Fragen bezüglich neuer Regelungen

Guten Morgen liebe Community,
Ich habe unter Anderem einige Fragen bezüglich der neuen Regelungen, die 2013 eintreten.

Am bester erkläre ich hiermal meine momentane Lage:
Ich werde in einigen Wochen 18, und fahre seit letzter Saison eine Duke 125 und habe nun vor meinen (Vorstufen) A Schein zu machen. Nun, da die Saison ja schon fast vorbei ist, könnte ich ja auch nächstes Jahr, wenn die neuen Führscheinregelungen eintreten, meinen Führerschein machen.

So, nun würde ich auf folgendes Problem stoßen. Mit der Vorstufe A, darf man nur 25kW lenken, im Gegensatz zur dann eintetenden A2-Klasse, mit welcher dies auf 35kW aufgestockt wird. (Im Bezug, dass man 18 Jahre alt ist)
An sich ist das kein großes Ding für mich. Um die paar PS geht es mir letztendlich nicht wirklich, da ich ja eh erst gedrosselt fahren werden muss. Da mein absolutes Traumbike eine GSX-R 750 ist, die ich auch realistischerweise 5+ Jahre fahren könnte, tritt nun folgendes Problem auf:
Mit dem Vorstufen A Schein, kann ich sie ja gedrosselt fahren. Aber mit dem A2-Schein steht hier, dass „[…]und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind“.
Würde das dann bedeuten, dass ich mit dem A2-Schein keine GSXR-750 (150 PS von der Stange) fahren könnte, da ja das Fahrzeug nicht mehr als 50% gedrosselt werden darf? Sprich 35kW (47,59 PS) wären ja nur etwa ein Drittel davon.

Zudem steht noch, dass "Eine Lenkberechtigung für die Vorstufe A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, gilt nach dem 19. Jänner 2013 als Lenkberechtigung für die Klasse A2. "
Müssten sich dann alle Fahrer (mit Vorstufe A) mit Maschinen, die über 70kW haben, von ihren Rädern für max. 2 Jahre trennen?

Ich bedanke mich schonmal für jede Antwort.

Kann es sein, dass du aus Deutschland kommst?
 
Weil in der Schweiz sind 125er auch erst ab 18 erlaubt. :eyes:

in einer fahrschule die wissen es am besten und geben dir alspotenziellen kunden auch gerne auskunft

Oh, hab wohl vergessen zu erwähnen, dass ich eine Zeit lang im Ausland gelebt habe und dort eben die Duke gefahren bin ~
In AT gibts doch auch sowas wie einen 125-er Schein, oder? Daher hab ichs auch nicht erwähnt.

Wie dem auch sei, jetzt bin ich ja wieder hier.

@SirGalahad: habe ja die Seite aus 1000ps.at verlinkt. Vor dem ersten Zitat beim Wort „hier“ (Motorrad-Recht)


Eine Antwort hab ich noch nicht bekommen. Zudem ist es ja kein Individuelles Problem, sondern es kann ja relativ viele Fahrer treffen.
Wollte auch bestätigt bekommen, ob ich den Abschnitt mit dem erlaubten drosseln von max. nur 50% der Initialkraft richtigt verstanden/interpretiert habe. (?)

@SirGalahad:
Nimms etwas gefasster. Kenne mich hier nicht wirklich aus, daher auch wohl der Hochmut meinerseits.

Wie dem auch sei; Lassen sich also 750er Supersportler nicht auf 34 PS in AT eintragen? Das macht nicht wirklich Sinn, hmm… 600er ebenfalls?

Ich bin jetzt ehrlich gesagt ziemlich überrascht. Dann kann ich ja die ganze Sache mit ´ner GSX-R bis zum 20. Lebensjahr knicken. Wieso ist das eigentlich so?
Wird sich mit dem Eintragen auch nichts in naher Zukunft ändern?

Okey. Danke für die Antwort/Meinung.

Kann man nun irgendwo durchlesen welche Modelle man nun drosseln kann, und welche nicht? Oder wo kann ich mich diesbezüglich informieren?
Alternativ kann ich mich auch mit ´nem Nakedbike (vorzugsweise etwas größere Kubikanzahl, da ich ihn mehrere Jahre fahren wollen würde) anfreunden. Nur welche kommen dann in Frage? Wonach kann ich überhaupt suchen?

