also ich - 3.2.2014 14:03:13
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kps_coco66
Beiträge: 679
Mitglied seit: 1.11.2013 Wohnort: Oberndorf Status: offline
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SERVUS, würd mal sagen du bist einem ganz schön auf den leim gegangen. hast dir a mopal gekauft mit dem sinnlosestem satz den es gibt,- unter ausschluss aller Gewährleistungen,- allein wenn der satz dasteht muss bei dir schon a Alarmglocke läuten so groß wie die bumering. aber is ja wurscht,- ein Händler, sobald er Verkäufer ist, also sein Name im vertrag steht, kann die Gewährleistung nicht ausschließen. wenn des mopal a neues pickerl hat, kannst ihn sogar drangriegen wegen arglistiger Täuschung. warst du bei öamtc wegen dem pickerl? geh zum Händler, gib ihm die Möglichkeit dein mopal zu richten, nimm dir unbedingt einen zeugen mit,- sollte er sich quer stellen, übergib es dem Rechtsanwalt, hast hoffentlich eine rechtschutzversicherung. dauern kann das bis zu 3 jahren, aber ein halbwegs vernünftiger Händler, von dem fall ist hier ja nicht aus zu gehen, wird nach der ersten Rechtsprechung einwilligen. das mopal muß dann aber auch in einem vernünftigem zeitrahmen zu deiner verfügung stehen, ansonsten hast Anspruch auf ersatz in form eines leihmotorades. und das wichtigste, sag ihm das in einem ruhigem ton, viell nimmst noch ein aufnahmegerät mit, somit kann er sich nachher nicht rausreden, keine Drohungen oder sonstiges, nur hinweise dies ansonsten dem Anwalt zu übergeben. wünsch dir viel glück bei der aktion, viell ist er ja einsichtig. und wennst wieder mal was kaufst und dieser satz im vertrag steht unterschreibst einfach ned, sondern drahst di um und gehst !!! ist dir hoffentlich a lehre!!!
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Die Freiheit auf 2 Rädern genießen
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