Hallo ich wurde gestern von einer Zivilstreife zum anhalten gebracht nachdem ich in einer 50er Zone mit c.a 100 km/h unterwegs war!
Da die Polizisten das aber nur aus dem Auto gesehen haben und dieses weder über einen geeichten Tacho und anscheinend auch nicht über Provida verfügt hat wurde meine Geschwindigkeit also nicht mit einem technischen Hilfsmittel gemessen!
Die Polizisten haben meine Daten aufgenommen und haben mir gesagt das ich eine Anzeige bekommen werden, konnten mir aber zum genauen Strafmaß auch nichts näheres sagen.
Mit was für einer Strafe muss ich nun rechnen? Ich habe noch den Probeführerschein. Kann ich jetzt meinen Führerschein verlieren?
auch da gilt lt Bußgeld Katalog Österreich folgendes:
Anmerkung 2b:
Bei den hier genannten Delikten wird bei der ersten Übertretung eine Entziehung von 2 Wochen, bei der ersten Wiederholung von 6 Wochen und bei weiteren gleichartigen Übertretungen von mindestens 3 Monaten ausgesprochen.
Die Strafdrohung beträgt gem § 99 Abs 2c € 72,-- bis € 2.180,–.
Das heist- zwangsweise Abwarten was Dir dann Schriftlich zugestellt wird .Allerdings sollte es zu Einer Gerichtsverhandlung zwecks dem Fall kommen , kannst Dir ja schon mal ausrechnen , WEM das Gericht mehr glauben wird , 2 Beamten noch dazu im Dienst , oder Dir als Alleiniger , das heisst ohne weitere Zeugen für Dich- Die Behaupten könnten das Du eben keine 100 kmh schnell warst , sondern weniger . Hoffentlich hast a Rechtschutzversicherung , wenn ned kann des Alles schnell Hübsch Teua wern
a) erster Beitrag ohne einer kurzen Vorstellung,
b) in ana 50er mit 100 unterwegs… dafür gherat da eigentlich ane auf die Rübe,
c) zuerst Scheisse baun und DANNACH nachdenken was da jetzt alles auf dich zukommen könnte.
oiso vo ortsgebiet lies i nix,
soll a ausser orts auch 50ger beschränkungen geben,
falls ausserorts könnt a nochmal glück haben,bei abzug einer mess bzw schätz toleranz ,
könnt a glück haben oda a nitta,
oba beisst mi eh nitta,unüberlegt fahren und donn ongst haben,weils konzequenzen gibt,
na jo ohne mama darf ma de verzogenen biabln nit auf de strossen lossen,
das sehe ich auch so,
weil wenn da 50 ist,wird das woll einen grund haben.
kenn die örtlichkeit nicht,
oba wenn a imma de doppelte geschwindigkeit fahrt,werd ehm des glick mal verlassen…
Nagelts mich nicht ans Kreuz wenn nicht stimmt was ich behaupte, aber ists nicht so dass geschulte Verkehrspolizisten die Geschwindigkeit schätzen dürfen/können und das auch vor Gericht Bestand hätte? In dem Fall könnt der arme Raser nicht mal gegen die Messmethode Einspruch erheben…
Nachdem sie ihn ja „gestoppt“ haben, wie er schreibt, ist sein Vergehen ja eindeutig schon mal festgestellt worden. Die Höhe seiner Geschwindigkeit wird wohl vom Zivilfahrzeug aus geschätzt worden sein, der hat ja schließlich auch einen Tacho.
Sie stoppen ja nicht einfach irgendwen, der im 50er mit 56 vorbeischleicht und prellen ihm eine Anzeige rauf.
so gsehn gilt da so eine Art 4 Augen seh Prinzip , (Was auch oft von der Justitz Voll anerkannt wird )Ähnlich wie bei Banken und anderen Ämtern -usw
Sie werden auch das Gerät (Tacho) nicht vor Gericht angeben (wenn dann als Neben Information )…bin der meinung das Die schon wissen , was Sie dürfen und Nicht -bzw wirds auch ned das Erste mal gewesen seyn das sowas vor Gericht verhandelt wird . Im Anbetracht der Tatsache das es eben Beamte sind . Die noch dazu Genau solche überschreitungen-zu Ahnden haben , weyl das ist mitunter Ihre Arbeit odrr? Daher , wiederhole mich - ists für mich a Klare Sache WEM Letztendlich Der / Die Richter(in ) glauben wird , und demnach auch das Urteil zu fällen hat . Spätestens ab dem Moment sollte man Tunlichst Die Pappn Haltn , Betn und Hände faltn weyl sonst kauns Äußerst unangenehm werdn …
Bsondast bei Dem Strafrahmen , wo a Evtl Fahrverbot noch dazu kommen könnt wenn ma daun bei Der Verhandlung Unbedingt aun Wichtign und Uneinsichtign spieln wüll.
Die Strafdrohung beträgt gem § 99 Abs 2c € 72,-- bis € 2.180,–
was , mei Eigene Erfahrung ist , das wenns überhaupts amal Die Daten von einem aufgnommen haben , fällt da Gar Nix mehr untern Tisch …(auch des 4 Augen System) Hextns wennsd a Politika Freggl oda so a Aundanes Wichtiges Mistviech bist …
So ziemlich das gleiche hab ich auch erlebt;50 km/h beschr.,ich mit ca.96 km/h unterwegs,natürlich Ortsgebiet…folge: 2Wo. Lapen weg,und 250 Euro straffe…und ewige gejammer von (Ex)Frau!
kein Gericht ist zuständig, sondern eine Verwaltungsbehörde, meist die Bezirkshauptmannschaft, in Wien das Magistrat.
Wird die Geschwindigkeitsübertretung exakt dargetan, würd ich es beeinspruchen, weil die Behörde die Verwaltungsübertretung darlegen muss (und abhängig von der Höhe der Geschwindigkeitsübertretung ist ja die Höhe der Strafe).
Ergo können Sie dir die konkrete Verwaltungsübertretung nicht nachweisen, ergo nix.
nächstes Mal, vorstellen, wenn neu, Meister. Höflichkeit ist eine Tugend.