Frage an die Profis "Thema Pannenstreifen"

Ich finde keine Definiton für den Pannenstreifen, ausser das es der rechts neben den Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn befindliche befestigte Teil der Straße ist, sofern dieser nicht durch Bodenmarkierungen als Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen gekennzeichnet ist;

Meine daraus resultierende Frage ist nun, "Muss ein Pannenstreifen gekennzeichnet (z.B. durch ununterbrochene weisse Sperrlinie) sein? Falls ja, was ist wenn diese Sperrlinie aufgrund von Alterserscheinungen nur mehr Ansatzweise erkennbar ist.

Ausserdem ist mir die Definition der „Verwaltungsübertretung“ ebenso unklar (jaja ich bin blond :-)) )

Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe von 72 Euro bis 2180 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest von 24 Stunden bis sechs Wochen, zu bestrafen, wer als Lenker eines Fahrzeugesverbotenerweise den Pannenstreifen auf der Autobahn mit einem einspurigen Kraftfahrzeug befährt, wenn damit eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes verbunden ist.

Was ist nun wenn keine Behinderung stattfindet, und wie wird Behinderung überhaupt definiert.

Da ja das „Vorbeischlängeln einspuriger KFZ an stehenden KFZ sofern… erlaubt ist, sollte man ja auf einem Pannenstreifen (vorsichtig mit adequater Geschwindigkeit) sofern man keine keine Einsatzfahrzeuge … behindert be"rollen“ dürfen ??

Das es nicht so ist, weiss ich, aber ich finde keine verständliche Erklärung dafür. Und die Strafen sind ja nicht so ohne ???

Pete

hallöchen

wenn man…

hehehe…

Sicher ist das vorbeifahren zwischen den

stimmt…

Kann ma net vorstellen das

Der Pannenstreifen dient …

Pannenstreifen -> Schrauben, Nägel, usw.

Ist mir schon alles klar

" … es sei dann, man steuert eine Einsatzfahrzeug…"

gar keines :wink:
und auch kein „Einsatzfahrzeug“

Brauchst nur eine Genehmigung (§45 Abs 2 STVO) dafür :wink:


lg
Tom

mit blaulicht isses schon cooler! :wink:

neue vormerksystem macht keinen unterschied. es heisst befahren des pannenstreifens.punkt. ob mit motorrad oder auto steht ned zur debatte. is eh kloar das ma mit an moped sofort rüberziehen kann wenn a einsatzwagel kommt… ganz kloar…

aber im gesetzt stehts halt ah so…

wennst a panne hast, ist das befahren des pannenstreifens erlaubt. allerdings nur um das fahrzeug dort anzuhalten und die panne zu behebn bzw. auf den abschlepper zu warten. wenn dann ein einsatzfahrzeug kommt hats a pech ghabt. du bist deswegen nicht zu belangen obwohl du eine sperrlinie überfahren hast, einen pannenstreifen befahren hast, ein einsatzfahrzeug behinderst…

eigentlich eh ganz logo, kannst ja deinen krapfen ned auf aner fahrspur abstellen…

lg
steve

wenn ich den drei kötern von meim bestn hawara bohnen zum futtern geb is das sicher eine belästigung durch lärm und vor allem durch geruch lach

wenn man am Pannenstreifen an der Reinleitung vorbeifährt,
die Rennleitung danach zum strafrechtlich Gegenschlag ausholen will und den großen Block samt fetten Stift zieht,
und dann den Herren in Grau einfach einen A4 Zettel unter Nase hält das alles rechtens ist ;-)))

das sind die netten Momente im Leben :wink:

lg
Tom

am pannenstreifen zu fahren.

Dort kugeln massenhaft splitter scharfe steine oder unter umständen spitze schrauben/nägel rum, da hast schneller an patschn alst glaubst.

LG - Berni

Und was haben die Wauzis mit einem Pannstreifen zu tun ???

I steh ein wenig auf der Leitung :wink:

&45 Abs. 2 STVO (unten):
„… oder die Umwelt durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe zu erwarten sind.“

Ich würde sagen, wenn man den hundzis „unabsichtlich“ bohnen gibt kann das schon mal stinken und ich muss unter umständen schnell zum ort des geschehns eilen um die umliegende bevölkerung vor dieser Lärm und Geruchsbelästigung zu befreien… g

dafür a Ausnahmegenehmigung gibt ?
naja probieren kann man´s ja ;-))

lol

lg
Tom