Hmm - 16.1.2015 16:05:11
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Muhhh
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Ich halte diesen Wisch, so wie er sich präsentiert, eher unseriös. Für Fahrzeugdiebstähle (kommen ja so gut wie kaum vor) sollte es schon ein eigenes darauf abgestimmtes Formular geben. Eine Versicherung möchte sich natürlich einen Weg offen lassen im Falle der Wiederauffindung des Fahrzeuges beim Täter zu regressieren, bzw. das Fahrzeug einzuverleiben. Zu diesem Zweck ist aber keine Vollmacht notwendig, sondern ein Eigentumsverzicht, den man Dir im Zuge der Auszahlung unter die Nase reiben wird. Solltest Du zufällig Öamtc Mitglied sein, so stünde Dir diesbezüglich eine gratis Rechtsauskunft zur Verfügung. Bei manchen Rechtsschutzversicherungen ist so eine Auskunft ebenfalls inkludiert. Wenn Du Deine Versicherung über einen Makler abgeschlossen hast bzw. Fälle abwickeln lässt wurde ich in diesem Fall über eine Wechsel nachdenken. _____________________________
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