Irgendwie kommt mir das System in AT ziemlich schwammig vor. Da scheint jmd. schlampig gewesen zu sein ;o

lies mal hier die Obergangsregelungen : Motorrad-Recht

Ich bin verwirrt. Also kann man hier nicht Drosseln nachträglich einbauen, sondern muss das Modell mit Drossel vom Hersteller bekommen. dafuq?

Wollte einfach mal konkret wissen, wo das mit den Supersportlern (+Ausnahmen) steht?

Ok. Und wo entsteht dann das Problem bei Supersportlern (zB ´ner Gsxr 600/750) im Bezug auf die Drosselung in Österreich?
Rein technisch gesehen ist es ja möglich.

Wie gesagt, ich will mit ´nem Vorstufen A Schein nicht auf Supersportler verzichten (Obs nun Vergewaltigung von dem Rad in irgendeinem Sinne ist, ist irrelevant)
Traumbike ist und bleibt einfach ein Traum, den ich mir mit meinem hartverdienten Geld realisieren möchte.

Herr Pilligrantler, dieser wird aber nur solange anerkannt, solange er in Timbuktu als Hauptwohnsitz wohnt. Zudem könnte ich mir aktuell angenehmere Wohnorte vorstellen, als Timbuktu.
:wink:
 
Weil ich bin mir sicher, der Führerschein aus Mail wird hier garantiert nicht anerkannt. :sunglasses:

so hoibwegs hoit… nix is gratis, sogor’s sterm kost göd!!! :wink: :grin: :grin: :grin: dafiar is für maunche de schui net gratis, owa umsunst! :grin: :grin: :grin:

 
Aerosmith nicht vergessen. :grin:

Das heisst aber auch, dass er min. 183-184 Tage in Mali verbringt. :sunglasses:
 
Ob das schlimm wäre, überlasse ich dir. :grin: :grin:

schaust du eigentlich a ins forum söba? do warad a aufruf nur fia di

greeeeeeez, ich

gibt meines wissens nach keine typenbedingte regelung über das runterdrosseln, ausser eben das führerschein-bedingte leistungsgewicht.

Der grund warum nicht alle fahrzeuge auf 34 ps oder später auf die 48 ps gedrosselt werden können ist ,weil die Importeure dazu keine freigaben und unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen. Ist halt anders als etwa in Deutschland.

Bei vernünftiger betrachtung ergibt das auch sinn, denn es ist kein „normales“ fahren mit so einer heruntergewürgten gurke möglich.

Welche fahrzeuge angepasst werden können erfährst du beim jeweiligen importeur.

Ahso. Na dann… joa Pilgram, halbes Kind noch undso ~
In meinem Timbuktu sind schon die neuen Regelungen, die hier erst 2013 erscheinen, vorhanden ~ also wirds damit leider nichts.

Oh ja, und eure Schreibweise ist ja mal echt… gewöhnungsbedürftig, ums nett auszudrücken. Das wisst ihr aber wahscheinlich schon ;p

Pifgone o.o?
Na ja, das eigentliche Thema hat sich ja mehr oder minder geklärt. Wenns unbedingt ´nen Supersportler sein muss, wirds die Kawa ZX-6R. Sonst schau ich mal was es noch so gibt.
Finde es immer noch hirnrissig, was hier teilweise abgezogen wird. DE scheint ja doch mal in irgendetwas besser zu sein ;p

Danke dir nochmal Pilgram an der aktiven Beteiligung hier (:

Ich warte noch auf ´ne Definition von „Pifgone“ ;o

Ich fasse also nochmal zusammen: Das Problem entsteht also, weil die jeweiligen Importeure dazu nicht die nötigen Freigaben/Mittel in AT haben.
Daher können der Großteil der neueren Supersportler nicht gedrosselt werden. Ausnahme ist hier von den neueren/aktuellen Modellen nur die Kawa ZX-6R? Wieso genau nur diese?

Weiß man, ob sich hierbei was in der Zukunft (nach dem 19.01.2013) ändern wird?
Falls nicht, weiß jmd. was für aktuelle Naked bikes (600+ ccm) drosselbar sind?