Frage bezüglich Pickerl bei unangemeldetem Motorrad - 10.8.2016 19:44:37
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user1036745
Beiträge: 7
Mitglied seit: 3.7.2016 Status: offline
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Hey, ich hab mir vor kurzem ein gebrauchtes Motorrad (Baujahr 2013) gekauft. Da ich den A2-Schein erst im Jänner fertigmachen kann, entschloss ich mich, das Motorrad momentan nicht anzumelden, um nicht die Versicherung umsonst zahlen zu müssen. (Hab das Bike jetzt gekauft, da es ein guter Bekannter zu einem guten Preis abgegeben hat). Der Vorbesitzer hat es anfang Juli abgemeldet, das Pickerl, welches ebenfalls 07/16 fällig war, hat er nicht gemacht. Jetzt hab ich irgendwo mal was mit 4 Monaten Nachfrist (?) gelesen, und bin jetzt erst recht verwirrt. Eigentlich wollte ich dann so im Februar das Motorrad mit dem Anhänger o.ä. zur Werkstatt zubringen, Pickerlgutachten machen lassen, und dann anmelden fahren. Aber das ist ja mit der Nachfrist nicht möglich, oder? Muss ich jetzt das Motorrad innerhalb der Nachfrist (also bis 11/16) anmelden und Pickerl machen damit ich nicht nocheinmal alles von vorn machen lassen muss? Wäre dankbar für hilfreiche Antworten! Greets
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