Genau nachlesen, - 8.7.2004 14:21:00
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mw416
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beim ÖAMTC Schutzbrief steht zB. dass man nur einen Anspruch auf Rückholung hat, wenn das Fahrzeug nicht in der nächstgelegenen Werkstatt der Marke in 3 Tagen repariert werden kann. Dass man eventuell teure Reparaturen lieber selbst zuhause macht, oder vielleicht die Maschiene nach dem Defekt überhaupt verkaufen will wird nicht berücksichtigt. Ausserdem sollte der Restwert des Fahrzeuges höher sein als die transportkosten (zb. nach einem Unfall von Bedeutung). Der Fairness halber muss ich aber dazusagen, dass der ÖAMTC da sehr kulat ist, und einen in der Regel nicht im Regen stehen lässt, zumindest nach meiner Erfahrung. Ich habe selbst schon denn Fall gehabt (mit dem Auto im Inland) und sie haben den Rücktransport gemacht, obwohl sie vom Vertrag her nicht müssen hätten. Ich nehme an, das alles ist beim ARBÖ ähnlich.
Eine andere Möglichkeit ist die Eisenbahn (zumindest kenne ich das von der DB), die Bieten Pauschaltarife an, um Motorradfahrer samt ihren Maschienen zu den Ausgangsorten ihrer Touren zu bringen, das kann man sicher auch für den Heimtransport von defekten Maschienen nutzen.
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