Frage zum Bußgeldbescheid

Hi,
vor zwei Monaten bin ich in Bayern in einen Tunnel mit meinem Moped eingefahren, der aber für Zweiräder gesperrt war, die Schilder habe ich übersehen und prompt steht ein Motorradbulle da, der mich und auch Andere rausgewunken hat. Bußgeld 15 €, die ich aber nicht vor Ort bezahlt habe. Jetzt kam ein Brief von der Zentralen Bußgeldstelle mit einer Rechnung über einen Gesamtbetrag von 40,60 €. Geldbuße 15 €, Gebühr des Verfahrens 20,00 € und Auslagen der Bußgeldstelle 5,60 €.
Kann das sein , daß sich ein Bußgeld wegen einer Ordnungswiedrigkeit um 170 % verteuert, nur weil man es nach Hause geschickt bekommt? Über eine Auskunft wäre ich dankbar, da ich es als Witz empfinde, wenn die Gebühren wesentlich höher sind als die eigentliche Strafe.

Ciao Volker

Tja Volker,

Pech gehabt, aber das ist so! Die Kosten für „das nach Hause schicken“ sind gleich, egal ob du 15€ oder 150€ latzen musst.

Beim nächsten Mal weißt du es dann besser und zahlst lieber gleich.

Gruß
Heinz

Laut neuer Informationen bezahlt man ja selbst für einen Falschparker oder wenn man geblitzt wird immer diese 20 € Verfahrensgebühr, auch wenn man gar keine Möglichkeit hat, das Bußgeld sofort zu begleichen.
Ich weiß das noch wie es vor ein paar Jahren war; geblitzt in der Ortschaft mit 56 km/h, 30 DM Bußgeld nach Hause geschickt, aber nichts von Verfahrensgebühr zusätzlich. Ist doch wohl alles ein schlechter Witz in diesem Lande.
Ciao

Kein schlechter Witz.

Besser die Betroffenen zahlen die Verwaltungsgebühr als dass noch mehr Steuermittel in den Verwaltungsapparat fliessen.
Öffentliche Haushalte sollen sich vorrangig aus speziellen Entgelten wie z.B. Gebühren für solche bEarbeitungen finazieren.

Der Aufwand für die Bearbeitung ist eben da. Egal wie hoch das Bußgeld ist.
Beim Friseur spielt es ja auch keine Rolle ob 2 oder 7 cm abgeschnitten werden.


Ach so, und es muß auch immer zwischen Verwarnung und Bußgeld unterschieden werden!

Zahls schnell,sonst wirds noch mehr

Gruss

franx