Frage: Warnwesten für Bikes pflicht?

Kennt sich da wer aus (selbst beim ÖAMTC bekommt man - je nach Stützpunkt) unterschiedliche aussagen…
Klar ist: Der Gesetzesentwurf sieht neben der Mitführverpflichtung auch eine Verwendungspflicht im Fall einer Panne oder eines Unfalls vor. Die Pflicht zum Tragen der Warnweste gilt sowohl auf Autobahnen als auch - entgegen mancher anderslautender Äußerungen - auf Freilandstraßen.
schreibt der ÖAMTC auf seiner Homepage… die Warnwestenpflicht gilt ab 1. Mai 2005 in Österreich, in Italien zB besteht sie bereits.

ABER:
wie schaut das mit dem Motorrad aus? Verpflichtung JA oder NEIN.
Ein Stützpunkt sagt, JA, wenn mit dem Bike auf der Autobahn gefahren wird (und was ist mit Freilandstraße???).
Der andere Stützpunkt sagt NEIN, nicht bei Motorrädern…

also was jetzt?
und vor allem… wenn die Warnweste auch für Motorräder Pflicht ist (wäre), wohin zum Teufel mit dem Teil? Werden wir in Zukunft alle mit hübschen, bunten und grell leuchtenden Lederkombis durch die Gegend fahren???

LG da Harpyr

nicht für Motorräder - aber frag mich nicht, wie es für Gespanne und Trikes ist.

dB statt PS!

Der Lenker hat […] bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen […] eine geeignete, der ÖNORM EN 471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen mitzuführen. Der Lenker hat diese Warnkleidung im Falle des § 89 Abs. 2 StVO 1960 beim Aufstellen der Warneinrichtung oder im Falle des § 46 Abs. 3 StVO 1960, wenn er sich auf einer Autobahn oder Autostraße außerhalb des Fahrzeuges aufhält, in bestimmungsgemäßer Weise zu tragen." … aus § 102 Abs. 10 KFG

d. h. wenn mehrspurige kfz explizit in der stvo angeführt sind, sind einspurige fzg. explizit ausgenommen, oder?

also brauch i mir keine gedanken machen, wie ich einen kofferraum auf der aprilia montiere…

lg. da harpyr

einspurig ist brauchst keine Warnweste ;-).

lg Harry

neinete, brauchst keine ':slight_smile: yx

Stützräder montiert haben, oder?

ist ja kein Chopper ;-)!

nachdem du jetzt die stützräder übern winter montiert hast ist es notwendig *fg+

laut gesetzestext
nur mehrspurige kraftfahrzeuge
und da nur wenn der fahrer auf der autobahn aussteigt beim aussteigen muß er sie schon anhaben
der beifahrer braucht keine weste wenn er aussteigt

Mehr(meist2)spurige
(Quads/BeiwagenKrads/Mopedautos/udgl.
JA

n i c h t auf Freilandstrassen, jedoch auch auf Stadtautobahnen ! & Schnellstrassen

Sehr wohl auch auf Freilandstraßen!

Der Lenker hat […] bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen […] eine geeignete, der ÖNORM EN 471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen mitzuführen. Der Lenker hat diese Warnkleidung im Falle des § 89 Abs. 2 StVO 1960 beim Aufstellen der Warneinrichtung oder im Falle des § 46 Abs. 3 StVO 1960, wenn er sich auf einer Autobahn oder Autostraße außerhalb des Fahrzeuges aufhält, in bestimmungsgemäßer Weise zu tragen." … aus § 102 Abs. 10 KFG

„Ist ein mehrspuriges Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Stillstand gelangt, so hat der Lenker diesen Umstand unverzüglich den Lenkern anderer, auf dem verlegten Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung anzuzeigen. Diese Warneinrichtung ist auf dem verlegten Fahrstreifen in der Richtung des ankommenden Verkehrs in einer der Verkehrssicherheit entsprechenden Entfernung von dem zum Stillstand gelangten Fahrzeug aufzustellen, damit sich die Lenker herannahender Fahrzeuge rechtzeitig auf das Verkehrshindernis einstellen können.“ … § 89 Abs. 2 StVO


lg Harry

aus dem hervorgeht, daß man die Warnweste bereits beim Aussteigen anhaben muß!

de freilandstrassn sand lt. öamtc (bäzäwä. gesetzestext) ned ausgnommen. ah wenn ma des am radl wurscht is…

hab ma echt scho gedankn gmacht, wo i so a deppate warnwestn untabringan soitat…

lg. i woas
da harpyr

bin ja selber schuld. (-:
Vielleicht sollte ich nicht so frech sein…

siehe Zeile 4:

wenn er sich auf einer Autobahn oder Autostraße außerhalb des Fahrzeuges aufhält…


der nexte Abs. betr. bloß die Anweisung des Aufstellens einer Warneinrichtung
(ich nehme amal an: Warn3eck-Foiaweak-Blendgranatn uswusw.)

lg

ziehs`1fach an.

Siehe Zeile 3: …im Falle des § 89 Abs. 2 StVO … oder auf der Autobahn …!

Was der Fall § 89 Abs. 2 StVO ist wurde im 2. Absatz erklärt …nämlich Freilandstraße!!!

lg Harry

46 Abs. 3 StVO 1960, wenn er sich auf einer Autobahn oder Autostraße außerhalb des Fahrzeuges aufhält, in bestimmungsgemäßer Weise zu tragen." … aus § 102 Abs. 10 KFG

was soviel bedeutet wie : türaufmachen ist ohne möglich, über das mit dem aufenthalt müssten wir noch nachdenken ob ein oder beide füsse am boden stehen müssen. nicht zulässig ist der schluß das ding im fahrgastraum zwingend bei der hand zu haben da ja in den meisten fällen eine durchreiche zum kofferraum besteht :slight_smile:


gruß