denke, und denken ist nicht wissen, sofern keine Ultraschwere Straftat/Unfall gemacht wurde, oder du der Ghostrider bist, ist die Chance recht gering, das solch ein Vorgehen gemacht wird. Aber ich denke das liegt am ende NUR am Polizisten und am Staatsanwalt. Das Video muss halt wie gesagt Zweifelsfrei dir zugeordnet werden können, und da muss einiges vorliegen, was aber schnell vorliegen kann.
< Beitrag bearbeitet von Chucky1978 -- 2.11.2013 19:40:13 >
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