Fahrrad mit eigenbau Verbrennungs-Hilfsmotor geht das neu noch oder Moped?

Hallo
Ich binn momentan daran einen kleinen 2-Takt Petroleum Motor mit Kompressionszündung zu bauen.
Soetwas hat es 1954 schon mahl gegeben siehe Lohmannmotor, bzw DDR Haza Motor,
die wurden an Fahrrädern montiert und gingen als Fahrradhilfsmotor durch.

  1. Ich habe jetzt schon etwas in den Gesetzesbüchern gestöbert, aber ich finde nur noch das
    Fahrräder mit Elektrohilfsmotor bis max 400W einfach so montiert werden können. :cry:

  2. anscheinend ist es nich so schwierig das ganze als Motorfahrrad (Moped) zu Typisieren.
    …anscheinend sind Abgase bei Einzelgenemigung nicht so wichtig.
    nur Bremsweg
    wo gibts sonst noch fallen beim Typisieren?
    was kann das kosten wenn ich es ohne Zivielingenieur mache?

PS.: das Ding hat momentan 22cm³, der Fahrradrahmen wurde verstärkt, und sieht ca so aus wie der von den
ersten Indian Motorrädern von 1911, vieleicht mach ich wenn der Einzylinder endlich ordentlich läuft einen
V 2Zyl mit ca 45cm³ (…ein richtiges motorrad wirds jedenfalls nicht, dazu sind meine Maschinen zu klein)

bei der zuständigen Landes Typisierungsstelle nach, die werden sich am besten damit auskennen…

a 10km-Taferl dran machst, is eh alles andere wurscht.

Glaub ich. :cold_face:

die idee is ned schlecht, zumindest für den Anfang… die ersten Testfahrten

Die 10-km/h Regelungs-Idee funktioniert nur bei Fahrzeugen deren BAUARTGESCHWINDIGKEIT unter 10 km/h liegt dazu braucht man aber eine Bestätigung (Landesregierung). Und genau da beißt sich jetzt die Katze in den juristischen Schwanz …

Das Fahrzeug einfach nur langsam zu fahren reicht nicht aus den es darf gar keine Geschwindigkeit von mehr als 10 km/h ERREICHBAR sein.

ist doch jedes Fahrrad schneller als 10km, mich würde interessieren, was man max fahren darf damit ?
gibts eine hubraum-beschränkung für einen hilfsmotor ?
Habe nämlich ein Fahrrad mit 48ccm Zweitaktmotor, geht wie die Hölle.
Würde gerne wissen, ob ich damit fahren darf, oder was zu beachten ist.

Wenn du es so gekauft hast und du es nie zulassen musstest (rotes Taferl) musst du meines Wissens nur über 18 sein. Sollte in deinem Fall wahrscheinlich kein Problem darstellen. Würd aber sicherheitshalber einen Ausweis mitnehmen, damit du dies auch im Falle einer Kontrolle bestätigen kannst.

Hast du es anmelden müssen, so musst du, wenn du noch keine 26 bist den Mopedausweis haben oder sonst irgendeinen Führerschein, egal für welche Klasse. Wenn du älter bist als 26 brauchst du nur einen Ausweis mitzuführen, falls du einmal kontrolliert werden solltest. Wie gesagt dies gilt nur wenn es eine rote Nummerntafel hat.

 
Ganz einfach. Als 10 km/h Fahrzeug darf die Höchstgeschwindigkeit (überraschend???) maximal 10 km/h betragen. Sollte das Fahrzeug schneller gehen, dann ist es entweder zu drosseln (Bestätigung des „Landeshauptmannes“ also Landesprüfstelle ist mitzuführen) ODER
 
es ist als Motorfahrrad zu betrachten also 45 km/h Bauartgeschwindigkeit und max 50 ccm muß dann aber alle Bestimmungen für Motorfahrräder erfüllen (Beleuchtung, Lärm- und Abgaswerte, Bremsen etc…) ODER
 
es geht noch schneller dann ist es ein Motorrad wobei hier eben die Baurtgeschwindigkeit egal ist aber die Ausrüstungsvoraussetzungen gleich wie bei jedem anderen Motorrad sind.
 
Es steht (rein theoretisch) nichts entgegen ein Fahrzeug mit 50 ccm und 100 km/h Bauartgeschwindigkeit als Motorrad (in diesem Falle Kleinmotorrad) zuzulassen (nach entsprechender Typen- bzw Einzelgenehmigung).
 
Woran das Ganze scheitern wird ist erstens der Kostenfaktor und zweitens der Bereich Lärm/Abgasvorschriften. 
 
 

Also ich habe ein Mountainbike, wo ein 48ccm Motor angebaut wurde, es handelt sich um einen Eigenbau.
Die Frage ist: darf man damit am Straßenverkehr teilnehmen ?
Am Radweg ?
Auf der Straße ?
Wenn der Motor aus ist ?
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Meine Meinung dazu wäre in allen Fragen ein Nein.

Das Fahrzeug müßte zumindest mal „behördlich“ eingestuft werden, also um welches Kategorie es sich handelt, ich vermute es ist ein Motorfahrrad (max 45 km/h) und müßte somit entsprechende Beleuchtung haben und kann dann zugelassen werden mit rote Taferl.

Jedenfalls ist es offenbar eine tolle Arbeit geworden. Respekt!

Also gefahren darf mit solchen Motorfahrrädern schon! Schauts doch mal unter Saxonette oder Ähnlichem nach!
Da gibt’s eine Sonderregelung, wenn die Räder 26 oder 28" haben! Klingt schräg, ist aber so!!! Nix Führerschein oder Taferl oder Helm oder Mindestalter…
Man benötigt aber dafür eine EU-Betriebserlaubnis, welche mitgeführt werden muss. Also nix Eigenbau - Kommerz rulez!!!

Hi

Habe eine Frage da ich ein ähnliches Projekt vor habe bzw. eine Fahrrad mit Hilfsmotor aus den Staaten importieren möchte. Was sind deine Erfahrungen mit der Typisierung? Ist das schwierig? Kosten?

LG

Stefan

Ob der TE knapp 9 Jahre nach seinem letzten Login die Frage beantworten wird sei mal dahingestellt.

----das einfachste wäre - du erkundigst dich beim dafür zuständigen Amt. Die sagen dir was du genau brauchst, welche Voraussetzungen das zu importierende Fahrzeug haben muss und mit welchen Kosten du rechnen darfst.
Alles andere ist Kaffeesudleserei!